Drucksache - DS/1346/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
für die das Planungsvorhaben „Lichtwerk“ – so wie es am 6.6.2019 im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vorgestellt wurde – betreffenden Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes 11-131 eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre (DS/0955/VIII) zu genehmigen (BauGB, § 14, 2) und damit die Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, das im Interesse einer städtebaulichen Gesamtentwicklung des Gebietes liegt, den Erfordernissen des Denkmalschutzes genügt, mit den Planungszielen des Bebauungsplanes 11-131 koordinierbar und damit als genehmigungsfähig zu bewerten ist.
Besondere Berücksichtigung sollen die Handwerkermeile und der Gewerbehof finden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Veränderungssperre ist durch Fristablauf seit 27.10.2019 nicht mehr wirksam, weswegen eine Ausnahme davon nicht mehr notwendig ist. Sobald aussagefähige Unterlagen zum Vorhaben des Eigentümers vorliegen, werden diese unverzüglich geprüft.
Das Bezirksamt arbeitet mit Hochdruck an der Festsetzung des Bebauungsplans 11-131. Aktuell wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorbereitet. Hierzu müssen jedoch die Ergebnisse einiger in Erarbeitung befindlichen Gutachten u.a. zu etwaigen Altlasten, Verkehrserschließung und Lärm sowie der Wechselwirkung mit einer Räucheranlage in der Josef-Orlopp-Straße 66 abgewartet werden. Der notwendigen Altlastenerkundung haben nicht alle der Eigentümer zugestimmt, wodurch die Erstellung des Gutachtens weiterhin verzögert wird.
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