Drucksache - DS/1193/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht darzustellen, unter welchen Voraussetzungen es möglich wäre, die der bezirklichen Zuständigkeit unterliegenden Schulhöfe am Wochenende, an Feiertagen und teilweise auch in den Ferien für alle Kinder, Jugendliche und Familien zu öffnen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Grundsätzlich ist eine Öffnung der Schulhöfe ein begrüßenswertes Anliegen. Zur Umsetzung braucht es eine umfassende Prüfung der jeweiligen Örtlichkeit, eine Umgebungsbewertung und eine Partizipation der jeweiligen Schule. Neben der Anzahl der in der direkten Umgebung liegenden Spielplätze spielt auch die Lage und Beschaffenheit des Schulhofes eine zentrale Rolle. Es muss geprüft werden, ob ein zusätzlicher Zugang durch Zaunöffnung oder Toreinbau erforderlich wird, um dem Durchgangsverkehr gerecht zu werden.
Bei einer Nutzung entstehen Sachkosten, Kosten für erhöhtes Müllaufkommen oder erhöhter Unterhalt der Spielgeräte und Flächen. Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie eventuell entstehende Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden können derzeit nicht konkret beziffert werden und müssen unbedingt beachtet werden. Zudem ist die Haftungsfrage dringend rechtlich zu bewerten. Der höchste Kostenfaktor wird sich in den Personalkosten der Hausmeister widerspiegeln. Um eine adäquate Pflege und Instandhaltung zu gewährleisten, wären zusätzliche Personalstellen nötig, die unter Umständen auch im Schichtbetrieb und am Wochenende zum Einsatz kommen würden. 26 zusätzliche Stellen (Stellenbewertung E5) entsprechen einem Jahreskostenvolumen in Höhe von 1.07 Mio. EUR. Alle Mehrkosten sind aus den Bezirkshaushalt zu finanzieren.
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