Drucksache - DS/1177/VIII  

 
 
Betreff: Kooperationsvertrag Deutsche Wohnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.04.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument
BE ÖSM PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Kooperationsvertrag zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und der Deutsche Wohnen SE in der Anlage zur Kenntnis zu nehmen.

 

Mit dem Kooperationsvertrag verständigen sich Bezirksamt und Deutsche Wohnen darauf, dass Modernisierungen und die damit verbundenen Modernisierungsumlagen grundsätzlich sozial verträglich zu gestalten sind. Zur Umsetzung können Bezirksamt und Deutsche Wohnen vorhabenbezogene Vereinbarungen treffen.

 

Bedeutende Inhalte des Kooperationsvertrages sind:

 

  • Kappung der Modernisierungsumlage (inkl. weitere Bruttowarmmiete) auf 30% des Haushaltsnettoeinkommens
  • keine Modernisierungsumlage für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe für die Dauer von 3 Jahren
  • bessere Kommunikation mit Mieterinnen und Mietern
  • Zusammenarbeit mit der bezirklichen Mieterberatung
  • Berücksichtigung von Kunst am Bau bei künftigen Projekten der Deutschen Wohnen

 

 

 
 

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