Drucksache - DS/1126/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-111 - Einstellung; Arbeitstitel: Neustrelitzer Straße 65
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-111 für das Grundstück Neustrelitzer Straße 65 sowie das nordöstlich angrenzende Flurstück 250 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 24.03.2015 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BA-Beschluss-Nr.: 7/053/2015) aufzuheben.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage 2: Begründung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-111

für das Grundstück Neustrelitzer Straße 65 sowie das nordöstlich angrenzende Flurstück 250

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

T:\Stadtplanungsamt\08 Karten, Bilder\Fachkarten\Bilder\Thomas\TIF\11-111.TIF

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung zur Einstellung des Bebauungsplanes

Mithilfe des Bebauungsplanverfahrens wurde die Nachverdichtung eines bislang brachliegenden und ungenutzten innerstädtischen Areals angestrebt. Die Aufstellung und Durchführung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens war aus Sicht des Fachbereichs Stadtplanung erforderlich, da sich eine Bebauung des Blockinnenbereichs gemäß § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche nicht in die nähere Umgebung einfügte und damit planungsrechtlich nicht zulässig war.

Für das Planverfahren wurden die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt und mittels Beschlüssen des Bezirksamtes abgeschlossen.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren beantragte die Eigentümerin des Grundstücks die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 34 BauGB für ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wurde dem Widerspruch der Antragstellerin von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, II E mit Schreiben vom 11.12.2017 stattgegeben und der negative Bescheid des Bezirksamtes Lichtenberg aufgehoben. Die begehrte Baugenehmigung der Eigentümerin wurde am 12.01.2018 erteilt.

 

Da mit Erteilung der Baugenehmigung die bauliche Entwicklung des Plangebietes ausgeschöpft ist, besteht keine Notwendigkeit mehr das Planverfahren fortzuführen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. II C sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurden im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB mit Schreiben vom 12.11.2018 über das Anliegen informiert und um Stellungnahmen gebeten. Mit Stellungnahmen vom 23.11.2018 und 04.12.2018 teilten die Gemeinsame Landesplanungsabteilung und die zuständige Senatsverwaltung mit, dass gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens keine Bedenken bestehen und kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung zu erkennen ist.

 

 

 

 
 

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