Drucksache - DS/0997/VIII  

 
 
Betreff: B-Plan XVII-9-1 endlich festsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
01.11.2018 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument
Dringliche BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

den Bebauungsplan XVII-9-1 schnellstmöglich zur Festsetzung zu bringen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Als aktuellster Beschluss wurde die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan XVII-9-1 in der Sitzung vom 04. Dezember 2018 mit der Bezirksamtsbeschluss-Nr. 8/233/2018 vom Bezirksamt beschlossen.

 

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens sind die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ (Hauptstraße 8) sowie zweier Gemeinbedarfsflächen einerseits mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie andererseits mit der Zweckbestimmung „Sport- und Spielanlage“ (Hauptstraße 9).

Des Weiteren soll eine Fläche für Versorgungsanlagen, für Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie Ablagerungen mit der Zweckbestimmung „Niederschlagswasserreinigungsanlage“ festgesetzt werden.

 

Dieser Bebauungsplan-Entwurf wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Aktuell erfolgt die Mitteilung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II C und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg, Abt. GL 5.2 über die Absicht der Änderung des Aufstellungsbeschlusses.

 

Im nächsten Schritt wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert.

 

Das Bezirksamt wird dieses Bebauungsplanverfahren schnellstmöglich zur Festsetzung bringen.

 

 

 
 

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