Drucksache - DS/0991/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Inhalt und Ziele des Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ wie folgt zu ergänzen: Zusätzlich zu den im Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ vorgesehenen Zielen soll der Bebauungsplan folgendes städtebauliche Ziel sichern: Die Errichtung eines Grundschulstandortes zur Versorgung der grundschulpflichtigen Kinder im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie aus der Victoriastadt und der Rummelsburger Bucht. Im Planentwurf ist ein geeignetes Grundstück zu kennzeichnen.
Begründung: In der Umgebung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans fehlen Grundschulplätze in erheblicher Zahl. Die Errichtung weiterer Wohnungen wird den Schulplatzmangel noch verschärfen. Sämtliche Flächen, auf denen Grundschulen hätten errichtet werden können, wurden für andere Zwecke verwendet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ ist die letzte für Grundschulen geeignete Fläche in der Umgebung.
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