Drucksache - DS/0991/VIII  

 
 
Betreff: Eine Grundschule an der Nordspitze der Rummelsburger Bucht bauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Inhalt und Ziele des Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ wie folgt zu ergänzen:

Zusätzlich zu den im Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ vorgesehenen Zielen soll der Bebauungsplan folgendes städtebauliche Ziel sichern:

Die Errichtung eines Grundschulstandortes zur Versorgung der grundschulpflichtigen Kinder im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie aus der Victoriastadt und der Rummelsburger Bucht.

Im Planentwurf ist ein geeignetes Grundstück zu kennzeichnen.

 

Begründung:

In der Umgebung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans fehlen Grundschulplätze in erheblicher Zahl. Die Errichtung weiterer Wohnungen wird den Schulplatzmangel noch verschärfen.

Sämtliche Flächen, auf denen Grundschulen hätten errichtet werden können, wurden für andere Zwecke verwendet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ ist die letzte für Grundschulen geeignete Fläche in der Umgebung.

 

 

 
 

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