Drucksache - DS/0986/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Inwieweit sieht das Bezirksamt eine Verpflichtung an den langfristig geplanten Ausschusssitzungen teilzunehmen, um den Rechten der Bezirksverordneten zu entsprechen und wird hier eine entsprechende Priorität im Sinne des BezVG eingeräumt?
2. Wann und wieso kam es im Jahr 2018 dazu, dass Ausschüsse ohne Stadtrat (keine auskunftsfähige politische Vertretung) tagen mussten, obwohl dies nach Auslegung des BezVG, ich zitiere: "Im Hinblick auf die einzelnen Rechte der BVV macht es in der Regel keinen Sinn, eine Sitzung ohne die Anwesenheit des BA durchzuführen." nicht zielführend erscheint?
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