Drucksache - DS/0964/VIII
Das Bezirksamt bittet die BVV, folgenden Beschluss zur Kenntnis zu nehmen:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der Sitzung vom 30.11.2017 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, in seiner Funktion als Eigentümer durchzusetzen, dass […] im öffentlichen Dienst keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nach dem § 14 II, § 14 II a und § 14 III Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) abgeschlossen werden.[…]
Zur Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses erging folgender Senatsbeschluss:
„Die Senatsverwaltungen und die Ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nichtrechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe ohne eigene Arbeitgebergemeinschaft werden grundsätzlich keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a oder Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abschließen“
Der Senat erwartet darüber hinaus, dass auch die Bezirksverwaltungen befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund grundsätzlich nicht mehr abschließen. Darum hatte bereits der Regierenden Bürgermeister von Berlin mit Schreiben vom 25.07.2017 geworben.
In welchen Ausnahmefällen weiterhin sachgrundlose Befristungen möglich sein sollen, ist in der Abgeordnetenvorlage näher ausgeführt.
Die von der Senatsverwaltung für Finanzen eingebrachte Senatsvorlage (Nr. S-1145/2018) wurde im Anschluss dem Rat der Bürgermeister unterbreitet, welcher zunächst die RdB-Vorlage Nr. R-346/2018 in der RdB-Sitzung vom 24.05.2018 an den Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft überwiesen hatte. In der RdB-Sitzung vom 21.06.2018 stimmte der Rat der Bürgermeister dem grundsätzlichen Verzicht auf befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund zu.
Mit der Umsetzung dieser BA-Vorlage wird dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin entsprochen.
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