Drucksache - DS/0937/VIII  

 
 
Betreff: Investitionen zur Chefsache machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
10.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Stellungnahme ÖStadtMs PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0937/VIII:

 

Begründung:

Während der Debatte gab es Fragen zur Zuständigkeit, da Bauinvestitionen Dritter und die damit verbundenen Genehmigungsverfahren in der Verantwortung der Abteilung Stadtentwicklung liegen und nicht beim Bezirksbürgermeister. Dabei ist völlig unklar, wie der BzBm mit Investoren einen Fahrplan für Genehmigungsverfahren vereinbaren kann, wenn dafür eine andere Abteilung zuständig ist, für die er keinerlei Weisungsrecht hat.

Der Ausschuss hat daher nochmal den Stadtentwicklungsausschuss um eine Stellungnahme gebeten. Der empfiehlt die Ablehnung der Drucksache: „Mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann ein verbindlicher „Fahrplan“ für Investoren nicht zugesichert werden. Dieser ist durch das Baugesetz und weitere Verordnungen definiert. Es kann auch nicht im Interesse der Bezirksverordnetenversammlung liegen, auf ihre Entscheidungshoheit (§ 12 Abs. 2 BezVG) zu verzichten. Da für den Bezirksbürgermeister keine Richtlinienkompetenz vorgesehen ist, blieben seine Möglichkeiten der Einflussnahme auf die bereits vorhanden und durch § 39 BezVG definierten begrenzt.“

Auch ein geänderter Textvorschlag der CDU-Fraktion fand im Ausschuss keine Mehrheit.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht Investoren durch den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin willkommen zu heißen. In einem solchen Begrüßungsgespräch soll ein verbindlicher "Fahrplan" für Genehmigungsverfahren und Bauablauf abgesteckt werden. Investoren sollen sich im Falle der Nichteinhaltung eines solchen Fahrplanes an den Bezirksbürgermeister als Ombudsmann wenden können.

 

Abstimmungsergebnis: 10 / 2 / 0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen