Drucksache - DS/0862/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-154 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: "KGA Stallwiesen und angrenzende Grünflächen"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für die Kleingartenanlage (KGA) „Stallwiesen“ sowie die angrenzenden Grünflächen zwischen Liepnitzstraße, Üderseestraße, Lehndorffstraße, Treskowallee und Hoher Wallgraben im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-154 aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“.

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf 11-154 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

 


Anlage 2

 

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 11-154 ist der Bezirksamtsbeschluss vom 5. September 2017, so viele Kleingartenanlagen in Lichtenberg wie möglich planungsrechtlich zu sichern. Ziel ist die Festsetzung der Kleingartenanlage „Stallwiesen“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“.

 

Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, soziale und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Als Teil des Grünflächensystems der Stadt erfüllen Kleingärten wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

Das Plangebiet liegt im süd-westlichen Bereich des Ortsteils Karlshorst, zwischen der Treskowallee im Osten und der Waldsiedlung im Westen. Die KGA „Stallwiesen“ besteht seit 1916 auf dem Grundstück südlich des Traberwegs. Sie ist ca. 5,8 ha groß und umfasst 120 Parzellen. Die KGA befindet sich im Innenbereich. Die Parzellen sind über Treskowallee, Traberweg und Lehndorffstraße erschlossen.

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar.

 

Das Planungsziel besteht in der Festsetzung der KGA „Stallwiesen“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“. Mit dem Bebauungsplan soll die KGA in ihrer Struktur auf Dauer als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ gesichert werden.

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen be-reits kleingärtnerisch genutzt werden.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

  1. Flächennutzungsplan (FNP)

 

Der FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 9. Juni 2016 (ABl. S. 1362), stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der Signatur „Kleingarten“ dar.

 

 

 

 

  1. Bereichsentwicklungsplanung

 

Die BEP Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) sieht für den Bereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ vor.

 

  1. Kleingartenentwicklungsplanung

 

Die landeseigene Anlage ist in der Kleingartenentwicklungsplanung Berlin, Stand 2010, verzeichnet. Danach unterliegt sie der Sicherungsstufe Vb - fiktive Dauerkleingartenanlage, im FNP als GR, KG, dauerhaft gesichert -.

 

 
 

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