Drucksache - DS/0861/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-153 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: "KGA Seegelände"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Fogendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für die Kleingartenanlage (KGA) „Seegelände“ östlich der Beerfelder Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-153 aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        Die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ sowie

-        die Sicherung der Straßenverkehrsflächen.

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf 11-153 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

 


Anlage 2

 

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 11-153 ist der Bezirksamtsbeschluss vom 5. September 2017, so viele Kleingartenanlagen (KGA‘en) in Lichtenberg wie möglich planungsrechtlich zu sichern. Ziel ist die Festsetzung der Kleingartenanlage (KGA) „Seegelände“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“.

 

Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, soziale und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Als Teil des Grünflächensystems der Stadt erfüllen Kleingärten wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als Kleingartenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

Das rund 4,8 ha große Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Karlshorst nördlich der Robert-Siewert-Straße zwischen der Beerfelder Straße und dem Bahngelände des Berliner Außenrings. Die östliche Grenze stellt zugleich die Grenze zum Nachbarbezirk Marzahn-Hellersdorf dar. Die Beerfelder Straße ist bis zur Straßenmitte in den Geltungsbereich miteinbezogen.

 

Das Plangebiet wird zurzeit, von der Verkehrsfläche der Beerfelder Straße abgesehen, vollständig durch die KGA „Seegelände“ genutzt. Bis auf die Flurstücke 3 aus der Flur 407 und 258 aus der Flur 408, die für eine östliche Verlängerung der Pirolstraße bereits vor dem 2. Weltkrieg ausparzelliert wurden und sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds Berlin bzw. noch im Eigentum des Volkes befinden, stehen die Parzellen der KGA im Eigentum der Deutschen Bahn Netz AG.

 

Die Erschließung der Kleingartenparzellen erfolgt teilweise über die Robert-Siewert-Straße, überwiegend jedoch über interne Wege, die wiederum an die Beerfelder Straße angebunden sind.

 

Die Umgebung der KGA „Seegelände“ wird im Süden und Westen durch eine Einfamilienhausbebauung geprägt, wobei sich westlich der Beerfelder Straße auch Kleinsiedlungs- und Kleingartenstrukturen ausgebildet haben. Nördlich und östlich der KGA „Seegelände“ erstrecken sich unbebaute Freiflächen und ungenutzte Bahnflächen, auf denen sich teilweise eine höherwüchsige Ruderalvegetation entwickelt hat.

 

Planungsziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung der KGA „Seegelände“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“, die westlich angrenzende Beerfelder Straße soll als Straßenverkehrsfläche gesichert werden.

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar.

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen bereits kleingärtnerisch genutzt werden.

 

 

Planerische Ausgangssituation

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-153 gibt es bislang keine verbindlichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften oder Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB. Der gesamte Bereich ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen. Hiernach wären auf der Fläche nur die in § 35 Absatz 1 BauGB aufgeführten privilegierten Vorhaben zulässig, wozu auch die Kleingartennutzung zählt.

 

  1. Flächennutzungsplan (FNP)

 

Der FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 9. Juni 2016 (ABl. S. 1362), stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dar.

 

  1. Bereichsentwicklungsplanung (BEP)

 

Die BEP Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) stellt die Flächen des Plangebiets als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten“ dar.

 

  1. Kleingartenentwicklungsplanung

 

Die KGA „Seegelände“ ist im Kleingartenentwicklungsplan Berlin (Stand 2010) als ungesicherte Einrichtung mit der Sicherungsstufe Ib gekennzeichnet. In der Legende und im Bericht wird zur Sicherungsstufe Ib dargelegt, dass es sich hierbei um Anlagen handelt, die sich auf Flächen der Deutschen Bahn AG befinden und an die Eisenbahn-Landwirtschaft verpachtet sind.

 

Von Seiten der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung wurden im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht keine Bedenken gegen die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplans geäußert.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen äußerte grundsätzliche Bedenken gegen die Absicht, den Bebauungsplan 11-153 aufzustellen. Die Entwickelbarkeit aus den Darstellungen des FNP ist für den östlichen Bereich des Bebauungsplans 11-153, der im FNP als Bahnfläche dargestellt wird, derzeit nicht abschließend prüfbar. Der Bebauungsplan ist nur dann aus dem FNP entwickelbar, wenn keine Festsetzungen getroffen werden, die die verkehrlichen Belange des Bahnbetriebes beeinträchtigen.

 

Darüber hinaus äußert Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dass dringende Gesamtinteressen Berlins berührt werden. Östlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist eine übergeordnete Straßenverbindung geplant (Tangentialverbindung Ost – TVO). Der endgültige Trassenverlauf steht noch nicht fest. Da es auch eine westliche Trassenvariante gibt, die möglicherweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes berührt, sind überbezirkliche Verkehrsplanungen berührt, deren Beeinträchtigung zum derzeitigen Planungsstand nicht abschließend prüfbar ist. Es ist ferner zu beachten, dass im Bebauungsplan keine Festsetzungen getroffen werden, die der späteren Realisierung ggf. der westlichen Trassenvariante der geplanten übergeordneten Hauptverkehrsstraße entgegenstehen.

 

 
 

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