Drucksache - DS/0854/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 10.07.2018 beschlossen, die aus der Globalsummenfortschreibung 2018 und 2019 mögliche Erhöhung des VzÄ-Ausstattung gem. Anlage auf die Organisationseinheiten zu verteilen.
In allen Fällen werden Beschäftigungspositionen (BePos) eingerichtet und ist die umgehende unbefristete Einstellung von Tarifbeschäftigten möglich. Zum Stellenplan 2020/21 werden die BePos in Stellen umgewandelt.
Für die notwendige IT-Ausstattung je Arbeitsplatz stehen ausreichend Mittel im Kapitel 2541 in 2018 zur Verfügung.
Für die Beschaffung von Mobiliar sowie Fortbildungen stehen bei Bedarf je VzÄ jährlich 3 T€ zusätzliche Sachmittel zur Verfügung.
Die zusätzliche Anmietung von Büroräumen ist nicht erforderlich.
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.03.2018 hat die Senatsfinanzverwaltung den Bezirken die 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 übermittelt. Demzufolge stehen zweckgebunden für Personal Restmittel aus dem Nachtragshaushalt 2017 für die Wachsende Stadt zur Verfügung. Für Lichtenberg wurden 3.488.216 € nicht verbraucht. Diese Mittel werden auf die Folgejahre 2018-2020 gleichmäßig verteilt, so dass jährlich ein Betrag von 1.162.739 € für zusätzliches Personal inkl. Sachmittelanteile zur Verfügung steht. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können zum jetzigen Zeitpunkt ein Teil der für 2020/2021 durch eine weitere Plafonderhöhung vorgesehenen VzÄ-Aufwüchse anteilig vorweggenommen werden. Bei durchschnittlich 50 T€ für Personal- und Sachmittel sind 23,254 VzÄ sofort und dauerhaft zusätzlich besetzt werden. Darüber hinaus wird der Bezirksplafond für 2019 für alle Bezirke um 10 Mio € erhöht (gem. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2019 der Senatsfinanzverwaltung vom 30.05.2018). Für Lichtenberg ergibt sich ein Anteil i.H.v. 541.907 €. Dies entspricht zusätzlichen dauerhaft besetzbarer 10,838 VzÄ. Diese Mittel stehen erst in 2019 zur Verfügung. Jedoch können die zusätzlichen Mittel aus der Globalsummenfortschreibung in 2018 aus den Restmitteln 2017 wegen des Vorlaufprozesses (fachliche und politische Entscheidung, Besetzungsverfahren) nicht voll umfänglich verausgabt werden. Daher bestehen finanzielle Spielräume, auch die VzÄ aus der Plafonderhöhung 2019 schon vorfristig in 2018 zu besetzen. Alle VzÄ können vom Bezirk in eigener Verantwortung belegt werden. Es gelten die Rahmenbedingungen aus der Zielvereinbarung Personal mit der Senatsfinanzverwaltung.
Fazit In der Haushaltswirtschaft 2018 können insgesamt 34 VzÄ (23 + 11 VzÄ) zusätzlich bewilligt werden. Schwerpunkte für den Einsatz der zusätzlichen VzÄ Das Bezirksamt hat sich im Rahmen seiner Klausur im Januar 2018 prioritäre Zielstellungen erarbeitet. Von diesen Zielstellungen ist die Realisierung einiger Ziele wiederum von besonderer Dringlichkeit. Zusätzlich wurde die Möglichkeit eröffnet, für die politischen Schwerpunktbereiche Absicherung Schulbauoffensive/Schulsanierung sowie Bündnis Wohnungsneubau ggf. nachsteuern zu können. Die Organisationseinheiten wurden demzufolge beauftragte, Anträge vor allem in Umsetzung der nachfolgend genannten vier Kategorien vorzunehmen:
Kategorie 1. Absicherung Schulbauoffensive/Schulsanierung – Kategorie 2. BA-Klausur – „Jedes Kind bekommt einen Kitaplatz“ Kategorie 3. Absicherung Zielvereinbarung Bündnis Wohnungsneubau – Kategorie 4. BA-Klausur – Verkürzung von Bearbeitungszeiten für familienbezogene Dienstleistungen Darüber hinaus wurde im Einzelfall auch die Berücksichtigung weiterer von den OE genannter Dringlichkeiten möglich. Dafür wurde folgende fünfte Kategorie für die Antragstellung eingerichtet:
Kategorie 5. Sonstige Dringlichkeiten / Einzelaspekte
Die vom Bezirksamt bewilligten VzÄ-Erhöhungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
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