Drucksache - DS/0779/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-139 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: KGA "Am Außenring"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände der Kleingartenanlage „Am Außenring“ im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-139 aufzustellen.

Das wesentliche Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-139 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4
Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-139

für das Gelände der Kleingartenanlage „Am Außenring“

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

 

 

 

Ziel des Bebauungsplanes:

 

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-139

 

  1.                      Planungsgegenstand

 

I.1   Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Als Teil des Grünflächensystems erfüllen Kleingärten im Städtebau wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Die Förderung des Kleingartenwesens ist daher eine wichtige städtebauliche, gesundheits- und sozialpolitische Aufgabe des Landes Berlin.

 

Die Kleingartenanlage (KGA) „Am Außenring“ ist im Flächennutzungsplan Berlin überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ sowie in einem Teilbereich als Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung dargestellt und befindet sich überwiegend auf privaten Flächen. Zur dauerhaften Sicherung der Kleingartennutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit folgt der Bezirk dem aktuellen Beschluss der BVV (DS/0264/VIII) vom 21.09.2017, die Sicherung von Kleingartenanlagen mittels Bebauungsplänen voranzutreiben und umzusetzen.

 

Die Festsetzung einer Grünfläche ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) Berlin entwickelbar. Auch aus Wohnbauflächen können lt. FNP Grünflächen aller Zweckbestimmungen entwickelt werden.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen äußerte hinsichtlich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit Schreiben vom 05.01.2018 jedoch Bedenken wegen der Darstellung des FNP-Ziels „Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung“. Aus Sicht des Fachbereichs Stadtplanung handelt es sich hierbei um einen bisher unbemerkten Darstellungsfehler im FNP. Es bestand zu keiner Zeit die Absicht, Teile der bestehenden Kleingartenanlage in Wohnbaufläche umzuwandeln. Der Sachverhalt muss im weiteren Verfahren geprüft werden; ggf. muss der FNP im Parallelverfahren geändert/berichtigt werden.

 

Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg äußerte sich am 13.12.2017 zustimmend zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens.

 

I.2   Beschreibung des Plangebietes

 

Stadträumliche Einbindung/Gebietsentwicklung

Das ca. 15,2 ha große Plangebiet liegt im Norden des Bezirkes Lichtenberg, im Ortsteil Wartenberg, zwischen der Trasse der Deutschen Bahn und der Wohnsiedlung Margaretenhöhe. Umgeben ist das Plangebiet im Norden von Wiesen- und Landwirtschaftsflächen der Falkenberger Feldmark“, im Nordosten von der Kleingartenanlage „Margaretenhöhe Nord“ im Osten von der Wohnsiedlung „Margaretenhöhe“, im Süden von Grün- und Brachflächen und im Westen von Flächen der Deutschen Bahn, über die die Bahntrasse in Richtung Karow verläuft. Innerhalb der KGA befindet sich ein stehendes Gewässer, der Florentineteich. Die KGA wird im Wesentlichen von der Astridstraße 17 aus erschlossen. Weitere Zugangs-/Zufahrtsmöglichkeiten bestehen an der Florentinestraße und im südlichen Bereich der Astridstraße. Die KGA wurde in den Jahren 1982/1983 als Naherholungszentrum vorrangig für Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe und des Krankenhauses Weißensee gegründet und besteht heute aus ca. 320 Parzellen. Zunächst begannen im Gründungsjahr die Erschließungsarbeiten für Wasser und Strom für ca. 260 Parzellen. Nach weiteren sechs Jahren wurden weitere 60 Parzellen erschlossen, so dass die KGA auf ca. 320 Parzellen bis zum Jahr 1989 angewachsen war. Ende der Achtzigerjahre erfolgten weitere Erschließungsarbeiten mit dem Ziel des eigenen Stromanschlusses für jede Parzelle. Mit der Einfriedung der Anlage (Zaunbau, Heckenpflanzung) wurde 1998 begonnen und im Jahr 2000 abgeschlossen. Der 1998 begonnene Neubau des Vereinshauses konnte 1999 vollendet werden.

 

 

Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse

Der rund 152.000 m² große Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans 11-139 umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Malchow Gemeinde (gelistet von Nord nach Süd):

 

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung

Fläche in m2

Eigentümer

Nutzung

2

530

Astridstraße 17

2.668

privat

Kleingärten

2

527

Astridstraße 17

190

Land Berlin

Weg

2

71/1

Astridstraße 17

12.350

privat

Kleingärten

2

196/63

Astridstraße 17

290

Land Berlin

Kleingärten

2

74/1

Astridstraße 17

10.260

privat

Kleingärten

2

76

Astridstraße 17

360

Land Berlin

Kleingärten und Weg

2

78/7

Astridstraße 17/Florentinestraße 1

  ~ 5.870

privat

Kleingärten und Parkplatz

2

560

Florentinestraße

~ 2.347

Land Berlin

Straßenverkehrsfläche

2

78/6

Astridstraße 17/Florentinestraße 1

~ 2.270

privat

Kleingärten

2

523

Astridstraße 17

798

privat

Kleingärten

2

562

Astridstraße 17

~ 95

Land Berlin

Kleingärten

2

524

Astridstraße 17

9.743

privat

Kleingärten

2

514

Astridstraße 17

13.204

privat

Kleingärten

2

564

Astridstraße 17

     ~ 720

Land Berlin

Kleingärten und Grünfläche (Sumpf)

2

129/2

Astridstraße 17

4766

privat

Kleingärten

2

510

Astridstraße 17

71.038

privat

Kleingärten

3

611

Astridstraße 17

12.873

privat

Kleingärten und Parkplatz

3

608

Astridstraße 17

2.246

privat

Kleingärten und Parkplatz

 

Einige Teilflächen der öffentlichen Erschließung (Florentinestraße, Astridstraße) sind nicht Bestandteil des Geltungsbereiches, da sie bereits im Bebauungsplan 11-64 (festgesetzt am 10.03.2015) als öffentliche Straßenflächen festgesetzt wurden.

 

Der überwiegende Teil der Kleingartenfläche, etwa 148.086 m² (= 97 %), befindet sich in privatem Eigentum. Im Eigentum des Landes Berlin befinden sich ca. 4.002 m² (= 3 %) der Geltungsbereichsfläche.

 

Städtebauliche Situation und Bestand

Die Kleingartenanlage „Am Außenring“ mit ihren ca. 320 Parzellen vermittelt ihrem städtebaulichen Erscheinungsbild nach einen geordneten Eindruck. Die Kleingartenparzellen sind vollständig mit kleinen Gartenlauben und Schuppen oder ähnlichem bebaut. Weiteres Verdichtungspotential ist innerhalb der KGA nicht erkennbar. Die Nutzung der Parzellen unterliegt den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes und dient der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen. Außerdem werden die Kleingartenflächen zu Erholungszwecken genutzt. Dauerbewohner sind lt. Geoportal des Landes Berlin nicht vorhanden. Zu allen Parzellen besteht ein ganzjähriger Zugang, so dass auch im Winter Pflegemaßnahmen getroffen werden können. Die vorhandenen drei Parkplätze sind über die Wintermonate jedoch verschlossen. Die KGA verfügt über ein Vereinsheim mit kleiner Bühne und Tanzfläche, wo die alljährlichen Vereinsfeste stattfinden. Das Vereinsheim ist auch für private Feiern von Mitgliedern anmietbar. Außerdem verfügt die KGA über eine vereinseigene Brunnenanlage zur Gewinnung von Brauchwasser.

 

Geltendes Planungsrecht

Da auch eine größere Ansammlung von Gartenlauben bzw. eine „ausgedehnte“ Kleingartenanlage nicht die Anforderungen erfüllt, die von der Rechtsprechung an den Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S. des § 34 BauGB gestellt werden, ist die KGA planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

Der Außenbereich ist dem Gesetz nach von baulichen Anlagen freizuhalten, soweit diese nicht ihrem Wesen nach - in diesem Falle die Kleingartenparzellen mit ihrer kleinteiligen Bebauung - in den Außenbereich gehören. Der Gesetzgeber hat in § 35 BauGB die Regelung geschaffen, die danach differenziert, ob es sich bei geplanten Vorhaben um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des Absatzes 1, ein sonstiges Vorhaben im Sinne von Absatz 2 oder ein begünstigtes Vorhaben im Sinne von Absatz 4 handelt. Damit hat er für die bauliche Nutzung des Außenbereiches eine Inhalts- und Schrankenbestimmung getroffen. Demnach sind nur in eng begrenztem Rahmen Vorhaben im Außenbereich zulässig.

 

 

I.3    Planerische Ausgangssituation

Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Bebauungspläne sind den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen (§ 1 Absatz 4 BauGB) und die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind zu berücksichtigen. Das Landesentwicklungsprogramm [LEPro 2007, Bekanntmachung vom 15.12.2007 (GVBl. S. 629)] bildet den übergeordneten raum- und landesplanerischen Rahmen für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Bedeutend für die vorliegende Planung sind insbesondere die Grundsätze aus § 6 Absätze 3 und 4, wonach die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern und anderen Gebieten, die für die Erholungsnutzung besonders geeignet sind, erhalten oder hergestellt werden sollen. Siedlungsbezogene Freiräume sollen für die Erholung gesichert und entwickelt werden. Ebenso sollen Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen in einem Freiraumverbund entwickelt werden.

 

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg [LEP B-B, Bekanntmachung vom 31. März 2009 (GVBl. S. 182)] bestimmt die wesentlichen landesplanerischen Festlegungen für die Region. Das Plangebiet liegt nach der Festlegungskarte des LEP B-B im Freiraumverbund, wo gemäß Ziel 5.2 (Z) Abs.1 Nr. 2 LEP B-B der Freiraumverbund zu sichern und in seiner Funktionalität zu entwickeln ist.

 

Flächennutzungsplan

Die Entwicklung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans von Berlin (FNP). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan für Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 9. Juni 2016 (ABl. S. 1362) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ sowie in einem Teilbereich als Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Aus Sicht des Fachbereichs Stadtplanung handelt es sich bei letzterem um einen bisher unbemerkten Darstellungsfehler im FNP. Es bestand zu keiner Zeit die Absicht, Teile der bestehenden Kleingartenanlage in Wohnbaufläche umzuwandeln. Der Sachverhalt muss im weiteren Verfahren geprüft werden; ggf. muss der FNP im Parallelverfahren geändert/berichtigt werden.

 

Landschaftsprogramm

Das aktuelle Landschaftsprogramm (LaPro) einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Juni 2016 (ABl. S. 1314) ist ein strategisches, gesamtstädtisches Instrument der Planung, um integrative Umweltvorsorge zu betreiben. Es verfolgt auf gesamtstädtischer Ebene das Ziel, ökologische Belange im Städtebau mit einzubeziehen. Das LaPro stellt für das Plangebiet auf seinen vier Programmplänen nachfolgend aufgeführte, übergeordnete Entwicklungsziele und Maßnahmen dar:

 

Der Programmplan Naturhaushalt/Umweltschutz des LaPro stellt Schwerpunkte der Belastung und des Schutzes der Naturgüter Luft, Klima, Boden und Wasser in ihrer räumlichen Abgrenzung dar. Im Programmplan Naturhaushalt/Umweltschutz wird das Plangebiet als Fläche für Kleingärten, Landwirtschaft und Gartenbau mit Schwerpunkt Anpassung an den Klimawandel mit folgenden Planungsschwerpunkten dargestellt:

        Überwachung des Schadstoffgehaltes von Böden und Pflanzen beim Nahrungsmittelanbau sowie Einschränkung der Pflanzenschutz- und Düngemittelanwendung,

        Förderung des Nährstoffkreislaufes,

        Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktionen (Kaltluftentstehung),

        Rückhalt des Wassers in der Landschaft,

        Beseitigung von Barrieren. die den Kaltluftabfluss behindern,

        Vermeidung von Schadstoffemissionen in Kaltluftentstehungsgebieten.

Außerdem ist die Fläche noch als sonstiger Boden mit besonderer Leistungsfähigkeit dargestellt. Die Anforderungen an Naturgüter bestehen hier hauptsächlich hinsichtlich der Vermeidung/Minimierung von Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktion und der Archivfunktion, des vorsorgenden Bodenschutzes, der Vermeidung von Bodenverdichtungen u.a. Der Bereich der KGA liegt außerdem im Vorsorgegebiet Klima mit folgenden Entwicklungszielen:

        Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume,

        Vernetzung der Freiflächen,

        Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches, Vermeidung von Austauschbarrieren gegenüber bebauten Randbereichen,

        Sanierung / Profilierung öffentlicher Grünanlagen,

        Erhalt / Neupflanzung von Stadtbäumen, Sicherung einer nachhaltigen Pflege,

        Sicherung der Funktionen des Waldes als Treibhausgassenke und Trinkwasserentstehungsgebiet,

        Dauerhafte Sicherung der Funktionen klimatischer Ausgleichs- und Entlastungsflächen sowie Luftleitbahnen,

        Verbesserung der lufthygienischen Situation,

        Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung.

 

Der Programmplan Biotop- und Artenschutz des LaPro stellt wertvolle Lebensräume und geeignete Entwicklungsräume dar. Ziel ist, die hohe biotische Vielfalt dauerhaft zu erhalten. Im Programmplan Biotop- und Artenschutz wird das Plangebiet als kulturlandschaftlich geprägter Raum charakterisiert. Als Entwicklungsziele werden genannt:

        Aufstellung und Umsetzung von Biotoppflegekonzepten zum Erhalt und zur Entwicklung typischer Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, unbefestigte Feldwege, Ackerrandstreifen, Gräben, Kleingewässer, Feucht- und Nasswiesen,

        Erhalt bzw. Wiederherstellung der Dorf-Feldflur-Zusammenhänge und gezielte Entwicklung der typischen Begleitflora der Dörfer,

        Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Prägung und der wertvollen Biotope bei der Entwicklung von Naherholungsgebieten und Parkanlagen,

        Integration von landwirtschaftlichen Nutzungen in Naherholungslandschaften, Förderung von ökologischem Landbau und einer kleinteiligen Bewirtschaftung,

        Verwendung von zertifiziertem, gebietseigenem Pflanz- und Saatgut in freier Landschaft.

Außerdem ist der Bereich des Plangebietes als schutzwürdiges Gebiet/ Biotopverbund mit dem Schwerpunkt der Pflege und Entwicklung von vorhandenen und geplanten Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen charakterisiert. Ferner ist das vorhandene Kleingewässer als bedeutendes Einzelbiotop gekennzeichnet.

 

Der Programmplan Erholung und Freiraumnutzung des LaPro zeigt die Versorgung der Stadt mit Frei- und Erholungsflächen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu sichern. Im Programmplan Erholung und Freiraumnutzung wird das Plangebiet als Kleingartenfläche mit dem Ziel der Entwicklung von öffentlich nutzbaren und durchgängigen Kleingartenanlagen und der Einbindung in die Freiflächen- und Stadtstruktur benannt. Entwicklungskonzepte für Kleingartenanlagen sollen erstellt werden. Außerdem ist das Plangebiet als Teil eines Naherholungsgebietes von gesamtstädtischer Bedeutung gekennzeichnet.

 

Der Programmplan Landschaftsbild des LaPro stellt Qualitäten und Mängel des Landschaftsbildes dar. Ziel ist, räumliche Eigenarten zu erhalten und die Erlebbarkeit von Strukturelementen zu erhöhen. Im Programmplan Landschaftsbild ist das Plangebiet als Kleingartengebiet mit Kleingewässer sowie als kulturlandschaftlich geprägter Raum charakterisiert. Als Entwicklungsziele werden genannt:

        Erhalt und Wiederherstellung typischer Landschaftselemente wie Feldraine. Hecken, Feldgehölze. Gräben, Kleingewässer, unbefestigte Feldwege und Alleen,

        Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen.

        Erhalt und Wiederherstellung von Dorf-Feldflur-Zusammenhängen und typischen Gestaltelementen der Dorfbereiche wie Anger, Altbaumbestände, Gärten und Weiden,

        Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Prägung und ihrer typischen Strukturelemente bei der Entwicklung von Naherholungsgebieten und Parkanlagen,

        Integration von kleinteilig strukturierten landwirtschaftlichen Nutzungen in Naherholungslandschaften; abwechslungsreiche Flächenbewirtschaftung; Grünlandnutzung in Niederungsbereichen.

Des Weiteren wird als Maßnahmenschwerpunkt der Erhalt und die Entwicklung typischer Elemente des Landschaftsbildes und die Beseitigung von Landschaftsbildschäden benannt.

 

 

Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan des Bezirks Lichtenberg vom 05.06.2014 dient als flächendeckende, gebündelte, zusammenhängende Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die bezirkliche Freiraum- und Grünflächenentwicklung.

In der Karte Biotopverbund ist das Plangebiet als Grünanlage mit bestehendem und geplantem Biotopverbünden dargestellt. Als Leit(tier)art werden Amphibien angegeben.

In der Gewässerkarte ist der vorhandene Florentineteich als Stand- und temporäres Gewässer ausgewiesen. Am nördlichen Gebietsrand verläuft der Schälingsgraben.

In der Karte Landschaftsbild wird die Fläche als private Grünfläche mit Kleingartennutzung dargestellt. Im nördlichen Bereich überquert eine oberirdische Stromleitung die Kleingartenanlage.

Die Karte Bestand, Versorgung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze kennzeichnet das Plangebiet als Fläche der Versorgungsstufe 5 (> 0,6 m2/Einwohner). Der Richtwert liegt bei 1 m2/EW.

In der Maßnahmen- und Entwicklungskarte des Freiraumes wird der Bereich des Plangebietes als private Grünfläche mit Kleingartennutzung gekennzeichnet. Am nördlichen Rand des Plangebietes ist die Durchwegung als „Lückenschluss Wege“ ausgewiesen. Ein innerhalb der KGA bestehender Weg, der noch dem Land Berlin gehört, ist als Abgabefläche gekennzeichnet.

In den anderen Teilkarten des Landschaftsrahmenplans ist das Plangebiet nicht gesondert ausgewiesen.

 

Landschaftspläne

Landschaftspläne sind für das Plangebiet nicht aufgestellt worden.

 

Bereichsentwicklungsplanung

Bereichsentwicklungsplanungen und sonstige städtebaulichen Planungen sind wichtige Planungsinstrumente der Bezirke, welche zwischen der übergeordneten und der kleinräumigen Planungsebene vermitteln. Sie stehen in der Berliner Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung (FNP) und den auf Teilbereiche bezogenen Bebauungsplänen. Für das Bezirksgebiet wird insbesondere der Flächenbedarf für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, der verkehrlichen Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt und räumlich zugeordnet. Die Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten dar.

 

I.4    Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Erholungsfläche dar. Bereits die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des ehemaligen Bezirks Hohenschönhausen hat anlässlich entsprechender Anträge in den 1990er Jahren am 15.07.1998 beschlossen, dass Kleingartenflächen im Bezirk planungsrechtlich gesichert werden sollen. Hintergrund waren Befürchtungen der Pächter, dass Kleingärten, insbesondere solche auf privaten Grundstücken, in ihrem Bestand gefährdet wären. Da der Bedarf nach Kleingärten sehr groß ist, wird die planungsrechtliche Sicherung aller im Bezirk Lichtenberg bestehender Anlagen gegenwärtig durch den Bezirk als besonders dringlich gesehen. So hat die BVV des Bezirks Lichtenberg von Berlin am 09.07.2015 und erneut am 13.07.2017 aufgrund mehrerer Anträge beschlossen, dass möglichst für alle Kleingartenanlagen im Bezirk Bebauungspläne aufgestellt werden sollen, um eine Umwandlung in Bauland dauerhaft zu verhindern. Dieses Ziel wird durch das Bezirksamt Lichtenberg unter Würdigung der umwelt- und sozialpolitischen sowie städtebaulichen Bedeutung der Kleinanlagen geteilt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für die KGA „Am Außenring“ die Nutzung dauerhaft gesichert werden.

 

  1.                    Planinhalt

II.1    Ziele der Planung

 

Der Erhalt der Kleingärten entspricht im Wesentlichen den Zielsetzungen der Flächennutzungsplanung und der Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg, indem die siedlungsbezogenen Freiräume für die Erholung erhalten und entwickelt werden. Das Planungsziel besteht in der Sicherung und Festsetzung der Kleingartenanlage „Am Außenring“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“.

 

II.2    wesentlicher Planinhalt

 

Im Bebauungsplan soll die bestehende Kleingartenanlage „Am Außenring“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ mit folgendem wesentlichen Planinhalt festgesetzt werden:

                                                                                                                                                                                                                                                                                              die Festsetzung zulässiger baulicher Vorhaben gemäß Bundeskleingartengesetz

                                                                                                                                                                                                                                                                                              die Prüfung der Festsetzung des in der Anlage befindlichen Florentineteichs in seinem Bestand

                                                                                                                                                                                                                                                                                              eine textliche Festsetzung zur Befestigung von Wegen und Zufahrten in der Kleingartenfläche in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau im Hinblick auf die Sicherung wichtiger Bodenfunktionen.

 

III.Auswirkungen des Bebauungsplans

 

III.1   Auswirkungen auf die Umwelt

Mit der planungsrechtlichen Sicherung der Kleingartenanlage als Fläche für Dauerkleingärten wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert. Damit werden die u. a. im Kleingartenentwicklungsplan Berlin hervorgehobenen Erholungsfunktionen sowie die umwelt- und sozialpolitischen Funktionen von Kleingartenanlagen gestärkt.

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen zum überwiegenden Teil bereits kleingärtnerisch genutzt werden. Außerdem wird durch den Bebauungsplan keine zusätzliche Bebauung oder Versiegelung ermöglicht. Vielmehr bleiben durch die dauerhafte Verhinderung einer Umwandlung der Fläche in ein Siedlungsgebiet die positiven Auswirkungen auf die Umwelt bestehen. In Verbindung mit der Festsetzung geeigneter Maßnahmen wird ein Verlust wichtiger Funktionen des Plangebiets für die umweltbezogenen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft und Landschaftsbild dauerhaft verhindert.

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Hinblick auf die Zumutbarkeit und auf die Realisierbarkeit ggf. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen zu untersuchen.

 

III.2   Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung

In Verbindung mit der Planung entstehen Kosten für die öffentliche Hand in Hinblick auf die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie die Veröffentlichung von Anzeigen in der Tagespresse zu den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absätze 1 und 2 BauGB. Darüber hinaus können Kosten für erforderliche Gutachten im Zusammenhang mit dem zu erstellenden Umweltbericht entstehen. Außerdem entstehen auf den vorhandenen, im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Straßenflächen Kosten für Unterhalt und Pflege. Weitere Kosten sind nicht zu erwarten, da die Durchführung von baulichen und sonstigen Maßnahmen in der Kleingartenanlage den privaten Nutzern bzw. dem Kleingärtnerverein „Am Außenring e. V. obliegt, der für die Verwaltung der KGA und für die Herstellung und Pflege der gemeinschaftlichen Anlagen zuständig ist.

Durch die Planung erfolgt kein Eingriff in die bisher zulässige oder ausgeübte Nutzung. Ein Entschädigungsanspruch gemäß § 42 Absatz 1 BauGB besteht durch den Bebauungsplan 11-139 nach derzeitigem Kenntnisstand daher nicht. Mit dem Bebauungsplan wird auch kein zusätzliches Erschließungserfordernis durch die öffentliche Hand ausgelöst. Zu prüfen ist die Abgabe von landeseigenen Flächen, die zum Teil als Wege oder als Kleingartenflächen genutzt werden, an private Eigentümer. Dies würde dem Ziel des Landschaftsrahmenplans entsprechen (s. Maßnahmen- und Entwicklungskarte des Freiraumes; Kennzeichnung als Abgabefläche).

 

III.3   Auswirkungen auf die Wohnbedürfnisse und Arbeitsstätten

Wohn- und Arbeitsstätten sind im Plangebiet nicht vorhanden. Durch die planungsrechtliche Sicherung der Kleingartenanlage „Am Außenring werden wohnungsnahe Erholungsflächen dauerhaft gesichert. Hierdurch wird ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld für die Nutzer der Kleingärten sowie für die Bewohner im Umfeld der Anlage gewährleistet, für die die KGA als Erholungsraum allgemein zugänglich ist.

 

III.4   Weitere Auswirkungen

Weitere Auswirkungen wie z. B. auf die Infrastruktur oder auf Landschaftspläne oder Gestaltungsverordnungen sind durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist hergestellt. Pkw-Stellplätze für die Anlieger der Kleingartenlage sind partiell in der Florentine- und Astridstraße sowie auf innerhalb der Anlage befindlichen Stellplatzanlagen vorhanden.

 

 

 
 

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