Drucksache - DS/0746/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den als Einbahnstraße ausgewiesenen Teil der Kriemhildstraße für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Anliegen der Drucksache ist am 13.08.2019 im „FahrRat“ mit allen Teilnehmern wie folgt besprochen worden:
Die Anordnung der hier angeführten Einbahnstraßenregelung erfolgte durch die Verkehrslenkung Berlin und für die Berliner Verkehrsbetriebe, welche diese Regelung für den Linienbusverkehr beantragt haben. Um den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung innerhalb einer Einbahnstraßenregelung freizugeben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss bei vorhandenem Linienverkehr eine hinreichende Begegnungsbreite von mindestens 3,50 m vorhanden sein. Eine durch das Straßen- und Grünflächenamt durchgeführte Messung des asphaltierten Mittelbereiches, welcher die gepflasterten „Seitenstreifen“ in dem besagten Straßenabschnitt von der Fahrbahn abgrenzt, ergab, dass die vorhandene Begegnungsfläche lediglich 3,0 m aufweist.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist somit aufgrund der Auflagen und Vorgaben der VwV-StVO nicht möglich.
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