Drucksache - DS/0742/VIII  

 
 
Betreff: Handlungsempfehlung aus der Einschulungsuntersuchung entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.06.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.07.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
04.09.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
19.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.06.2019 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.08.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.09.2019 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
ÄA CDU PDF-Dokument
gänderter Antag SPD PDF-Dokument
Stellungnahme AS Schule und Sport (Fraktion SPD; geänderter Antrag) PDF-Dokument
BE JHA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

aus den jährlichen Einschulungsuntersuchungen Handlungsempfehlungen für den Bezirk abzuleiten. Hierbei soll das Bezirksamt Folgendes in Betracht ziehen:

 

  1. Evaluation des Mitteleinsatzes in der Familienförderung und der Schulsozialarbeit. Dabei ist zu erörtern, ob neue lokale und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden sollten.
  2. Verstärkte Zusammenarbeit von Kitas und Familienzentren mit außerschulischen Bildungsangeboten zur gezielten Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.
  3. Verstärkte Elternaktivierung, Stärkung von Familienbildung sowie gezielte Bildungsangebote für Eltern und Kinder. Hier sind die Familienzentren und Stadtteilkoordinationen mit einzubeziehen.
  4. Bessere Bekanntmachung der Familienförderung des Bezirkes.
  5. Richtlinien zur Gestaltung des letzten Kita-Jahres.
  6. Gezielte Unterstützung von Kitas und anderen Einrichtungen zur Beantragung und Beteiligung an Projekten der Bundesregierung zur Gesundheitsförderung und                      -prävention von Kindern.

 

Das Bezirksamt wurde zudem ersucht, die Einschulungsuntersuchungen der Bezirke durch den Berliner Senat ins Verhältnis zu setzen und zusätzliche Unterstützung der Landesebene für konkrete Maßnahmen in sozial belasteten Gebieten zu erreichen. Hierbei soll wie in den Bezirken Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Neukölln und Spandau eine Vereinbarung zur weiteren Ansiedlung von Arztsitzen für Kinderärzte erreicht werden.

Für die Erarbeitung der Handlungsempfehlung sind Vertreterinnen und Vertreter aus Kitas, der Familienförderung, aus dem Jugendamt, dem Kindergesundheitsdienst und dem QPK mit einzubeziehen. Zukünftig sollen die Handlungsempfehlungen fester Bestandteil des Einschulungsberichtes sein und stetig fortgeschrieben werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen sowie die denen zugrunde liegenden Entwicklungsstände von Kindern betreffen mehr als gesundheitliche Fragen und berühren weitere Aspekte der kindlichen Entwicklung. Deshalb teilt das Bezirksamt die Auffassung der Drucksache, dass verschiedene Handlungsfelder bei der Erarbeitung von Folgerungen aus den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchungen beachtet und einbezogen werden müssen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass nicht alle relevanten Einflussfaktoren durch kommunalpolitisches Handeln beeinflusst werden können.

Im Folgenden werden die in der Drucksache aufgeführten Handlungsfelder daraufhin betrachtet, welche kommunalpolitischen Folgerungen möglich sind und ggf. bereits getroffen oder geplant sind.

 

zu 1.

Angebote der Familienförderung werden durch Beschlüsse des Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts gefördert und eingerichtet. Inhaltliche Leitlinie ist das Lichtenberger Rahmenkonzept für Familienförderung, das 2012 nach einem diskursiven Prozess mit den leistungserbringenden Trägern von der BVV beschlossen wurde.

Die Steuerung und Evaluation der einzelnen Projekte bzw. Angebote erfolgt derzeit im Rahmen eines strukturierten Berichtswesens zwischen den Trägern der Projekte und Angebote und der Verwaltung des Jugendamts. Dafür wurde in der Arbeitsgemeinschaft Familienförderung nach § 78 SGB VIII ein Leitfaden abgestimmt, der sowohl quantitative als auch qualitative Auswertungsdaten erfasst.

Eine Evaluation im Sinne einer mit wissenschaftlichen Methoden durchgeführten Überprüfung, Auswertung und Wirkungsanalyse würde die Beauftragung von externen Anbietern sowie den Einsatz von erheblichen finanziellen und zeitlichen Ressourcen erfordern. Hierzu wird analog auf die zum Bereich der Kinder- und Jugendförderung im Jugendhilfeausschuss 2018 geführten Diskussionen verwiesen.

Eine Evaluation und Fortschreibung des bezirklichen Rahmenkonzepts, das für eine grundlegend geänderte Schwerpunktsetzung sinnvoll wäre, wird derzeit im Rahmen der AG § 78 SGB VIII Familienförderung vorbereitet.

Dabei wäre auch zu untersuchen, was die Familienförderung für die in der Drucksache beschriebene Zielgruppe leisten kann. Ziel wäre, Möglichkeiten zu erschließen, um mit Eltern und ihren Kindern an den in der Einschulungsuntersuchung geprüften Kompetenzen zu arbeiten und die Kinder besser auf die Schule vorzubereiten.

 

Der § 16 des SGB VIII sieht die gezielte Förderung von bestimmten Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern nicht vor. § 16 formuliert als Zielgruppe die Familie und hier vor allem die Unterstützung der Eltern in Form von Beratung:

 

  • Angebote der Familienbildung
  • Angebote der Beratung im allgemeinen zur Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Angebote der Familienfreizeit und –erholung
  • Angebote an Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter zu Fragen der Partnerschaft.

 

Die in der Drucksache genannten Familienzentren des Bezirkes orientieren sich an dieser gesetzlichen Norm und entsprechend werden die Leistungsverträge geschlossen. Partiell gibt es dabei Angebote zur Gesundheit/Ernährung, Bewegung, Wissenserwerb u. a., die die Anliegen der Drucksache bereits unterstützen.

 

Schulen und die damit verbundene Schulsozialarbeit sind von den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchungen direkt betroffen und müssen sich vor Ort, mit ihren Angeboten auf die Defizite der Schüler und Schülerinnen in den Klassen der Schulanfangsphase einstellen bzw. evtl. Defizite ausgleichen. Dieser Bereich kann jedoch keinen Anteil zur  Vorbereitung auf die Einschulungsuntersuchungen geben, da er mit Kindern ab 5 / 6 Jahren arbeitet, die schon in der Schule sind. Hier ist jedoch ein Feedback an Akteure möglich, die mit Kindern im Vorschulalter bzw. deren Familien arbeiten. Hierzu sind im Kontext des bezirklichen Rahmenkonzepts zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe zum Komplex „Übergang Kita-Schule“ Verabredungen getroffen worden, die gegenwärtig evaluiert werden.

 

 

zu 2.

Hier wird eher von „vorschulischen“ als von „außerschulischen“ Angeboten gesprochen, weil der Begriff der „außerschulischen Bildung“ nicht für Kita gilt. Kita ist ein vorschulisches Bildungsangebot. Als außerschulisch Bildung wird meist die ergänzende Förderung und Betreuung in Schulen (EFÖB/Hort) verstanden, diese ist hier nicht einschlägig (siehe 1.).

Die Verknüpfung von Kitas mit gesonderten Angeboten einer spezifischen Förderung sowie die Verknüpfung von Familienzentren mit Kitas zu einer gezielten Förderung werden vom Bezirksamt unterstützt. Es gibt bereits Kitaträger, die z.B. den Einsatz von besonderen Therapie- oder Hilfeformen als angelagerte Angebotsform vorbereiten und dazu mit dem Bezirksamt im Gespräch sind.

 

Ebenso werden Familienzentren an Kitas aus dem gleichnamigen Landesprogramm gefördert. Aktuell stehen diesen in Neu-Hohenschönhausen zusätzliche Fördermittel zur Stärkung sozial benachteiligter Stadtquartiere zur Verfügung. Ein entsprechender Trägeraufruf ist am 24.04.2019 erschienen, die Träger werden durch das Bezirksamt bei der Umsetzung begleitet.

 

zu 3.

Elternaktivierung ist der zentrale Begriff der fachlichen Umsteuerung des Jugendamts Lichtenberg im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Über dieses Projekt wurden der Jugendhilfeausschuss sowie der Haushaltsausschuss 2018 ausführlich informiert. Auch für mögliche Angebote der Hilfen zur Erziehung bzw. in deren Vorfeld an Kitas und Schulen gilt, dass die Stärkung der Elternkompetenz und –rolle ein zentrales Anliegen der Hilfen ist. Das gilt auch für die unter 2. benannten Projektentwicklungen.

 

Derzeit wird auf Senatsebene das Modell eines „Flexibudgets“ im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung diskutiert. Die bezirklichen Jugendämter beteiligen sich intensiv an diesen Diskussionen. Sofern entsprechende Regelungen vorliegen, strebt das Jugendamt an, Maßnahmen für Kinder im vorschulischen Alter und deren Familien am Ort Kita als einen wesentlichen Schwerpunkt aufzulegen.

 

Es gibt mit einigen Kitaträgern derzeit eine Erörterung zu Konzeptionen für eine intensivere Betreuung von Kindern mit gravierenden Entwicklungsrückständen und Verhaltensauffälligkeiten und deren Eltern, bei denen ein Erziehungshilfebedarf gesehen wird, im Rahmen der Tagesbetreuung unterstützt durch Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen zur Erziehung sollen sich dabei insbesondere an die Eltern dieser Kinder richten und sie in der Ausübung ihrer Erziehungsverantwortung und in der Förderung ihrer Kinder stärken. Durch intensive Begleitung der Eltern, Elterngruppen, Einbeziehung in den Erziehungsprozess der Kita und aufsuchende Arbeit sollen Eltern dabei unterstützt werden. Zugleich wird in der engen Kooperation mit einem Träger der Hilfen zur Erziehung eine Möglichkeit gesehen, die Erzieher*innen in der Arbeit mit den Eltern zu unterstützen und Beratungskompetenzen zu vermitteln.

 

 

zu 4.

Bislang wurden über die Familienangebote des Bezirkes vor allem in den bezirklichen Wegweisern, über Flyer und im Familienbüro informiert.

In der Evaluation des Lichtenberger Familienbüros durch die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, die dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2019 vorgestellt wurde, wurde neben sehr viel positiver Bewertung für die Arbeit des Familienbüros ein Defizit bezüglich der Bekanntheit von Familienförderungsangeboten ausgewiesen. Das Familienbüro selbst ist ein wesentlicher Akteur, der in seinen Kontakten zu Familien diese Angebote bekannt macht.

Durch das Familienbüro werden weitere Maßnahmen vorbereitet, um die Bekanntheit von Familienförderungsangeboten zu verbessern. Geprüft wird, ob über das Familienbüro ein „Werbekonzept“ mit entsprechenden Materialien (Flyer, Logo, Plakate) erarbeitet wird. Dieses könnte z. B. in den Kitas vor Ort den Eltern vorgestellt werden.

 

zu 5.

Hierzu ist zunächst auf landesrechtliche Vorgaben zu verweisen, die sowohl den Kitas als auch den Schulen eine Kooperation im Übergang von der Kita zur Schule vorgeben. Im Bezirk Lichtenberg war dieser Übergang das zentrale Thema der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe seit 2012, verwiesen wird u.a. auf die dabei erarbeitet Handreichung von 2015 (siehe Anlage). Diese wird derzeit evaluiert.

Für die Arbeit von Kindertagesstätten in Berlin ist das Berliner Bildungsprogramm der verbindliche Rahmen. Das Jugendamt Lichtenberg hat aber auf dem Kitaforum Lichtenberg gegenüber den Geschäftsführungen von Lichtenberger Kitaträgern eine Debatte über die spezifische Eignung von pädagogischen Konzepten für unterschiedliche  Zielgruppen und Problemlagen angestoßen, die auf geeigneten Ebenen fortgesetzt werden soll. Dennoch bleibt es selbstverständlich dabei, dass Kitaträger ihre pädagogische Konzeption in eigener Verantwortung erarbeiten und umsetzen.

 

Zu 6.

Das Jugendamt weist bereits jetzt auf alle Projekte und Programme hin, die hier bekannt sind. Das wird auch zukünftig so sein. Die Antragstellung und Prüfung, welche Programme gut in die Kita passen, sind Aufgaben der Träger. Beratung zur Beantragung kann am besten bei den ausschreibenden Stellen gesucht werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung von Institutionen, wie Kitas oder Schulen bei der Beantragung von Mitteln aus unterschiedlichen Fördertöpfen zur Durchführung von gesundheitsförderlichen Projekten und Maßnahmen von Seiten des Bezirksamtes möglich, allerdings ist das von vorhandenen personellen Ressourcen und Zuständigkeiten abhängig.

Neben Bundesmitteln besteht seit dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes (Bundesgesetz) und der damit verbundenen Landesrahmenvereinbarung grundsätzlich die Möglichkeit präventive bzw. gesundheitsförderliche Projekte und Maßnahmen im Setting (z.B. Kita, JFE oder Schule) bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen und umzusetzen. Die Rahmenbedingungen für die Förderung sind bei jeder gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich, ebenso die Zielgruppen bzw. thematisch-inhaltlichen Schwerpunkte, die die Krankenkassen setzen.

 

 

 

Die Einschulungsuntersuchungen im Verhältnis

 

In den veröffentlichten Berichten zu den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchungen Lichtenberg 2015/16 sowie 2016/17 wurden jeweils in einem Kapitel die Lichtenberger Ergebnisse der wichtigsten Indikatoren zu den von der Senatsverwaltung veröffentlichten Daten der Bezirke und Berlin insgesamt ins Verhältnis gesetzt. Nachfolgend werden die Ergebnisse ausgewählter Indikatoren aus der ESU 2016/17 dargestellt.

 

  1. Grunddaten

Die Anzahl und Struktur der Einschüler*innen variiert stark von Bezirk zu Bezirk. Das zeigt sich bspw. in Abbildung 1 wo die Zusammensetzung der Sozialstruktur[1] in den Bezirken dargestellt ist. Die soziale Struktur spiegelt sich häufig in der gesundheitlichen Lage bzw. dem Entwicklungsstand der Kinder wider. Der mit Abstand höchste Anteil an Kindern mit hohem Sozialstatus (ca. 70 %) lebte in Pankow. In Lichtenberg wurden 24,4 % der Einschüler*innen dem hohen Sozialstatus zugeordnet. Der Bezirk mit dem geringsten Anteil an Kindern aus der oberen Sozialstatusgruppe war Neukölln (16,1 %). Dementsprechend hoch war in Neukölln (34,7 %) der Anteil an Einschüler*innen aus Familien der niedrigen Sozialstatusgruppe. Auch im Bezirk Mitte lag dieser Anteil vergleichsweise weit (32,1 %) über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. In Lichtenberg betrug der Anteil an Kindern mit niedrigem Sozialstatus 21,3 % und lag weit unter denen in Neukölln und Mitte. Lichtenberg gehörte zu den Bezirken, in denen der Anteil an Kindern aus der mittleren Sozialstatusgruppe mit über 50 % sehr hoch war, während bspw. im Bezirk Mitte jeweils ca. ein Drittel der Kinder jeder der drei Statusgruppen zugeordnet wurde.

 

Abbildung 1: Sozialstatusgruppen in der Einschulungsuntersuchungen Schuljahr 2016/17 in den Berliner Bezirken in Prozent (Quelle: Grundauswertung der Einschulungsdaten 2016 in Berlin SenGPG)

 

Neben Unterschieden in der Sozialstruktur der Einschüler*innen weisen auch die Herkunftsregionen der Kinder eine hohe Diversität auf. So betrug bspw. der Anteil an Kindern mit deutscher Herkunft in den Bezirken Pankow und Treptow-Köpenick fast 80 %. In Neukölln dagegen betrug dieser Anteil lediglich 31 %. In Lichtenberg lag dieser bei ca. 62 %. Trotz der im Zeitverlauf zunehmenden Herkunfts-Vielfalt bei den Lichtenberger Einschüler*innen ist diese im Vergleich zu einigen anderen Bezirken, wie Neukölln, Mitte oder Charlottenburg-Wilmersdorf geringer.

Neben dem Sozialstatus werden auch Angaben zur familiären Konstellation bei den Eltern abgefragt. Der Anteil an alleinerziehenden Eltern wird in AbbilduAbbildung 4 dargestellt. Dabei wird deutlich, dass Lichtenberg (27,5 %) neben Marzahn-Hellersdorf (32,6 %) und Spandau (27,9 %) zu den Bezirken mit einem vergleichsweise hohen Anteil an Ein-Eltern-Haushalten gehört. Die geringsten Quoten an alleinerziehenden Eltern lebten in Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Abbildung 2: Alleinerziehende Eltern bei den Einschulungsuntersuchungen Schuljahr 2016/17 in den Berliner Bezirken in Prozent (Quelle: Grundauswertung der Einschulungsdaten 2016 in Berlin SenGPG)

 

  1. Gesundheits- und Risikoverhalten/gesundheitliche Problemlagen

Zur Einschätzung der Gesundheitsvorsorge in den Familien gehört in Rahmen der ESU u.a. die Prüfung der in Anspruch genommenen Impfungen, die in Deutschland freiwillig sind. Traditionell weist Lichtenberg als ehemaliger Ost-Berliner Bezirk mit die höchsten Impfraten auf. Das zeigt sich bspw. bei der Masernimpfung. Es erhielten fast 95 % der Lichtenberger Kinder[2] die empfohlenen zwei Impfdosen, was Rang 2 hinter Marzahn-Hellersdorf (95,7 %) entsprach. Die geringsten Masern-Impfquoten wiesen die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Treptow-Köpenick mit jeweils ca. 90 bzw. 91 % auf.

Auch die Tatsache, dass ein Kind im Vorschulalter ein eigenes Fernsehgerät besitzt, lässt Rückschlüsse auf das familiäre Gesundheitsverhalten zu (vgl. Abbildung 3). In Lichtenberg hatten ca. 11 % der Einschüler*innen laut Angaben der Eltern einen eigenen Fernseher, somit belegte Lichtenberg einen mittleren 8. Rang. Im Nachbarbezirk Marzahn-Hellersdorf lag der Anteil höher und betrug 16 %. Am seltensten hatten die Kinder in Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf ein eigenes Fernsehgerät.

 

Abbildung 3: Anteil der Kinder mit eigenem Fernsehgerät bei den Einschulungsuntersuchungen Schuljahr 2016/17 in den Berliner Bezirken in Prozent (Quelle: Grundauswertung der Einschulungsdaten 2016 in Berlin SenGPG)

 

Zu den gesundheitlichen Problemlagen im Vorschulalter gehört z.B. Übergewicht. Im Vergleich der Bezirke erreichte Lichtenberg mit einem Anteil von 11 % übergewichtiger Kinder Platz 8. Die Quote an Kindern mit erhöhtem Körpergewicht war in Steglitz-Zehlendorf (6,4 %) bzw. Pankow (6,2 %) am geringsten. Ein besonders hoher Anteil an Einschüler*innen mit Übergewicht wuchsen in den Bezirken Mitte und Neukölln (ca. 13 %) auf.

 

  1. Entwicklungsscreening

Im standardisierten Screening zu den kindlichen Entwicklungsbereichen Motorik, Kognition und Sprache erreichten Lichtenberger Kinder im Vergleich zu Gleichaltrigen aus anderen Bezirken je nach Test unterschiedliche Ergebnisse (vgl. Abbildung 4): So war der Anteil an Kindern mit Auffälligkeiten im Bereich Körperkoordination mit ca. 10 % geringer als in allen anderen Bezirken und Berlin insgesamt (13 %). Besonders häufig wiesen Tempelhof-Schöneberger bzw. Neuköllner Einschüler*innen auffällige Testergebnisse bei der Körperkoordination auf.

Beim Test zum Mengenvorwissen wurde ca. 11 % der Lichtenberger Kinder Auffälligkeiten bescheinigt. Am häufigsten waren davon Spandauer Kinder (15,2 %) betroffen, am seltensten die Einschüler*innen aus Treptow-Köpenick (4,2 %). Somit belegte Lichtenberg einen mittleren Rang 8 im Bezirksvergleich.

Der sprachliche Entwicklungsstand der Kinder wird u.a. durch den Test Sätze nachsprechen überprüft. Etwas mehr als jedes zehnte Lichtenberger Kind hatte Schwierigkeiten diese Aufgabe zu erfüllen. Somit lag Lichtenberg etwas niedriger als der gesamtstädtische Anteil (13,6 %). Etwa doppelt so häufig wie in Lichtenberg wurden im Bezirk Reinickendorf auffällige Testergebnisse bei den Kindern festgestellt. Ebenfalls hohe Quoten an Kindern mit auffälligen Ergebnissen wiesen die Bezirke Spandau und Mitte auf. Lichtenberg lag auch bei diesem Test im bezirklichen Vergleich im Mittelfeld (Rang 7).

 

Abbildung 4 Ergebnisse des Entwicklungsscreenings der Einschulungsuntersuchungen Schuljahr 2016/17 in den Berliner Bezirken (Quelle: Grundauswertung der Einschulungsdaten 2016 in Berlin SenGPG)

 

  1. Therapien

Im Vergleich zu Berlin insgesamt nahmen Lichtenberger Eltern alle Therapiearten (Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie und Ergotherapie) für ihre Kinder im Vorfeld der Einschulungsuntersuchung häufiger in Anspruch. Kinder aus Marzahn-Hellersdorf nahmen Logopädie am häufigsten (23,1 %) in Anspruch. Lichtenberger Einschüler*innen wurden im Bezirksvergleich besonders häufig physiotherapeutisch (7,6 %), ergotherapeutisch (10,4 %) und logopädisch (20,5 %) behandelt (jeweils Rang 11). Am wenigsten nahmen Einschüler*innen aus Charlottenburg-Wilmersdorf alle Therapieformen in Anspruch. Da die Inanspruchnahme von therapeutischen Angeboten freiwillig ist, kann auf Grundlage der Daten keine Aussage über vorhandene Therapiebedarfe bei den Kindern abgeleitet werden.

Zusammenfassung

Insgesamt zeigt sich, dass Lichtenberg im bezirklichen Vergleich bei den meisten Indikatoren im vorderen bzw. hinteren Mittelfeld lag. Bei einigen Indikatoren fallen die Ergebnisse aus Lichtenberg jedoch besonders auf: Hierzu gehören im positivem Sinne u.a. die Inanspruchnahme der empfohlenen Standardimpfungen sowie die Ergebnisse beim Entwicklungsscreening zur Körperkoordination. Darüber hinaus nahmen Lichtenberger Eltern im Vorfeld der ESU deutlich häufiger Therapien in Anspruch als in anderen Bezirken. Entwicklungsfähig ist insbesondere der Anteil an Kindern nicht deutscher Herkunft mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die im aktuellen Schuljahr bei einem Anteil von ca. 50 % lagen. Auch das Nachsprechen von Pseudowörtern fiel Lichtenberger Einschüler*innen besonders schwer (11,8 %; Rang 10).

 

Unterstützung auf Landesebene für konkrete Maßnahmen in sozial belasteten Gebieten

 

Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention gibt es auf Landesebene keine gesonderten Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen für besonders belastete Gebiete.

Auf Landesebene gibt es seit einigen Jahren die Berliner Landesprogramme „Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita“ und das „Landesprogramm für die gute gesunde Schule“. Eine Teilnahme an den Landesprogrammen ist seitens der Senatsverwaltung an Bedingungen (z.B. Einrichtung einer halben Koordinationsstelle beim Jugendamt) geknüpft. Die Besetzung der Stelle „Koordination schulische Prävention“ (finanziert durch SenBJF) ist in Lichtenberg bereits seit ca. 2 Jahren nicht mehr besetzt.

 

Schaffung neuer Kinderarztsitze erzielen

 

Der Versorgungsauftrag zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung obliegt ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) in Abstimmung mit SenGPG. Das Bezirksamt Lichtenberg besitzt keinen Gestaltungseinfluss in der Gesundheitsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung. Die Handlungsmöglichkeiten, die das Bezirksamt voll ausschöpft, umfassen Analysen, Gespräche und Öffentlichkeitsarbeit.

Seit Veröffentlichung der Ergebnisse der IGES-Studie zur ärztlichen Versorgungssituation in den Bezirken Lichtenberg und Neukölln im Jahr 2017 führt das Bezirksamt sowohl auf bezirklicher, als auch auf Landesebene viele Gespräche zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung und der dringend notwendigen Unterstützung von Seiten der KV Berlin. So hat das Bezirksamt mit potenziellen Partnern, wie der Charité, den Vivantes Kliniken, dem Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge und dem Sana Klinikum Lichtenberg bereits begonnen, mögliche Lösungswege zu prüfen. Das Bezirksamt hat sich ebenso wiederholt an SenGPG und die KV Berlin gewandt und auf eine Änderung der bisherigen Praxis gedrungen. Dabei hat es deutlich gemacht, wie angespannt die Lage in Lichtenberg (insbesondere Hohenschönhausen) ist, wo Kinderärzt*innen oberhalb des Renteneintrittsalters keine Seltenheit mehr sind, Praxen ohne die notwendigen Nachfolger*innen gefunden zu haben aufgegeben werden müssen.

Eine erneute Schaffung zusätzlicher Kinderarztsitze für die Versorgungsregion Berlin wie im Jahr 2018 einmalig durch die KV Berlin geschehen, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, da Berlin in der Gruppe der Kinderärzte am 01.07.2018 insgesamt einen Versorgungsgrad von 125,5 % aufwies, was einer deutlichen Überversorgung (>110 %) entspricht. Beim Vergleich der aktuell veröffentlichten Versorgungsgrade in den Bezirken (vgl.

 

Tabelle 1) belegt Lichtenberg Platz 9, sodass im unwahrscheinlichen Fall der Schaffung neuer Sitze würden nach aktueller Versorgungslage zunächst die Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau bevorzugt berücksichtigt werden würden.

 

Tabelle 1: Versorgungsgrade für die Arztgruppe der Kinderärzte in ausgewählten Bezirken (Quelle: Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent des Gemeinsamen Landesgremiums)

Bezirk

Versorgungsgrad Kinderärzte am 01.07.2018

Rang im Bezirksvergleich

Lichtenberg

104,9 %

9

Neukölln

90,1 %

12

Reinickendorf

100,6 %

11

Marzahn-Hellersdorf

116,4 %

7

Treptow-Köpenick

108,2 %

8

Spandau

103,5 %

10

 


[1] Die Zuordnung der Einschüler*innen zu Sozialstatusgruppen basiert auf dem Sozialstatusindex, der sich aus den Komponenten höchster Schulabschluss der Eltern, höchster Ausbildungsabschluss der Eltern sowie dem Vorliegen einer Berufstätigkeit zusammensetzt.

[2] Kinder mit vorgelegter Impfdokumentation inkl. gesichert ungeimpfte Kinder ohne Impfdokumente

 
 

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