Drucksache - DS/0542/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-47b; Arbeitstitel: "Wohnpark Hönower Wiesenweg"; Verfahrensstand: Auswertung der Beteiligung der Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Teilung des Bebauungsplans
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2018 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  
VzK - Anlage 4  
VzK - Anlage 5  

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren 11-47b.

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich 11-47b

Anlage 2:Auswertung und Ergebnis der Behördenbeteiligung

 

b)   die Teilung des Bebauungsplans 11-47b in die Bebauungspläne:

 

11-47ba

 

für das Gelände zwischen Blockdammweg, Ehrlichstraße, Trautenauer Straße und Hönower Wiesenweg sowie für Abschnitte des Hönower Wiesenwegs und der Trautenauer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst,

 

11-47bb

 

für das Gelände zwischen nordwestlicher Grenze des Grundstücks Hönower Wiesenweg 40, Verlauf des Hohen Wallgrabens, nordwestlicher Grenze des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 sowie Hönower Wiesenweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst,

 

und

 

11-47bc

 

für die Grundstücke Hegemeisterweg 68 (teilweise) und 70 (teilweise) sowie die östlich angrenzende ehemalige Industriebahntrasse (Flurstück 556) und für einen Abschnitt des Hegemeisterwegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst.

 

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans 11-47ba sind:

 

-  die Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen und die Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung,

-  die Schaffung eines attraktiven Wohngebiets im Anschluss an das Prinzenviertel,

-  der Erhalt und die Entwicklung eines Gewerbegebiets,

-  die Sicherung der Gartenarbeitsschule,

-  die Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“,

-  die Entwicklung eines öffentlichen Grünzugs in Verlängerung des Seeparks,

-  die Entwicklung privater Grünfläche,

-  der Erhalt, Ausbau und die Ergänzung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie die Ausweisung von privaten Erschließungsflächen und

-  die Verlegung der bestehenden 110-KV-Freilei­tungs­trasse.

 

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans 11-47bb sind:

 

-  die Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen und die Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung,

-  die Schaffung von Wohnbauflächen im Anschluss an die im Plangebiet 11-47ba geplante „Parkstadt Karlshorst",

-  die Entwicklung eines öffentlichen Grünzugs entlang des verfüllten Abschnitts des Hohen Wallgrabens,

-  die Entwicklung privater Grünfläche,

-  die Ausweisung von privaten Erschließungsflächen und

-  die Verlegung der bestehenden 110-KV-Freilei­tungstrasse.

 

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans 11-47bc sind:

 

-  die Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen und die Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung,

-  die Schaffung von Wohnbauflächen nordwestlich der „Waldsiedlung Lichtenberg“

-  die Entwicklung von Grünflächen,

-  der Erhalt, Ausbau und die Ergänzung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie die Ausweisung von privaten Erschließungsflächen und

-  die Verlegung der bestehenden 110-KV-Freilei­tungstrasse.

 

Anlage 3:Räumlicher Geltungsbereich 11-47ba

Anlage 4:Räumlicher Geltungsbereich 11-47bb

Anlage 5:Räumlicher Geltungsbereich 11-47bc

 

c)   die Teilung des Bebauungsplans 11-47b im Amtsblatt für Berlin bekannt zu geben.

 

d)   für den Bebauungsplan-Entwurf 11-47ba „Parkstadt Karlshorst“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Absatz 3 BauGB durchzuführen.

 

e)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu b) bis d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

 

Zu b)

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-47b ist erforderlich, um die für Berlin bedeutsamen Wohnungsbauinvestitionen im Bereich der allgemeinen Wohngebiete WA 2 bis WA 10 nicht durch noch zu lösende Konflikte im Bereich westlich bzw. südwestlich des Hönower Wiesenwegs (Altlastensanierungen zur Ermöglichung sensibler Nutzungen, eingeschränkte Verfügbarkeit der für öffentliche Grünflächen vorgesehenen Flächen durch die bestehenden Eigentumsverhältnisse und Nutzungen bei gleichzeitiger kleinteiliger Eigentümerstruktur) zeitlich zu behindern.

 

Wegen der hiervon abweichenden Situation im Bereich der im Treuhandvermögen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befindlichen Grundstücke nördlich des Hegemeisterwegs und der bestehenden räumlichen Trennung dieses Bereichs zum Gelände zwischen Blockdammweg, Trautenauer Straße und Hönower Wiesenweg erfolgt insgesamt eine Dreiteilung des bisherigen Geltungsbereichs.

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-47ba umfasst das Gelände zwischen Blockdammweg, Ehrlichstraße, Trautenauer Straße und Hönower Wiesenweg sowie Abschnitte des Hönower Wiesenwegs und der Trautenauer Straße.

 

Wie in der bisherigen Planungskonzeption ist im Plangebiet 11-47ba die Schaffung eines attraktiven Wohngebiets im Anschluss an das „Seen- / Prinzenviertel“ und die Festsetzung eines Grünzugs in Verlängerung des Seeparks vorgesehen. Darüber hinaus ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets südlich des Blockdammwegs, die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche „Gartenarbeitsschule“ sowie einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“ vorgesehen.

 

Mit dem Bebauungsplan soll ein immissionsrechtlich und städtebaulich tragfähiger und vernünftiger Übergang von den Wohngebieten in Karlshorst zu dem gewerblich geprägten Bereich um das HKW Klingenberg und entlang der Köpenicker Chaussee / Rummelsburger Landstraße gewährleistet werden.

 

Das städtebauliche Konzept ist geleitet von folgenden beiden übergreifenden Bezügen, die das neue Quartier in den städtebaulichen Kontext einbinden: Eine vom Blockdammweg in Nord-Süd-Richtung verlaufende Verkehrsachse sowie einem orthogonal hierzu verlaufenden öffentliche Grünzug, der in Ost-West-Richtung das Quartier südlich des Gewerbeareals durchquert. Beide Bezüge stellen die prägenden öffentlichen Räume dar und bilden das Grundmuster des neuen Quartiers, das in seiner exponierten Lage angehängt an den Blockdammweg und umgeben von Grünflächen inselgleich so seine eigene Identität erhält. Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von über 1.000 Wohneinheiten vor.

 

Mit der Festsetzung von Wohngebieten im südlichen Teil des Geltungsbereichs soll dem steigenden Wohnungsbedarf der wachsenden Stadt Rechnung getragen werden. Vorgesehen ist die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten mit weitgehend geschlossenen Blockstrukturen.

 

Zur Erschließung der Wohngebiete sind die Ergänzung des Straßennetzes durch neue öffentliche und private Erschließungsstraßen sowie der Ausbau des Hönower Wiesenwegs und der Trautenauer Straße vorgesehen.

 

Die städtebauliche Beeinträchtigung des Plangebiets und seines Umfelds durch eine im Bereich des Plangebiets verlaufende 110-KV-Freileitungstrasse wird durch die weiträumige Verlegung dieser Trasse als Erdkabeltrasse (bereits erfolgt) und den anschließenden Trassenrückbau (läuft derzeit) bis spätestens 30. April 2018 beseitigt. Dem hingegen bleibt die im Plangebiet unmittelbar westlich der Trautenauer Straße gelegene 220-KV-Freileitungstrasse bestehen und wird deren Schutzstreifen von einer Neubebauung freigehalten, da für die Verlegung dieser Leitungstrasse keine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden werden konnte. Der Bereich unterhalb der 220-KV-Freileitungs­trasse soll daher in Teilen als private Grünfläche festgesetzt werden.

 

Durch den Wohnungsneubau entstehende Bedarfe an Naherholungsflächen sollen durch Festsetzung von öffentlichen Grünflächen ausgeglichen werden. Der geplante öffentliche Grünzug in Verlängerung des Seeparks ist dabei Teil eines größeren vorhandenen bzw. geplanten zusammenhängenden Freiraumsystems, welches im Osten über den Seepark und Traberweg bis zur Wuhlheide und im Westen bis zur Spree und entlang dieser im Norden bis zum Paul-und-Paula-Ufer am Rummelsburger See reicht. Darüber hinaus dient der geplante öffentliche Grünzug dazu, das Plangebiet zu gliedern und ausreichende Abstände zwischen den geplanten allgemeinen Wohngebieten und den Gewerbeflächen am Blockdammweg sicherzustellen.

 

Die Gartenarbeitsschule soll innerhalb des Geltungsbereichs erhalten und planungsrechtlich gesichert werden.

 

Aus dem beabsichtigten Wohnungsbau sowie der dynamischen Einwohnerentwicklung im Ortsteil Karlshorst ergibt sich ein zusätzlicher Infrastrukturbedarf. Daher soll innerhalb des Geltungsbereichs auch eine ca. 1 ha umfassende Gemeinbedarfsfläche „Schule“ festgesetzt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1147bb umfasst das Gelände zwischen der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Hönower Wiesenweg 40, dem Verlauf des Hohen Wallgrabens, der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 sowie dem Hönower Wiesenweg.

 

Im Plangebiet 11-47bb ist die Schaffung von Wohnbauflächen mit einer aufgelockerten Bebauungsstruktur im Anschluss an die im Plangebiet 11-47ba geplante „Parkstadt Karlshorst" vorgesehen. Entlang des verfüllten Abschnitts des Hohen Wallgrabens ist die Entwicklung eines begleitenden Grünzugs vorsehen, mit dem die durch den Hohen Wallgraben bestehenden landschaftsräumlichen Potenziale aktiviert und der Bevölkerung als Naherholungsbereiche zugänglich gemacht werden sollen.

 

Zur Erschließung der Wohnbauflächen ist die Ergänzung des Straßennetzes durch private Erschließungsflächen vorgesehen.

 

Zur Verlegung der bestehenden 110-KV-Freileitungs­trasse siehe Bebauungsplan 11-47ba.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1147bc beinhaltet die Grundstücke Hegemeisterweg 68 (teilweise) und 70 (teilweise) sowie die östlich angrenzende ehemalige Industriebahntrasse (Flurstück 556) und einen Abschnitt des Hegemeisterwegs.

 

Im Plangebiet 11-47bc ist die Schaffung von Wohnbauflächen mit einer aufgelockerten Bebauungsstruktur nordwestlich der „Waldsiedlung Lichtenberg“ vorgesehen. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Grünflächen beabsichtigt.

 

Zur Erschließung der Wohnbauflächen sind die Ergänzung des Straßennetzes durch eine neue öffentliche Erschließungsstraße, ergänzende private Erschließungsflächen sowie der punktuelle Ausbau des Hegemeisterwegs vorgesehen.

 

Zur Verlegung der bestehenden 110-KV-Freileitungs­trasse siehe Bebauungsplan 11-47ba.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Seit der am 12. Februar 2016 im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekanntgemachten FNP-Änderung „Karlshorst West / Blockdammweg (Lichtenberg), Lfd. Nr. 03/14“ beinhaltet der FNP Berlin für das Plangebiet folgende Darstellungen:

 

Die FNP-Änderung stellt unmittelbar entlang des Blockdammwegs (weiterhin) gewerbliche Bauflächen und im südlichen Bereich ein neues Wohnquartier dar sowie einen zentralen übergeordneten Grünzug, der diesen Raum gliedert und bestehende Freiraumelemente miteinander vernetzt. Die Darstellung des Grünzugs erfolgt im FNP in symbolischer Breite.

 

Das neue Wohnquartier wird nahezu ausschließlich als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dargestellt. Diese im Vergleich zum benachbarten „Seen- und Prinzenviertel“ höhere Dichte ist Ausdruck für die angestrebte kompakte Bebauung, um ein möglichst umfangreiches Angebot an Wohnraum zu schaffen. Lediglich bei den Flächen südlich des Hönower Wiesenwegs und westlich des Gleyewegs orientiert sich die Darstellung der Wohnbaufläche W4 am Charakter der benachbarten „Waldsiedlung Lichtenberg“.

 

Die Flächen westlich des Hönower Wiesenwegs werden im vorderen, zur Straße orientierten Bereich als Wohnbaufläche W2 und rückwärtig entlang des Hohen Wallgrabens als Grünfläche dargestellt. Im Rahmen der FNP-Änderung wurde dabei die bereits bestehende Grünfläche der KGA „Am E-Werk“ um Flächen beiderseits des Hohen Wallgrabens erweitert. Der weitere Verlauf des Grabens bis zur Spreemündung wird generalisiert als Teil eines übergeordneten Ost-West-Grünzugs in symbolischer Breite dargestellt. Der Ost-West-Grünzug verbindet die Wuhlheide mit der Spree und verläuft östlich des Plangebiets im Bereich des bestehenden Seeparks. Im Plangebiet gliedert der Grünzug die angrenzenden Wohn- und Gewerbenutzungen.

 

Der FNP stellt eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Trasse Blockdammweg – Ilsestraße mit einer Anbindung an die Sewanstraße dar. Dieser Straßenzug soll in erster Linie der Verbindung der Ortsteile Friedrichsfelde und Rummelsburg dienen. Gemäß dem regionalplanerischen Ziel Z 1.2 aus dem FNP Berlin sind die Netzstrukturen und Flächen der übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu erhalten und auszubauen.

 

Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb eines im FNP nachrichtlich übernommenen Wasserschutzgebiets. Mit Ausnahme einer kleinen Teilfläche im Südosten des Plangebiets befinden sich die Flächen innerhalb eines als Vorranggebiet für Luftreinhaltung gekennzeichneten Bereichs.

 

 
 

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