Drucksache - DS/0535/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung:
Betriebliche Kindergärten ermöglichen eine effektivere Verknüpfung von Arbeit und Familie als herkömmliche Kindergärten. Den Betrieben geben sie darüber hinaus die Möglichkeit, mit diesem besonderen Standortvorteil um neue Mitarbeiter zu werben. Das Bundesfamilienministerium unterstützt deshalb auch die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen für 2 Jahre mit 400 € Fördergeld pro Platz. Hierfür gibt es zwar eine kostenlose telefonische Hotline, die über das Förderprogramm informiert, aber auf der Ebene des Senates und der Bezirke werden interessierte Betriebe noch weitgehend allein gelassen. Hier ist deshalb eine bezirkliche Eigeninitiative erforderlich.
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