Drucksache - DS/0486/VIII
In der vergangenen Woche wurde die kürzliche Strafanzeige der Tierrechtsorganisation PETA gegen 20 deutsche Zoos und Tierparks wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bekannt. Der Vorwurf lautet, dass deutschlandweit ca. 10.000 Vögel flugunfähig gemacht werden und ihnen somit ihre natürliche Fortbewegung verwehrt wird. Auch der Tierpark in Lichtenberg soll sich unter den Angezeigten befinden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Auf welche Weise werden wie viele und welche Vögel im Tierpark flugunfähig gemacht und wie bewertet das Bezirksamt die Praxis des Flügelstutzens im Tierpark vor dem Hintergrund alternativer Möglichkeiten wie dem Überzäunen von Freianlagen?
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