Drucksache - DS/0370/VIII  

 
 
Betreff: Stadtteilkonferenz zur baulichen Zukunft des Ostseeviertels
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht eine Stadtteilkonferenz im Ostseeviertel unter Beteiligung der BVV (insbesondere der Ausschüsse WASG und ÖkoStadt) zu organisieren und hierbei Wohnungsunternehmen, Wirtschaft, Anwohnerinnen und Anwohner einzuladen. Bis zur Durchführung der Konferenz und der Aufarbeitung der Ergebnisse sollen entsprechende Bauvoranfragen und Bauanträge zurückgestellt werden. Der BVV ist über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wird im Zusammenhang mit der im Jahr 2018 beginnenden Rahmenplanung für die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen zwei Stadtteilkonferenzen durchführen. Jeweils eine für das Gebiet südwestlich und nordöstlich der Bahntrasse.

 

Auf diesen Konferenzen sollen die Zwischenergebnisse der Rahmenplanung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und diskutiert werden. Im Sommer 2018 ist mit ersten vorzeigbaren Zwischenergebnissen der Rahmenplanung zu rechnen. Diese werden mit den Ausschüssen WASG und ÖSEM diskutiert werden, um gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern entsprechend der vorliegenden Drucksache eine Feinplanung der nachfolgend stattfindenden Stadtteilkonferenzen vorzunehmen. Hierbei sollen auch die Ergebnisse der im Jahr 2014 in Neu-Hohenschönhausen stattgefundenen Stadtentwicklungskonferenz einbezogen werden. Ziel der Stadtteilkonferenz soll es sein, in der Rahmenplanung noch un- oder nicht ausreichend berücksichtigte Aspekte anhand der Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu identifizieren und in die weitere Bearbeitung der Rahmenplanung aufzunehmen. Weitere Ziele können von der BVV definiert werden.

 

Durch die Aufnahme der Stadtteilkonferenzen in die Erstellung der Rahmenplanung und die zusätzliche Abstimmung mit der BVV verlängert sich die Fertigstellung der Rahmenplanung um ca. 3 Monate.

 

Eine Zurückstellung der Bauvoranfragen und Bauanträge bis zur Fertigstellung der Rahmenplanung oder bis zur Stadtteilkonferenz ist nicht möglich.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Das Baugenehmigungsverfahren unterliegt den Fristsetzungen der Bauordnung für Berlin. Werden diese ohne rechtliche Grundlage über Gebühr überschritten, öffnet sich für den Antragsteller der Rechtsweg der Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die in § 15 BauGB festgelegten Voraussetzungen für Zurückstellungen von Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben sind für das Gebiet nicht erfüllt.

 

 
 

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