Drucksache - DS/0360/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-40-1 - Geltungsbereichsänderung
Arbeitstitel: Wartiner Str. 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-40-1 für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen um Straßenverkehrsflächen der Falkenberger Chaussee sowie der Wartiner Straße zu erweitern. Der neue Bebauungsplantitel lautet:

„Bebauungsplan 11-40-1 für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6, Falkenberger Chaussee 160 sowie für Teilflächen der Falkenberger Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen“.

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich (bereits mit Erweiterungsflächen)

Anlage 2:Begründung zur Änderung, neuer Titel des Bebauungsplans und Darstellung der zu erweiternden Fläche

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-40-1

 

für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6, Falkenberger Chaussee 160

sowie für Teilflächen der Falkenberger Chaussee

T:\Stadtplanungsamt\01 Arbeitsgruppen\Gruppe_A\04 B-Pläne\01 Im Verfahren\11-40-1\11 Pläne, Gutachten, Allgemeines\01 Übersichtspläne\11-40-1-Geltungsbereich erweitert gesamt neu.tif
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

ohne Maßstab

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

          Änderung von Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets in Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule und gedeckte Sportanlage“

 

          Änderung einer öffentlichen Parkanlage (ehemaliger Schulstandort) in Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule und gedeckte Sportanlage“


Anlage 2

Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches

und Darstellung der zu erweiternden Fläche

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-40-1 wird erweitert. Die zu erweiternden Flächen liegen innerhalb der Straßenverkehrsflächen der Falkenberger Chaussee sowie der Wartiner Straße (siehe Abbildung unten, Bereiche 1 bis 3).

 

Begründung:

 

Im Zuge der Erstellung der Unterlagen für die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung auf der aktuellen Plangrundlage wurde Folgendes festgestellt:

 

Bereich 1 (siehe Abbildung):

 

Die festzusetzende Straßenbegrenzungslinie im westlichen Geltungsbereich an einem Abschnitt der Falkenberger Chaussee schließt nicht korrekt an die Straßenbegrenzungslinien des festgesetzten Bebauungsplans 11-40 an. Hier muss ebenfalls ein Abschnitt der Tram-Planung berücksichtigt werden. Die Straßenverkehrsflächen sollen entsprechend erweitert werden, so dass der korrekte Anschluss gewährleistet ist.

 

Bereich 2 (siehe Abbildung):

 

Die festzusetzende Straßenbegrenzungslinie im südlichen Geltungsbereich an einem Abschnitt der Wartiner Straße schließt ebenfalls nicht korrekt an die Straßenbegrenzungslinien des festgesetzten Bebauungsplans 11-40 an. Der Geltungsbereich soll um die notwendige Straßenverkehrsfläche entsprechend erweitert werden, so dass der korrekte Anschluss gewährleistet werden kann.

 

Bereich 3 (siehe Abbildung):

 

Im Bereich 3 wurde durch die neue und genauere Plangrundlage mit diversen Linienüberschneidungen deutlich, dass die alte im B-Plan 11-40 festgesetzte Straßenbegrenzungslinie nicht mehr im Geltungsbereich des 11-40-1 eingeschlossen war, sondern um wenige Meter außerhalb auf einer imaginären Linie bzw. auf einer Wegebegrenzung verlief und nicht auf der tatsächlichen Flurstücksgrenze, auf der die Geltungsbereichsgrenze des 11-40-1 verlief.

 

Da sich die Straßenbegrenzungslinie der gesamten nördlichen Flächen im Verfahren aufgrund der Tram-Planung nach Süden verschob, würde die restliche verbleibende Straßenbegrenzungslinie aus dem 11-40 jeglichen Sinns entbehren. Der Geltungsbereich soll somit in Richtung Straßenmitte der Falkenberger Chaussee erweitert werden, um alle zu ändernden Flächen einzuschließen.

 

Die Geltungsbereichsfläche des Bebauungsplans 11-40-1 wird somit um Teilflächen der Flurstücke 75/6, 256, 260 und 272 erweitert. Aus der Änderung des Geltungsbereiches ergibt sich eine Änderung des Bebauungsplantitels, der mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmt wurde. Er lautet nun wie folgt (Ergänzung fett gedruckt):

 

„Bebauungsplan 11-40-1 für die Grundstücke Wartiner Straße 1 und 6, Falkenberger Chaussee 160 sowie für Teilflächen der Falkenberger Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen“.

 

Eine Veröffentlichung der Geltungsbereichsänderung im Amtsblatt ist aufgrund des geänderten Titels erforderlich. Sie erfolgt nach Beschlussfassung dieser BA-Vorlage.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurden mit Schreiben vom 20.03.17 über die geplante Erweiterung des Geltungsbereichs informiert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stimmte mit Schreiben (E-Mail) vom 31.03.17 der Erweiterung des Geltungsbereiches zu. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung stimmte mit Schreiben vom 11.04.17 der Erweiterung des Geltungsbereiches zu.

T:\Stadtplanungsamt\01 Arbeitsgruppen\Gruppe_A\04 B-Pläne\01 Im Verfahren\11-40-1\11 Pläne, Gutachten, Allgemeines\01 Übersichtspläne\11-40-1-Geltungsbereich erweitert2.tif

 

 

 

 
 

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