Drucksache - DS/0359/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-107 - Ergänzung der Planungsziele und Änderung des Geltungsbereichs
Arbeitstitel: Nördlich Schleizer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 11 107 die Planungsziele um die Ziele Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule/gedeckte Sportanlage“ und „Kindertagesstätte“ zu ergänzen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

  • Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule/gedeckte Sportanlage“ und „Kindertagesstätte“;

 

b)den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-107 um das Grundstück nördlich Plauener Straße 77 C (Flurstück 407) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen zu erweitern und den Titel zu ändern. Dieser lautet nunmehr wie folgt:

 

Bebauungsplan 11-107 für die Grundstücke Schleizer Straße 67, 75, nördlich Plauener Straße 77 C (Flurstück 407), nördlich Plauener Straße 81 C (Flurstücke 427 und 502) und Ferdinand-Schultze-Straße 55, 65, 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

Anlage 1: alter räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: neuer räumlicher Geltungsbereich

 

c)für den Bebauungsplanvorentwurf 11-107 die erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde erneut gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

d)mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

Anlage 3:Begründung

 
 

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