Drucksache - DS/0356/VIII  

 
 
Betreff: Nachschiebeliste zum Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2018/2019
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe DS/0342/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlage 1 Nachschiebeliste 2018_19  
VzB - Anlage 2 - Stellenplan_2018_2019  

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung

 

den Doppelhaushaltsplan Lichtenberg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 unter Berücksichtigung der Nachschiebeliste und der Änderungen zum Stellenplan zu beschließen.

 

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 10. Juli 2017 wurde den Bezirken die technische Fortschreibung der Globalsumme 2018/2019 übermittelt. Im Ergebnis dieser Fortschreibung wird für den Bezirk Lichtenberg für das Haushaltsjahr 2018 das Produktsummenbudget um 4.776 T€ und für das Haushaltsjahr 2019 um 4.500 T€ erhöht.

 

  1. Änderungsbedarfe aus der technischen Fortschreibung

Aus folgenden Fortschreibungssachverhalten ergeben sich Änderungsbedarfe zum Haushaltsplanentwurf 2018/19:

 

a)      Masterplan Integration

Die mit der Globalsummenzuweisung 2018/19 ursprünglich vorgesehenen Mittel für den Integrationsfonds 2018 i.H.v. 823 T€und 2019 i.H.v. 806 T€ wurden durch die technische Fortschreibung der Globalsumme nochmals erhöht auf 999 T€ in 2018 und 977 T€ in 2019. Im Entwurf des Haushaltsplans 2018/19 (DS 347/VIII) waren die Mittel für den Integrationsfonds 2018/19 noch als Pauschale Mehrausgabe (PMA) veranschlagt in Kapitel 4500, Titel 97101, da die Jury zur Verteilung dieser Mittel auf konkrete Maßnahmen erst für den 26.07.2017 terminiert war und der Bezirksamtsbeschluss demzufolge erst am 11.08.2017 getroffen werden konnte.

 

Die Maßnahmenliste des Integrationsfonds 2018/19 auf Basis der erhöhten Mittelzuweisung wurde der BVV mit gesonderter Vorlage zK gegeben.

 

Mit der Nachschiebeliste werden die titelkonkreten Ansatzveränderungen in den zuständigen Fachkapiteln vorgenommen. Die bisherigen Ansätze der PMA wurden entsprechend vermindert.

 


b)     Besoldungsanpassung 2018 gem. Senatsbeschluss

Mit der technischen Fortschreibung wurde den Bezirken auch die durch die Besoldungsanpassung 2018 steigenden Personalmittelausgaben 2018/19 zugewiesen.

 

Auf eine titelkonkrete Veranschlagung der zusätzlichen Bedarfe (vor. 323 T€ in 2018 und 378 T€ in 2019) wurde verzichtet, da die bisherigen Personalmittelansätze unter Berücksichtigung dieser Mehrbedarfe weiterhin als auskömmlich angesehen werden. 

 

c)      Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung

Die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017, die die Plafonderhöhung für die Bezirke um 60 Mio € jeweils in 2018 und 2019 konkret untersetzt und für den Bezirk Lichtenberg u.a. einen mit Bedingungen verbundenen, aber frei verfügbaren Stellenaufwuchs im Umfang 63 VzÄ (Vollzeitäquivalente) umfasst, sind den Bezirken über die Senatsverwaltung für Finanzen im Juni 2017 verbindlich übermittelt worden. Sie wurden in den Entwurf des Haushaltsplans 2018/19 (DS 342/VIII), sowohl in die kapitel- und titelkonkreten Personalmittel- und Sachmittelansätze, als auch in den Stellenplan bereits aufgenommen. Die konkrete Untersetzung der Stellenaufwüchse auf die Organisationseinheiten wurde mit der BVV-Vorlage zum Entwurf des Haushaltsplans 2018/19 (DS 342/VIII) bereits übermittelt.
 

Mit den Ergebnissen der AG Ressourcensteuerung von 28.04.2017 wurde auch die zukünftige Finanzierung der Stellen-Aufwüchse aus den Flüchtlingspaketen II bis V für die kommenden Jahre geregelt. Die Personalmittel für die Flüchtlingspakete II bis V mit pauschal 50 T€ pro Stelle werden von 2018 bis 2021 mit einer jährlichen Absenkung um 25% den Bezirken über die Globalsumme zugewiesen. Die Differenz zur Ausfinanzierung bzw. ab 2021 zur Vollfinanzierung dieser Stellen haben die Bezirke über ihren Anteil an der Plafonderhöhung i.H.v. 60 Mio € zu leisten. Im Bezirk Lichtenberg sind über alle Organisationseinheiten insgesamt 19,5 VzÄ betroffen. Alle bisherigen Beschäftigungspositionen wurden mit dem Stellenplan 2018/19 in Planstellen umgewandelt und können nunmehr dauerhaft besetzt werden. Mit der Globalsummenfortschreibung wurde nun ausreichend Klarheit über die zukünftige Finanzierungsgrundlage für diese Stellen übermittelt. Mit der Nachschiebeliste werden die bislang fehlenden Personalmittel (844 T€ in 2018 und 563 T€ in 2019) ergänzt.

 

Der haushaltsmäßige Ausgleich im Entwurf des Haushaltsplans 2018/19 für die Vorabumsetzung der Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung wurde durch Einstellen einer Pauschalen Mehreinnahmenerwartung (PME) i.H.v. 3.500 T€ in Kapitel 4500, Titel 37101 realisiert. Mit der Globalsummenerhöhung der technischen Fortschreibung hat der Bezirk seinen Anteil an der Plafonderhöhung i.H.v. 60 Mio € über alle Bezirke nunmehr vollständig erhalten. Mit der Nachschiebeliste wird die PME daher aufgelöst.

 

Änderungen des Stellenplans ergeben sich aus der technischen Fortschreibung nicht.

 

d)     Leitlinie Ausbildungsmittel

Die Neuberechnung der Leitlinie Ausbildung führte für Lichtenberg zu einer Zuweisungserhöhung in 2018 i.H.v. 7 T€ und einer Minderung in 2019 i.H.v. 3 T€.

 

Die Ansatzanpassungen unter Einhaltung der neuen Leitlinienvorgabe wurden über die Ausbildungstitel 42821 und 42722 in den Kapiteln 3304, 3630, 3640, 3810, 4100 und 4202 bedarfsgerecht realisiert. 

 

Änderungen des Stellenplans ergeben sich nicht.

 

e)      Tariferhöhung Zuwendungsempfänger

Mit den Entwurf des Haushaltsplans 2018/19 hat der Bezirk Lichtenberg in folgenden Kapiteln/Titeln aus der Kategorie freiwillige soziale Leistungen und Schuldnerberatung und aus der Globalsumme finanziert eine jährliche Erhöhung der bestehenden Zuwendungssummen um 5% bezogen auf das Ist 2016 für 2018 und 2019 realisiert: 

 

 

Kapitel

Titel

detaillierter Zweck

3350

68432

Zuwendung an den HvD für medizinische Versorgung Obdachloser

3910

68406

Zuwendung für soziale Projekte

68420

Zuwendung - Schuldnerberatung

68432

Zuwendungen in auftragsweiser Bewirtschaftung der Stabsstelle Bürgerbeteiligung, u.a.

68447

Zuwendungen in auftragsweiser Bewirtschaftung durch die OE SPK

3930

68406

Zuwendung - Seniorenbegegnungsstätten

4010

67103

Leistungsverträge – Jugendförderung und Schülerclubs

67139

Leistungsverträge – Jugendsozialarbeit

67161

Leistungsverträge – Förderung der Erziehung

68466

Zuwendungen/Leistungsverträge für Schulstationen

4300

68406

Zuwendung Landschaftspark Herzberge

68432

Zuwendung - Umweltkontaktstelle

 

Lediglich für die Maßnahmen der Pflichtversorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen (Psychiatrie-Entwicklungsprogramm (PEP)) in Kapitel 3350, Titel 68473 wurde die Tariflücke bislang nicht geschlossen. Mit der Nachschiebeliste wurde dies korrigiert und die produktbezogene Zuweisungserhöhung i.H.v. 37 T€ in 2018 und 20 T€ in 2019 zusätzlich bereitgestellt.

 

Die darüber hinausgehende Zuweisungserhöhung über die technische Fortschreibung war somit nicht mehr zu verteilen, da mit der bisherigen Haushaltsplanaufstellung bereits eine höhere Tarifanpassung vollzogen wurde.

 

f)       Hilfe zur Erziehung

Im Zuge der zwischenzeitlich erfolgten Erörterung der Evaluationsergebnisse zum modifizierten HzE-Zuweisungsverfahren haben sich die Jugendstadträtinnen und -räte für die Beibehaltung des bisherigen Modell-Anteils von 22% für das Haushaltsjahr 2018 ausgesprochen, um die angestrebten Wirkungen valider bewerten zu können. Mit Blick auf diesen Wunsch ist der Senat übereingekommen, die letzte Stufe der Erhöhung der Modell-Menge auf das Jahr 2019 zu verschieben und in 2018 noch einmal mit dem bisherigen Wert (22%) statt mit 33% zu rechnen.

 

Dadurch erhöht sich das HzE-Zielbudget für Lichtenberg in 2018/19 um jeweils 64 T€. In Abstimmung mit dem Jugendamt wurden die titelkonkreten Ansätze im Kapitel 4042 angepasst.

 

g)     Berliner Kältehilfe

Die Titelzuordnung für die Kältehilfe wurde geändert und ein eigenes Transferfeld begründet. Statt in 3910/68411 werden ab 2018 die Ausgaben im Rahmen der Berliner Kältehilfe in Kapitel 3910, Titel 68404 abgebildet. Entsprechend wurden die Ansätze geändert. Darüber hinaus hat sich die Zuweisung durch eine Neuberechnung für Lichtenberg um 11.900 € erhöht, die ebenfalls in Kapitel 3910, Titel 68404 veranschlagt wurden.

 

Die Veranschlagung für Kältehilfe unterliegt einer Zielvorgabe von 1.000 Plätzen über alle Bezirke und wird vor. von SenFin im Rahmen der Nachschau einer Revision unterzogen.

 

h)     Coaching-Mittel Jugendberufsagenturen

Für die im Rahmen der Einrichtung der Jugendberufsagenturen bis einschließlich 2019 zugesagten Mittel für Coaching-Angebote (bis zu 250.000 € je Bezirk) ist im Landeshaushalt eine finanzielle Vorsorge getroffen worden. Die Mittelbereitstellung erfolgt auch in 2018/2019 über Basiskorrektur. Die in Kapitel 4040, Titel 67154 mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2018/19 bislang vorgenommene Finanzierung von Coaching-Angeboten i.H.v. 125 T€ jährlich musste zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung daher zurückgenommen werden.

 

i)        Beköstigung

Im Rahmen der technischen Fortschreibung des Produktsummenbudgets ergeben sich für Lichtenberg Änderungsbedarfe bei der Veranschlagung für Beköstigung im Fachbereich Schule. So müssen in 2018 in den Kapiteln 3701, 3703 und 3705 in den Titeln 51420 zusammen 436 T€ hinzu treten, für 2019 sind die Ansätze um 452 T€ zu erhöhen.

 

Die Veranschlagung für Beköstigung unterliegt einer Zielvorgabe und wird von SenFin im Rahmen der Nachschau einer Revision unterzogen.

 

 

  1. Durch weitere Beratungen im Bezirksamt sich ergebende Fortschreibungstatbestände

Folgende Änderungen wurden in die Nachschiebeliste aufgenommen:

 

a)      Personal

Drei Vorsorgestellen für Geschäftsprozessmanagement, die vom Bezirksamt im Haushaltsplanentwurf für die Implementierung des E-Governmentgesetzes im Steuerungsdienst in der Wertigkeit E11 eingestellt wurden, werden gestrichen, entsprechend die Personalausgaben im Kapitel 3300 in Titel 42801 jeweils um 50 T€ und in 52501 jeweils um 5 T€ gekürzt.

Dafür werden dem Standesamt 1 Stelle A10 in Kapitel 3501, dem Wohnungsamt 1 Stelle E8 für den Bereich Wohnberechtigungsscheine in Kapitel 3502 und dem Stadtentwicklungsamt 1 Stelle E11 für einen weiteren Planer in Kapitel 4200 zur Verfügung gestellt und die Personalmittelansätze in den Titeln 42201 bzw. 42801 pro Stelle mit 50 T€ verstärkt. In den entsprechenden Kapiteln wurden auch die Sachmittelansätze mit 5 T€ je Stelle in Titel 52501 verstärkt.

 

Darüber hinaus wurden von einigen Fachämtern auf Basis fortgeschrittener Debatten über die organisatorische Einbindung und Aufgabeninhalte einiger vor allem zusätzlicher Stellen eine höhere Stellenwertigkeit als bisher im Stellenplan eingestellt übermittelt. Die Änderungen werden in den Stellenplan eingearbeitet. Eine Anpassung der Personalmittelansätze erfolgt nicht.

 

OE

Kapitel

Veränderung

Sachverhalt

BzBm

3300

E10 nach E11

Pressestelle

StD

3300

A13S nach E13

Änderung Aufgabeninhalte der bisherigen Hauptsachbearbeitung StD

QPK

3350

E11 nach E13

Neueinschätzung Bewertungsvermutung

WeiKu

3640

E12 nach E14

Neueinschätzung Bewertungsvermutung Fachbereichsleitung Bibliotheken

SchulSpo

3700

E12 nach E13

Neueinschätzung Bewertungsvermutung der neuen Stelle Verwaltungsleitung

UmNat

4300

A14 nach A15

Fehlerkorrektur, abschließende Bewertung liegt noch nicht vor, Bewertungsentscheidung nach A15 möglich

 

In der OE SPK wird zudem eine fünfte Stelle Gebietskoordination in E 11 sowie eine Beschäftigungsposition für das Programm BENN (Berlin entwickelt neue Nachbarschaften) in E 10 eingerichtet. Dazu wurden die Personalmittelansätze in Kapitel 3340 in den Titeln 42801 und 42811 um jeweils 50 T€ sowie der Sachmitteltitel 52501 um jeweils 5 T€ verstärkt.

 

Schließlich wurde festgestellt, dass in der SE FM eine weitere Stelle im Objektmanagement benötigt wird (Wertigkeit E11). Auch in den kommenden Jahren werden fortgesetzte Planungen zur optimierten Bürodienstgebäudenutzung betrieben werden müssen, die eine Nachsteuerung in der Personalausstattung nötig machen. Dazu werden in Kapitel 3306, Titel 42801 zusätzlich 50 T€ eingestellt. Nach Rücksprache mit dem Fachamt ist eine weitere Aufstockung der Sachmittel nicht erforderlich.

 

Durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde mit Schreiben vom 03.07.2017 mitgeteilt, dass die auf Grundlage des SGB II, § 16 e geförderten Hausmeisterassistenzen in 2018/19 nicht mehr durch den Senat kofinanziert werden. Das Bezirksamt hat sich entschlossen, die Kofinanzierung für diese arbeitsmarktpolitische Maßnahme, von der auch die Schulen profitieren, in den kommenden zwei Jahren aus der Globalsumme zu leisten. Dafür wurden jährlich 100 T€ in Kapitel 3700, Titel 42811 eingestellt. Diese Summe ist geeignet, bei einem angenommenen Kofinanzierungsbedarf von 25% je Stelle 20 Hausmeisterassistenzen zu beschäftigen. Entsprechend wurden 20 Beschäftigungspositionen in Kapitel 3700 eingerichtet. Sollte der Kofinanzierungsanteil steigen, ist die Kofinanzierungssumme der limitierende Faktor. In diesem Fall sinkt die Anzahl der möglichen Hausmeisterassistenzen.

 

Die Finanzierung von Sprachmittlern/Dolmetscherleistungen wird als Pflichtaufgabe der Verwaltung angesehen und kann somit nicht aus dem (temporären) Integrationsfonds finanziert werden. Eine aktuelle Überprüfung der konkreten Bedarfe 2018/19 hat ergeben, dass hier in geringem Umfang nachgesteuert werden muss. Daher wurden in Kapitel 3900, Titel 42701 pro Jahr 3,3 T€ zusätzlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Bedarfe könnten zudem in der Haushaltswirtschaft durch Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit unter den Personalmittelansätzen ausgeglichen werden.

 

In November 2017 startet im Bezirksamt im Zusammenwirken aller Ämter die Erarbeitung des Konzepts Lichtenberger Verwaltung 21 (DS 1805/VII) unter der Federführung des Personalservice. Die Umsetzung dieses Konzepts, das bis Frühjahr 2018 vorliegen soll, soll dann umgehend gestartet werden. Für die Maßnahmenfinanzierung stehen den Ämtern im Haushaltsplan vor allem dezentral veranschlagte Mittel zur Verfügung, z.B. im Titel 52501, die nicht nur der Einarbeitung und Qualifizierung neuer Mitarbeiter, sondern auch für das Bestandspersonal genutzt werden sollen, zudem die zentral beim Personalservice in Titel 54002 veranschlagten Mittel. Die verfügbaren Mittel in diesen beiden Titeln umfassen in 2018 und 2019 über alle Ämter ein Volumen von ca. 780 T€ und liegen somit um 567 T€ höher als im Ist 2016 bzw. 463 T€ höher als im Ansatz 2017. Dennoch wurde im Haushaltsplan 2018/19 Vorsorge für ggf. weitere Bedarfe i.H.v. 100 T€ getroffen für diese zentrale Säule eines modernen und attraktiven Arbeitgebers Bezirksamt Lichtenberg. Die Mittel wurden in Kapitel 4500, Titel 97110, Verstärkungsmittel, eingestellt. Nach Vorliegen des Konzepts stehen diese Mittel zur dezentralen Verstärkung vorhandene Ansätze zur Verfügung. 

 

b)     Sprinterprämie

Die sog. „Sprinterprämie“ wird in der Haushaltswirtschaft (HHW) an die bezirklichen Stadtentwicklungsämter pro genehmigter Wohnung ausgereicht. Sie soll Anreize für mehr und beschleunigten Wohnungsbau setzen, stellt aber auch haushaltsrechtlich eine systemfremde Lösung dar. Die Mittelverwendung in der HHW führt zu Problemen, da gem. § 37 LHO über- und außerplanmäßige Ausgaben nur für unabdingbare, unvorhersehbare und zeitlich unaufschiebbare Maßnahmen zugelassen werden können.

 

Um dem Stadtentwicklungsamt größere und frühere Planungssicherheit über die bereitstehenden Mittel zu verschaffen, in dem Bewusstsein, dass Wohnungsbaugenehmigungen zum normalen Verwaltungshandeln gehören und um Probleme in der Haushaltswirtschaft zu minimieren, antizipiert das Bezirksamt die „Sprinterprämie“ 2018 und 2019 und stellt in beiden Haushaltsjahren 500 T€ zur Verfügung (siehe nachfolgende Tabelle).

 

Das Bezirksamt hat aber auch beschlossen, die Bereitstellung der Mittel in 2019 unter Vorbehalt zu stellen, da derzeit noch nicht gesichert ist, dass es auch in 2019 eine Sprinterprämie auf Landesebene geben wird. Bis zur Klärung dieser Unsicherheit bleiben die Mittel in 2019 gesperrt. In Folge dessen müssen Zuwendungen derzeit auf das Jahr 2018 beschränkt werden.

 

Kapitel

Titel

Detaillierter Zweck

2018

2019

4200

52610

Gutachten

300 T€

300 T€

4200

53121

Bürgerbeteiligung an Planungen

50 T€

50 T€

3910

68447

40 T€ für den soziokulturellen Treff UNDINE, 30 T€ für einen soziokulturellen Treff in Hohenschönhausen

70 T€

70 T€

3930

67141

Realisierung eines Projekts für einen seniorenfreundlichen Modellkiez

80 T€

80 T€

 

c)      Investitionsplanung 

Wegfall einer I-Maßnahme

Wegen Verzögerungen bei der Realisierung des Wohnungsbaus verzögert sich auch der Bau der Erschließungsstraße am Dolgenseecenter (Kapitel 3800, Titel73812). Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Veranschlagung dieser Investitionsmaßnahme bestehen nicht mehr. Die Maßnahme wurde im Haushaltsplan 2018/19 gestrichen und soll je nach Planungsstand in der kommenden Investitionsplanung erneut aufgenommen werden.

 

Um die finanziellen Mittel im Bereich Tiefbau zu halten, wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, bis zu 20% der pauschalen Zuweisung Investition in Unterhaltungsmittel umwandeln zu können. Daher wurden in Kapitel 3800, Titel 52101 in 2018 die bisherigen Ansätze in Höhe der frei werdenden Investitionsmittel um 300 T€ und in 2019 um 170 T€ erhöht.

 

Ansatzveränderungen wegen Preissteigerungen

Bei der Erstellung der Bauplanungsunterlagen für die in 2018 und 2019 im Haushaltsplan veranschlagten Investitionsmaßnahmen hat sich für den Bau eines Aufzugs im Bürodienstgebäude Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 eine Kostenerhöhung durch Preissteigerungen im Baugewerbe ergeben. Die Maßnahme verteuert sich um 86 T€, die in 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden (Kapitel 3306, Titel 71504).

 

Ebenso haben sich die Kosten für die Investitionsmaßnahme zur Erneuerung der Hofkellerdecke im Rathaus in der Möllendorffstr. 6 um 80 T€ erhöht. Um diesen Betrag werden die Ansätze in Kapitel 3306, Titel 71505 im Jahr 2019 angepasst.

 

Fortschreibung der Investitionsplanung 2020/21

Die Investitionsplanung 2017-2021 (DS 171/VIII) ist bislang maßnahmenkonkret nur für die Jahre bis 2019 unterlegt. Im Rahmen des BVV-Beschlusses wurde festgelegt, dass im Herbst 2017 über die Fortschreibung der Investitionsplanung und die konkrete Maßnahmenplanung für die Jahre 2020 und 2021 diskutiert und entschieden werden soll.

Zur Absicherung eines tatsächlichen Baubeginns ist es erforderlich, Bauplanungsunterlagen (BPU) zu erstellen. Hierfür bedarf es weiterer Bauvorbereitungsmittel im Haushaltsplan 2018/19. Zugleich werden Bauvorbereitungsmittel, die bislang im Bereich Schule veranschlagt wurden, i.H.v. 3.570 T€ in 2018 und 3.420 T€ in 2019 frei, da die Neubau- und großen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive nun durch das Land realisiert werden und damit auch von dort die Finanzierung der Bauvorbereitung abgesichert wird.

 

Der Bezirk plant, den Beginn der Baumaßnahmen aus der fortgeschriebenen bezirklichen Investitionsplanung 2020/21 darüber hinaus so früh wie möglich zu legen, um den Sanierungs- und Entwicklungsstau an einem Teil der bezirklichen Infrastruktur so schnell wie möglich abbauen zu können. Um diesen Baubeginn ggf. schon in 2019 statt 2020 realisieren zu können, müssen die BPUs schon in 2018 erarbeitet werden. Daher werden in 2018 1.937 T€ Bauvorbereitungsmittel insgesamt in den Kapiteln 3306, 3715, 3800, 3810 und 4021 jeweils in Titel 54040 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Bauvorbereitungsmittel bleiben dabei zunächst gesperrt und stehen unter dem Vorbehalt des BA-/ BVV-Beschlusses zur Fortschreibung der Investitionsplanung 2020/21 und der daraus resultierenden tatsächlichen Bedarfe.


Für die Umsetzung zusätzlicher Investitionsmaßnahmen stehen dann im Haushaltsplan 2019 zusätzlich 2.683 T€ zur Verfügung, die zunächst pauschal in Kapitel 4500, Titel 71901 veranschlagt werden. Die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Mittel steht aber unter dem Vorbehalt, dass mit dem Jahresabschluss 2017 und der Globalsummenfortschreibung 2019 die Pauschale Minderausgabe 2019 in Kapitel 4500, Titel 97203 i.H.v. 12.700 T€ tatsächlich aufgelöst werden kann. 

 

Anpassung der Erläuterungen

Der Haushaltsplanentwurf 2018/19 mit Stand BA-Beschluss vom 11.07.2017 gibt in den Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen noch den Planungsstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Inzwischen wurden alle erforderlichen BPUs vorgelegt, die Erläuterungen sind entsprechend zu aktualisieren. Die aktualisierten Erläuterungen werden gesondert durch das Bezirksamt in den Fachausschüssen für die Beratungen zum Haushaltsplan 2018/19 vorgelegt.

 

d)     Bauunterhaltungsplanung

Stand der Planungen zu den Objekten Hechtgraben 1, Sewanstraße 43 (Kult-Schule) und Alfred-Kowalke-Straße 24

        Hechtgraben 1

Für das Objekt Hechtgraben 1 liegt eine aktuelle Machbarkeitsstudie vor. Im Ergebnis wird festgestellt, dass eine Sanierung unwirtschaftlich ist, weil Abriss und Neubau kostengünstiger wäre. Jedoch benötigt das Bezirksamt noch Zeit, eine langfristig tragfähige Lösung für diesen Standort zu finden, auch in Abstimmung mit Bedarfen ggf. des Bereichs Schule und im Dialog und in Abstimmung mit den derzeitigen Nutzern des Hauses.
Aus diesem Grunde muss für die kommenden Jahre erstmal die Nutzbarkeit des Objekts sichergestellt werden. Dafür werden jährlich zusätzliche Bauunterhaltungsmittel i.H.v. 80 T€ im Kapitel 3900, Titel 51900 benötigt.

 

        Sewanstr. 43 (Kult-Schule)

Die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit am Standort Sewanstr. 43 ist mit den bislang im Haushaltsplanentwurf 2018/19 verankerten Finanzmitteln abgesichert.
Jedoch beabsichtigt das Bezirksamt, für dieses Objekt in 2018 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben in Vorbereitung weitergehender Debatten zur langfristigen Zukunftssicherung der Kult-Schule. Hierfür bedarf es weiterer Finanzmittel in 2018 i.H.v. 80 T€ in Kapitel 3900, Titel 51900.

 

        Alfred-Kowalke-Str. 24

Die BVV hat im Rahmen der Investitionsplanung 2017-21 (DS 171/VIII) das Bezirksamt beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Bürodienstgebäudekonzepts den Bedarf am Erhalt des Standorts des Bürodienstgebäudes Alfred-Kowalke-Str. zu klären und im Falle eines langfristigen Bedarfs, diesen mit erster Priorität zu verfolgen und die BVV über die Realisierung der dann notwendigen Sanierung zu informieren.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass bis Sommer 2018 im Rahmen einer in Vorbereitung befindlichen Machbarkeitsstudie und als Ergebnis einer im Herbst 2017 mit dem Eigentümer BIM geplanten Standortkonferenz zur Zukunft des Gesamtstandorts Al-Friedrichsfelde 60 Klarheit auch über die Zukunft des Standorts Alfred-Kowalke-Str. bestehen wird, die sich derzeit noch in der Bandbreite zwischen Grundinstandsetzung innen und außen und ggf. Abriss und Neubau bewegt.
Für die beiden kommenden Haushaltsjahre ist es daher erforderlich, den derzeitigen Status Quo als Zwischenlösung fortzusetzen. Für die nicht kalkulierbaren, aber möglicher Weise eintretenden Reparaturmaßnahmen bedarf es vorsorglich zusätzlicher Bauunterhaltungsmittel.

Hierfür und für ggf. weiter eintretende Bedarfe bei der Umsetzung des bestehenden Bürodienstgebäudekonzepts an den anderen bezirklichen Bürodienstgebäuden werden der SE FM jährlich zusätzlich 520 T€ Bauunterhaltungsmittel in Kapitel 3306, Titel 51900 zur Verfügung gestellt. 

 

e)      Sonstige Sachmittelbedarfe

Für die geplante Umstellung auf Elektrofahrzeuge im Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben und im Amt für Umwelt und Natur bedarf es einer Ladeinfrastruktur. Hierfür liegt inzwischen eine konkrete Kostenschätzung vor. Die Errichtung einer Ladestation wird 100 T€ kosten und damit 55 T€ mehr als bislang im Haushaltsplan 2018 vorgesehen. Die Differenz wird über die Nachschiebeliste nachgereicht (Kapitel 3306, Titel 51900).

 

Es wurde eine haushaltsneutrale Verschiebung von Ausgabenansätzen für die eingestellten Mittel zur Umsetzung der mit der Senatsfinanzverwaltung abgeschlossenen Zielvereinbarung zur Steuerung der Transferausgaben bei den Hilfen zur Erziehung, Teilprojekt HzE-Rückkehr und Elternaktivierung, vorgenommen. Die bisher in Kapitel 4000, Titel 42701 eingestellten Mittel in Höhe von jährlich 73 T€ wurden stattdessen im Umfang von jährlich 70 T€ bei Kapitel 4000, Titel 52501 und 3 T€ bei Kapitel 4000, Titel 54010 veranschlagt. 

 

Darüber hinaus wurden folgende zusätzliche Bedarfe angemeldet und über die Nachschiebeliste zur Verfügung gestellt:

 

Kapitel

Titel

Detaillierter Zweck

hinzu treten in 2018

hinzu treten in 2019

3300

54053

Finanzierung Inklusionswochen

10 T€

10 T€

3309

54053

Finanzierung WirtschaftsPartnerTag

4 T€

4 T€

3810

51905

Erschließung von Kleingartenflächen

100 T€

100 T€

3910

68447

Ausbau Förderung Stadtteilkoordination

134 T€

134 T€

4200

54010

Mieterberatung in den Stadtteilzentren

25 T€

25 T€

 

 

Mit allen vorgenannten Veranschlagungsveränderungen erhöht sich das Haushaltsvolumen in 2018 um 1.277,9 T€ auf 891.298.900 € und in 2019 um 1.000,2 T€ auf 896.818.900 €.

 

Die bislang veranschlagte Pauschale Mehreinnahme in Kapitel 4500, Titel 37101 wurde aufgelöst, ebenso die Pauschale Mehrausgabe in Kapitel 4500, Titel 97101.

 

Es verbleibt in 2019 eine Pauschale Minderausgabe i.H.v. 12.700 T€ in Kapitel 4500, Titel 97203, die durch einen entsprechenden Jahresabschluss 2017 sowie die Globalsummenfortschreibung 2019 aufgelöst werden muss.

 

In der Anlage 1 sind alle kameralen Änderungen kapitel- und titelkonket aufgelistet. Die Anlage 2 umfasst die Änderungen im Stellenplan.

 

Mit der vorliegenden Nachschiebeliste hat das Bezirksamt neben technischen Fortschreibungssachverhalten weitere Akzente für die beiden kommenden Haushaltsjahre gesetzt. Insbesondere die strategische Veranschlagung der durch die Verlagerung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich Schule frei werdenden Bauvorbereitungsmittel dienen einer beschleunigten Sanierung und Entwicklung auch der außerschulischen bezirklichen Infrastruktur und stellen damit einen noch verstärkten bezirklichen, durch Haushaltsüberschüsse der vergangenen Jahre finanzierten Beitrag für einen attraktiven und lebenswerten Bezirk Lichtenberg dar. Der Bezirk kommt im Rahmen seiner eigenen finanziellen Möglichkeiten damit der Verbesserung der Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger nach, denn weitere Verzögerungen beim Abbau des Sanierungs- und Investitionsstaus liegen nicht im Interesse der Bevölkerung. Dennoch erwartet das Bezirksamt auch für 2018 und 2019 nach derzeitigem Erkenntnisstand weiterhin Jahresüberschüsse, so dass vor. auch im kommenden Haushaltsplan 2010/21 zusätzliche dringliche Vorhaben finanziert werden könnten.

 

 
 

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