Drucksache - DS/0326/VIII  

 
 
Betreff: Veröffentlichung der Ärztestudie "Ambulante ärztliche Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln - Eine Studie im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin FamJugGesBüD 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Bezirk Lichtenberg hat federführend eine umfassende Studie gemeinsam mit dem Evangelischen Krankenhaus Elisabeth Herzberge, dem Sana Klinikum Lichtenberg und dem Bezirk Neukölln an das Forschungs- und Beratungsinstitut IGES in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor und wurden am 19. Juni 2017 der Presse vorgestellt.

Die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung in Deutschland ist durch disparate Versorgungsstrukturen gekennzeichnet. Die zentrale Bedarfsplanung ist nicht in der Lage, die Synchronizität von Über- und Unterversorgung erfolgreich anzugehen. Der Großraum Berlin gilt seit über 10 Jahren als eine Planungsregion. Innerhalb dieses Zeitraums entwickelte sich eine stark ungleiche Verteilung der ambulanten Versorgungsangebote – zwischen und sogar innerhalb der Bezirke.

Um diesen Trend entgegenzuwirken, wurde vor dem Hintergrund neuer Bundesgesetze – d. h. dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (in Kraft getreten 1/2012) und Versorgungsstärkungsgesetz (in Kraft getreten 7/2015) – das Berliner Konzept der bezirklichen Versorgungssteuerung mit dem Ziel einer flächendeckend wohnortnahen und damit entsprechend gerechteren Ärzteverteilung entwickelt (Letter of Intent (LOI) des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V in Berlin).

Entsprechend den Vorgaben der aktuell gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie des LOI der Partner der Selbstverwaltung im Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a in Berlin wurden die Arzt-Patienten-Verhältniszahlen unter Bezug des Demografie- und Sozialfaktors angepasst.

Allerdings besteht aus Sicht der innerbezirklichen Ebene, gerade vor dem Hintergrund wachsender Morbidität erhebliches Optimierungspotenzial. So wird etwa der Bezirk Lichtenberg bis zum Jahr 2030 einen Anstieg des Anteils der Personen im Alter von 65 Jahren und älter um 23 % verzeichnen. Im Bezirk Neukölln ist ein Anstieg von 15 % zu erwarten. Daneben wird auch die Altersgruppe von 0 - 18 Jahren ansteigen. Damit verbunden sind eingeschränkte Erreichbarkeiten als Barriere zur Inanspruchnahme medizinischer Angebote. Auf zu erwartende Nachfragen nach entsprechender Facharztversorgung müssen sich die Bezirke einstellen und die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen anpassen.

Grundsätzliche Herausforderungen wie der demografische Wandel, eine älterwerdende Ärzteschaft, Fehlsteuerung im System durch überlastete Rettungsstellen in den Krankenhäusern sowie steigende Gesundheitskosten in der ambulanten ärztlichen Versorgung werden bleiben und sich noch verschärfen.

 

Darum haben sich beide Bezirke verabredet, konkrete Vorschläge zur Verbesserung zu unterbreiten.

 

Fünf gesundheitspolitische Forderungen sollen insbesondere angestrebt werden:

 

  • Einführung bezirklicher Planungsregionen,
    • d.h. Aufteilung des Planungsraumes Gesamtberlin und Zielvereinbarungen zwischen Bezirk und KV
  • Pilotprojekt einer bezirklichen Bedarfsplanung für die Bezirke Lichtenberg und Neukölln
    • d.h. Neuberechnung des realen Versorgungsbedarfes (unter Berücksichtigung von Altersstruktur, sozialer Lage und Krankheitslast)
    • Festlegung neuer Grenzen zur Definition von Unterversorgung
    • Berücksichtigung zusätzlicher Versorgungsbedarfe für geflüchtete Menschen
  • Die Gründung eines bezirklichen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) muss geprüft werden
    • Kooperation zwischen Bezirk und Krankenhäusern zur Gründung eines MVZ auf Grundlage von § 95 Abs. 1a in Verbindung mit § 105 Abs. 5 SGB V möglich
    • Akquise weiterer Arztsitze für das MVZ
    • Schaffung von attraktiven Arbeitsbedingungen für Ärzte
  • Regelmäßige bezirkliche Mitwirkung im Gemeinsamen Landesgremium
    • Mitsprache in der Bedarfsplanung
    • Bezirkliche Beteiligung an Entscheidungsprozessen des Zulassungsausschusses
  • Nutzung bestehender Anpassungsinstrumente bei erhöhtem Versorgungsbedarf
    • Mehr Sonderbedarfszulassungen bzw. Ermächtigungen für bisher nicht vertragsärztlich arbeitende Ärzte
    • Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe aufgrund regionaler Besonderheiten in der der Bedarfsplanung

 

Es wird fortlaufend dazu berichtet.

 

Anlage: Studienbericht 2017

 
 

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