Drucksache - DS/0306/VIII
Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0306/VIII in folgender geänderter Fassung:
§ 43a Absatz 4 der GO wird neu gefasst und erhält folgenden Text: Die Speicherung des Livestreams und deren öffentliche Zugänglichkeit erfolgt für längstens 5 Jahre, mindestens jedoch für die laufende Wahlperiode. Nach Ablauf der Wahlperiode, frühestens 5 Jahre nach der jeweiligen Sitzung, erfolgt eine Löschung der gespeicherten Livestreaminhalte.
Begründung: Die Speicherung des Livestreams soll für die gesamte Dauer der Legislatur erfolgen können. Im Anschluss und nach Ausschlussfrist soll eine entsprechende Löschung der Daten erfolgen.
Text des Ursprungsantrages: § 43 a Livestream 4) der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wird wie folgt geändert:
Eine öffentlich zugängliche Speicherung des Livestreams erfolgt für 5 Jahre nach Ablauf der jeweiligen Sitzung.
Abstimmungsergebnis: 5 / 0 / 1 |
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