Drucksache - DS/0280/VIII  

 
 
Betreff: Schulneugründung einer Grundschule am Standort Bernhard-Bästlein-Straße 56 in 10367 Berlin
Schulneugründung einer Grundschule am Standort Rüdigerstraße 76 in 10365 Berlin in Personalunion mit der Selma-Lagerlöf-Schule (Förderzentrum "Sprache")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Am Standort Bernhard-Bästlein-Str. 56 in 10367 Berlin werden zum Schuljahr 2017/18 eine Grundschule gegründet und am Standort Rüdigerstr. 76 in 10365 Berlin zum Schuljahr 2018/19 eine Grundschule in Personalunion mit der Selma-Lagerlöf-Schule gegründet.

 

1.Ausgangssituation

Die Schülerzahlen werden in ganz Lichtenberg in den kommenden Jahren im Bereich der Grundschulen stetig weiter steigen, d.h. es werden künftig mehr Kapazitäten an Schulplätzen benötigt.

Gründe dafür sind im Bereich der Grundschulen

 

  • ein Geburtenanstieg im Bezirk
  • starker Anstieg der Verweiler in der Schulanfangsphase
  • Wohnungsneubau
  • mehr Zuzüge als Wegzüge von Schüler/innen aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland
  • Einrichtung von Willkommensklassen für Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache

 

2.Ist-Analyse im Bezirk

Wie in der letzten Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014/15 bis 2017/18 bereits dargestellt, sind die Schülerzahlen im Bezirk Lichtenberg auch künftig weiterhin steigend. So entwickelten sich die Zahlen im Bereich der Grundschulen vom Schuljahr 2012/13 mit 9.918 Schülern/innen auf 12.158 Schüler/innen im Schuljahr 2016/17; dies ist ein Zuwachs von 2.240 Schülern (entspricht einer Zunahme von 23 %).

 

Es wird erwartet, dass sich die Schülerzahl im Grundschulbereich bis zum Schuljahr 2017/18 auf 13.460 (bei 5%iger Abminderungsquote) erhöht, dies würde einen weiteren Zuwachs von 1.302 Schülern (entspricht einer Zunahme von 10,7 %) bedeuten. Laut Prognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung setzt sich der steigende Trend bis 2030 fort. In diesen Zahlen wurden der Wohnungsbau und die Entwicklung der Schülerzahlen in den Willkommensklassen für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache nicht berücksichtigt.

 

Im Bezirk Lichtenberg existieren 25 Grundschulen sowie zwei Grundstufen in den zwei bestehenden Gemeinschafts­schulen.

 

Im Schuljahr 2016/17 wurden in Lichtenberg 2297Schulanfänger/innen mit einem Grund­schulplatz versorgt. Laut der offiziellen Statistik der Landesamtes für Bürger- und Ordnungs­angelegenheiten (LABO) werden im Schuljahr 2017/18 im Bezirk Lichtenberg sind 2634 Schüler/innen schulpflichtig und im Schuljahr 2020/21 sind es 3025 Schüler/innen.

 

Trotz der bereits bis 2015/16 erfolgten Schulnetzerweiterungsmaßnahmen besteht weiterhin ein wachsender Bedarf an Grundschulplätzen. Aus diesen Gründen erfolgt regional unter pauschalem Ansatz der Standards des Musterraumpro­gramms der Senatsverwaltung für Bildung (so wie in der AV SEP vorgesehen) teilweise auch eine temporäre Standardabsenkung des Raum-Zug-Verhältnisses.

 

Im Schuljahr 2016/17 werden im Bezirk Lichtenberg 12.158 Grundschüler (das entspricht rund 84,5 Zügen*) beschult und es stehen dafür Platzkapazitäten in Höhe von 79,5 Zügen zur Verfügung.

 

Damit errechnet sich ein kapazitäres Defizit in Höhe von rund 5,0 Zügen.

 

Zum Schuljahr 2017/18 werden die Kapazitäten aufgrund von Schulnetzerweiterungen an 5 Schulstandorten durch die Inbetriebnahme von Modularen Ergänzungsbauen (MEB) auf 84,5 Züge erhöht.

 

Zum Schuljahr 2017/18 wird die Schülerzahl auf 13.460 (bei 5%iger Abminderungsquote) prognostiziert, dies entspricht einem Bedarf von 93,5 Zügen. Damit besteht zum Schuljahr 2017/18 ein kapazitäres Defizit von rund 9 Zügen in ganz Lichtenberg. Hinzu kommen ca. 2,5 Züge Bedarf aus Wohnungsbauvorhaben und Bedarfe an Schulplätzen in Willkommensklassen.

 

 

3.Ist-Analyse im Prognoseraum Lichtenberg-Nord

 

Der Standort der neu zu gründenden Grundschule liegt im Prognoseraum Lichtenberg-Nord.

In diesem Prognoseraum befinden sich die Grundschulen:

  • Sonnenuhr-Schule (11G01)
  • Schule am Roederplatz (11G02)
  • Schule im Gutspark (11G03)
  • Schule auf dem lichten Berg (11G05)
  • Hermann-Gmeiner-Schule (11G07).

 

Im Schuljahr 2017/18 besteht im Prognoseraum Lichtenberg-Nord ein voraussichtlicher Bedarf an Schulplätzen in Höhe von 2.406 (bei 5%iger Abminderungsquote), dies entspricht rund 17,0 Zügen. Trotz Standorterweiterungen mittels MEB steht jedoch nur eine Kapazität von rund 15,5 Zügen zur Verfügung. Somit besteht ein kapazitäres Defizit in Höhe von rund 1,5 Zügen. Hinzu kommen ca. 1,5 Züge Bedarf aus geplanten Wohnungsbauvorhaben sowie ein nicht planbarer Bedarf an Schulplätzen für Schüler aus den Willkommensklassen. Gesamtdefizit im Prognoseraum mindestens 3,0 Züge.

Planungsräumlich besteht an den Schulen 11G01, 11G02 und 11G03 akuter Handlungsbedarf. Hier stehen 8 Züge zur Verfügung bei einem Bedarf in 2017/18 in Höhe von 11,5 Zügen (Defizit 3,5 Züge).

 

  1.    Schulnetzerweiterungen durch Schulneugründung einer Grundschule am Standort Bernhard-Bästlein-Str. 76 und Schulneugründung am Standort Rüdigerstr. 76  in Personalunion mit der Selma-Lagerlöf-Schule (FZ „Sprache“)             

 

Zur Abminderung des Defizits und zur Gewährleistung einer wohnortnahen Beschulung gemäß Schulgesetz, ist die Neugründung einer Grundschule am Standort Bernhard-Bästlein-Str. 56 unbedingt erforderlich.

 

Es handelt sich hierbei um das Gebäude der Selma-Lagerlöf-Schule (Förderzentrum „Sprache“).

 

Da die Selma-Lagerlöf-Schule keinen Einzugsbereich hat, ist ein Umzug des Förderzentrums in das Schulgebäude Rüdigerstr. 76 zum Beginn des Schuljahres 2017/18 geplant.

 

Das Gebäude Rüdigerstr. 76 verfügt über eine Standortkapazität von rund 2,5 Zügen.

Der Standort wird derzeitig mit einem MEB (1 Zug) erweitert, welcher zum Schuljahr 2017/18 übergeben wird. Aufgrund dessen ist weiterhin geplant, der Selma-Lagerlöf-Schule in Personalunion einen Grundschulzug zuzuordnen. Aufgrund dieser Maßnahmen werden 3,5 Grundschulzüge im planungsräumlich relevanten Gebiet hinzugewonnen.

 

Die Einzugsbereiche der Grundschulen im Prognoseraum Lichtenberg-Nord müssen demzufolge neu betrachtet und zum Schuljahr 2018/19 verändert werden.

 

Da für das Schuljahr 2017/18 für den neuen Schulstandort in der Bernhard-Bästlein-Str. 56 kein Einzugsbereich festgelegt werden konnte, werden von der 11G02 und 11G03 an diesen Standort Zuweisungen (gemäß § 54 Abs. 2 und 3 Schulgesetz für das Land Berlin v. 26.01.2004 i.V.m. § 4 Abs. 7 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule v. 19.01.2005 in der jeweils geltenden Fassung) erfolgen.

 

5.Verfahren

Die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) zur Neugründung von Grundschulen an den Standorten Bernhard-Bästlein-Str. 56 und digerstr. 76 fand gemäß § 111 Abs. 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 22.05.2017 statt. Gegen die Schulneugründungen gab es keine Einwände.

Die Schulneugründung wird bei der SenBJW beantragt.

Am Standort Bernhard-Bästlein-Str. 56 erfolgt zum Schuljahr 2017/18 die Neugründung einer Grundschule und zum Schuljahr 2018/19 am Standort Rüdigerstr. 76 die Neugründung einer Grundschule in Personalunion mit der Selma-Lagerlöf-Schule.

 

6.Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um ohne Schaden für die ab dem Schuljahr 2017/18 in die neu gegründete Grundschule in der Bernhard-Bästlein-Str. 56 aufzunehmenden Schüler/innen das Schuljahr schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können. Dazu gehört auch, dass zeitgerecht der Bedarf an erforderlichem Schulleitungs- und Lehrpersonal bei der SenBJW geltend gemacht werden kann.

Auch für die Neugründung der Grundschule in der Rüdigerstr. 76 in Personalunion mit der Selma-Lagerlöf-Schule ist die sofortige Vollziehung geboten, um auch hier das Schuljahr 2018/19 schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können.

Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das mögliche private Interesse an einem Aufschub der Vollziehbarkeit nach Erhebung eines Widerspruchs.

Der sofortige Vollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung wird deshalb angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung.

 

 

 
 

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