Drucksache - DS/0172/VIII
In der Beantwortung bzgl. meiner Kleinen Anfragen zur Filteranlage Oberseestraße wurde berichtet, dass die neue Filteranlage nur kurze Zeit im Jahr 2016 nach der Installation lief und dann defekt ging. Die Beseitigung dieser Mängel, welche mindestens bis April dieses Jahres andauern, kosteten mittlerweile rund 30.000 €. Für eine neue Anlage, welche kaum einsatzfähig war.
1. Warum müssen für Gewährleistungen/Fehlbeseitigungen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen?
2. Warum kann man die Projektierungs- bzw. bauausführende Firma nicht in Regress nehmen?
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