Drucksache - DS/0154/VIII  

 
 
Betreff: Aufhebung der Beschränkung der Parkmöglichkeiten in der Erich-Kurz-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
28.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
25.04.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht eine Aufhebung der Beschränkung der Parkmöglichkeiten in der Erich-Kurz-Straße in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr zu prüfen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Voraussetzung zur Aufhebung der Beschränkung der Parkmöglichkeiten in der Erich-Kurz-Straße in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht gegeben.

 

Im Zuge des Umbaus des öffentlichen Straßenlandes im Bereich des Neubaus der „Paul-und-Carlotte-Kniese-Schule“ (in Kooperation mit dem Förderzentrum „Sehen/Geistige Entwicklung), wurde hier im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere höchste Sorgfaltspflicht für seh- und mehrfachbehinderte Kinder, das Parken in der Erich-Kurz-Straße auf einer Länge von 50 Meter zeitlich eingeschränkt, um den konfliktfreien Einsatz von Bussen für den Transport der Kinder zum Schulbeginn und Schulende zu gewährleisten.

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus verkehrlicher Sicht weiterhin sinnvoll, erforderlich und angemessen, das eingeschränkte Haltverbot in diesem Bereich mit der Geltungszeit Mo - Fr 06-18h aufrecht zu erhalten.

 

Eine andere Alternative, vor allem im Hinblick auf die Busse, ist aufgrund von fehlenden Wendemöglichkeiten ausgeschlossen.

 

 

 

 
 

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