Drucksache - DS/0094/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-9c - zweite erneute Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: östlich Konrad-Wolf-Straße 45-46
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
06.04.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK (Anlagen 1 - 4)  
Aufhebungsantrag AfD PDF-Dokument
BE ÖStadtMs PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der DS/0094/VII – Aufhebungsantrag der Fraktion der AfD:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat den Aufhebungsantrag am 6.4.2017 beraten und vom Bezirksamt zusätzliche Informationen eingeholt. Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz verweist darauf, dass die im Aufhebungsantrag geforderten Nachbesserungen nicht hinreichend untersetzt sind. Der Aufhebungsantrag ignoriert die gesetzlich geregelten Abläufe von B-Plan-Verfahren, an die das Amt gebunden ist. Er verkennt, dass die vorliegende Information zum Stand des Verfahrens keine Festsetzung des B-Planes präjudiziert.

Mit der Ablehnung der Aufhebung gilt die Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes als zur Kenntnis genommen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Siehe Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes vom 19.1.2017

 

Text des Aufhebungsantrages:

1. Die Drucksache DS/0094/VIII ist mit sofortiger Wirkung in der Form aufzuheben und nachzubessern.

2. Der städtebauliche Vertrag mit dem Investor ist nicht vor Abschluss der Vorlage aller Ergebnisse der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Fachverwaltungen sowie der Bürgerbeteiligung abzuschließen.

3. Die öffentliche Auslegung hat mindestens zwei Monate zu erfolgen.

4. In Zukunft sind die Beteiligung der Behörden der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Bürgerbeteiligung parallel durchzuführen um überlange Planungsphasen zu vermeiden.

5. Die Abwägungsfehler im Bereich Lärmemissionsschutzmaßnahmen sind umgehend zu korrigieren.

6. Abwägungsfehler zu Ungunsten der Nutzer, Mieter sind zukünftig zu unterlassen.

 

Abstimmungsergebnis zum Aufhebungsantrag:3 / 0 / 12

 

 
 

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