Drucksache - DS/0090/VIII  

 
 
Betreff: Grünfläche Ruschestraße: Grünflächen zu Parkflächen?
Status:öffentlichAktenzeichen:TV bis 15.04.2017
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
GA Bündnis90/Die Grünen PDF-Dokument
Terminverlängerung BA PDF-Dokument
2. Terminverlängerung PDF-Dokument
Beantwortung GA DS 0090-VIII - Grünfläche Ruschestr - Grünflächen zu Parkflächen PDF-Dokument

Die Entscheidung des Bezirksamtes, auf dem Flurstück 180 in der Ruschestraße einen Parkplatz von der HOWOGE errichten zu lassen, um die wegfallenden Parkplätze in der Rathausstraße auszugleichen, ist auch nach mehreren Kleinen Anfragen (KA/0755/VII, KA/0003/VIII, KA/0013/VIII, KA/0014/VIII) nicht nachvollziehbarer geworden. Anwohnende haben mittlerweile eine Bürgerinitiative gegründet, die sich gegen eine Umwandlung der Fläche in einen Parkplatz einsetzt. Die bisher gegebenen Antworten werfen weitere Fragen zu internen Abläufen im Bezirksamt auf.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

1. Laut Bezirksamt wurde die BVV nicht in die Entscheidung einbezogen, weil die Einziehung von Straßenland ein Verwaltungsakt nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sei, der nicht der Zustimmung oder Kenntnisnahme durch die BVV unterlag (KA/0755/VII, Antwort 3). Die Bürgerinitiative in der Ruschestraße, aber auch die Anwohnerinitiative in der Paul-Zobel-Straße und andere Initiativen berlinweit sind jedoch ein deutliches Zeichen, dass der Wegfall von Grün- oder bewachsenen Brachflächen in Berlin mittlerweile ein öffentliches Interesse besitzt. Wird das Bezirksamt vor diesem Hintergrund in Zukunft vor dem Wegfall von gewidmeten und ungewidmeten bezirklichen Grünflächen die Bezirksverordnetenversammlung in Kenntnis setzen?

 

 

2. Laut Bezirksamt wurden die Stellplätze am Rathauspark an die HOWOGE nur unter der Voraussetzung verkauft, dass Ersatzflächen geschaffen werden (KA/0755/VII, Antwort 7).

 

2.1 Weshalb müssen zwingend Ersatzflächen geschaffen werden?

 

2.2 Wurde die Auslastung der Stellplätze in der Rathausstraße untersucht? Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

 

2.3 Wurden Widersprüche gegen die Einziehung des Parkplatzes abgegeben? Wenn nein, ließe sich dies nicht als Zeichen werten, dass das Interesse an den dortigen Stellplätzen nur gering ist und keine Ersatzflächen benötigt werden?

 

2.4 Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, dass der geplante Ersatzparkplatz an der Ruschestraße einen geeigneten Ausgleich für die Stellplätze in der Rathausstraße schaffen könnte?

 

2.5 Wie groß ist in diesem Zusammenhang nach Auffassung des Bezirksamtes die maximale Entfernung zwischen einer eingezogenen Fläche an der Rathausstraße und eines Ersatzparkplatzes, der als solcher seine Funktion nachweislich noch ausreichend erfüllen können wird?

 

 

3. Laut Bezirksamt gab es für die Stellflächen am Rathauspark „keine alternativen Standorte in zumutbarer Entfernung“ (KA/0755/VII). Die Ersatzfläche in der Ruschestraße befindet sich demnach örtlich in einer unzumutbaren Entfernung.

 

3.1 Wieso bevorzugt das Bezirksamt einen Ersatzparkplatz in unzumutbarer Entfernung?

 

3.2 Wieso können in Lichtenberg scheinbar keine Parkplätze wegfallen, ohne dass vor den Ersatzmaßnahmen der tatsächliche Parkdruck an der ursprünglichen und der neuen Fläche überprüft wird?

 

3.3 Muss befürchtet werden, dass das Bezirksamt die Überbauung von weiteren bezirkseigenen Parkflächen mit dringend benötigtem neuen Wohnraum verhindert, wenn keine Ersatzflächen für Autos gefunden werden können?

 

3.4 Wieso waren statt der Ersatzflächen keine Alternativen wie der Bau eines unterirdischen Parkgeschosses innerhalb des Neubaus in der Rathausstraße oder die Bitte an die BVG, die Rathausstraße besser mit ÖPNV anzuschließen, möglich? Gab es Überlegungen dahingehend? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum wurden sie verworfen?

 

 

4. Laut Bezirksamt soll der Parkplatz auf dem Flurstück 180 den Parkdruck in den Kiezen um die Ruschestraße mindern (KA/0003/VIII, Antwort 3).

 

4.1 Woher nimmt das Bezirksamt die Erkenntnis, dass in der umliegenden Wohnbebauung der Ruschestraße ein Parkdruck herrschen würde?

 

4.2 Wie bewertet das Bezirksamt den Eindruck vieler Anwohnenden, dass der Parkdruck im Bereich der Ruschestraße durch die umliegende Wohn- sowie Gewerbebebauung durch die Schaffung von rund 150 zusätzlichen Parkplätzen in den letzten sechs Jahren deutlich entschärft wurde?

 

4.3 Hat das Bezirksamt die Auslastung der 200 Stellplätze in der Rutnikstraße überprüft?

 

4.4 Wie viele Beschwerden über fehlende Parkplätze in der Rathaus- und Ruschestraße gingen beim Bezirksamt in den letzten 10 Jahren ein?

 

 

5. Ersatzstellflächen an einer anderen Stelle machen nur Sinn, wenn dort in der Folge des Wegfalles des ursprünglichen Parkplatzes ein Parkdruck entstehen würde. Laut Bezirksamt wurde der Bau des Parkplatzes bereits 2004/2005 entschieden, konnte jedoch aufgrund beschränkter finanzieller Mittel nicht realisiert werden (KA/0755/VII, Antwort 4).

 

5.1 Warum wurde die bereits 11 Jahre zurückliegende Entscheidung vor der Unterzeichnung des Straßenbauvertrages vom 20.05.2015 nicht noch einmal anhand der aktuellen Situation überprüft und der Entscheidung insbesondere die inzwischen vollzogene Schaffung von weiteren rund 150 Parkplätzen in der unmittelbaren Umgebung, zugrunde gelegt?

 

5.2 Warum wurde die alte Entscheidung beispielsweise nicht mit dem 2005 erschienenen Berliner Umweltatlas abgeglichen, der sowohl eine wichtige Abkühlungsfunktion als auch einen hohen bodennahen Luftaustausch für diese Fläche beschreibt, was wiederum wichtig für ein gesundes Stadtklima ist?

 

 

5.4 Wird das Bezirksamt in Zukunft Entscheidungen, die mehrere Jahre nicht ausgeführt wurden, vor ihrer Umsetzung noch einmal auf ihre Aktualität und Sinnhaftigkeit ggf. unter Einbeziehung neuerer Untersuchungen (beispielsweise der von der Berliner Verwaltung erarbeiteten Klimaanalysekarte) überprüfen? Wenn ja, mit welchen konkret veränderten Verfahrensabläufen will das Bezirksamt dies sicherstellen? Wenn nein, warum nicht?

 

 

6. Das betreffende Flurstück wurde erst 2009 als öffentliches Straßenland gewidmet. Wurde bei dieser Entscheidung der Berliner Umweltatlas berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

 

 

7. Das Bezirksamt sagt aus, dass auf dem Flurstück keine naturschutzfachliche Prüfung stattfand (KA/0003/VIII, Antwort 5), weil die HOWOGE in den eingereichten Planungsunterlagen keine zu fällenden Bäume eingezeichnet hatte (KA/0014/VIII, Antwort 2).

 

7.1 Ist es üblich, dass eine naturschutzfachliche Prüfung nur durchgeführt wird, wenn zu fällende Bäume in den Planungsunterlagen eingezeichnet sind?

 

7.2 Wenn nein, wieso wurde das Flurstück nicht überprüft? Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

7.3 Wenn ja, wie wird das Bezirksamt diese Praxis ändern, um künftig zu gewährleisten, dass geschützte Bäume, Pflanzen und Tierarten auch wirklich der ihnen gewährte Schutz zukommt?

 

 

8. Das Bezirksamt sagt aus: Wegen unzureichender Abstimmung einzelner Fachbereiche sei zunächst nicht bekannt gewesen, dass eine naturschutzfachliche Prüfung vor Beräumung des Flurstücks 180 durchgeführt wurde (KA/0014/VII, Antwort 2.1).

 

8.1 Was unternehmen die Fachbereiche, damit in Zukunft die Abstimmung untereinander funktioniert?

 

8.2 Dem Antrag auf Fällgenehmigung von Bäumen vom 13.09.2016, welcher durch das Straßen- und Grünflächenamt bearbeitet wurde, lag eine Anlage bei, aus der hervorgeht, dass insgesamt acht Bäume aus dem Bestand gemäß Aufnahme vom September 2016 gefällt werden sollen. Alle acht Bäume hatten in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden einen Stammunfang von mehr als 80 cm und galten somit nach der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) als geschützt. Welche weiteren Ausführungen zur Antwort 2 der KA/0014/VIII kann das Bezirksamt vor dem Hintergrund dieser Anlage zu dem durch das Straßen- und Grünflächenamt bearbeiteten Baumfällantrag vom 13.09.2016 machen?

 

 

9. Laut Bezirksamt wurde bei dieser dann doch vorgenommenen Ortsbegehung festgestellt, dass fünf Bäume unter die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) fallen. Für sie wurde die Fällgenehmigung erteilt (KA/0014/VIII, Antwort 2.1).

 

9.1 Aus welchen Gründen wurde die BVV gemäß DRS Nr. III/838 der 26. Sitzung der BVV Lichtenberg vom 21.01.1998 nicht über dieses Baumfällvorhaben größeren Ausmaßes (mehr als drei Bäume) informiert?

 

9.2 Gab es in der Vergangenheit weitere Baumfällungen größeren Ausmaßes, die der BVV nicht mitgeteilt wurden? Wenn ja, um welche Anzahl und welche Orte handelt es sich? Wenn nein, woher nimmt das Bezirksamt die Überzeugung, dass über alle Fällungen informiert wurde?

 

9.3 Wie stellt das Bezirksamt in Zukunft sicher, dass die BVV über wirklich alle Baumfällungen größeren Ausmaßes informiert wird?

 

9.4 Wann wurden der HOWOGE Ersatzpflanzungen / Ausgleichsabgaben lt. § 6 Baumschutzverordnung für die fünf Bäume auferlegt? Wie viele Ersatzpflanzungen sollen an welchem Ort gepflanzt werden bzw. wie hoch ist die Ausgleichsabgabe?

 

 

10. Laut Bezirksamt ist die Kontrolle auf Tierbestand vor Beginn der Arbeiten bei jeder Garten- und Landschaftsbaufirma eine Standard- und Routineaufgabe (KA/0014/VIII, Antwort 2.1). Verdachtsmomente der ausführenden Firma hinsichtlich eines Verstoßes gegen Artenschutz wären nicht erkennbar gewesen (KA/0014/VIII, Antwort 3).

 

10.1 Aus welchen Gründen liegt es im Interesse der Garten- und Landschaftsbaufirma, den oder die Auftraggeber*in über den Fund schützenswerter Pflanzen und Tiere zu informieren?

 

10.2 Was wird alles kontrolliert, wenn eine Ortsbegehung des Straßen- und Grünflächenamtes stattfindet? Schließt die Kontrolle sowohl Pflanzen als auch Tiervorkommen ein? Wenn nein, warum nicht?

 

10.3 Wie möchte das Bezirksamt sicherstellen, dass schützenswerte Pflanzen- und Tiervorkommen vor der Beräumung einer Fläche vollumfänglich erfasst werden?

 

10.4 Wie bewertet das Bezirksamt Schilderungen von mehreren Augenzeugen, die im Jahr 2016 mehrfach Fledermäuse auf dem Flurstück 180 glauben gesehen zu haben?

 

10.5 Wie bewertet das Bezirksamt im Nachhinein die erteilte Fällgenehmigung der Rubinie auf dem Flurstück 180, die zu den bedeutendsten Frühsommertrachtpflanzen für Bienen in der näheren Umgebung gehörte?

 

 

11. Haben Anwohnende das Recht, sich bei Fällarbeiten von der ausführenden Firma die Fällgenehmigung vorzeigen zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie können sie die Fällung(en) verhindern, wenn eine Fällgenehmigung nicht vorgezeigt werden kann?

 

 

12. Laut KA/0003/VIII, Antwort 7, beabsichtigt das Bezirksamt nicht die mit der HOWOGE beschlossene Vereinbarung nachzuverhandeln, da plötzlich (vorher merkwürdigerweise nie erwähnt) „der Parkplatz Voraussetzung für das Anlegen von Radverkehrsstreifen ist“.

 

12.1 Warum kann ein Radverkehrsstreifen an dieser Stelle nicht auch ohne zentralen Parkplatz angelegt werden?

 

12.2 Warum kann nicht dasselbe Radverkehrsanlagen- und Parkkonzept wie im weiteren Verlauf der Ruschestraße Anwendung finden? (Dort befindet sich ein markierter Radfahrstreifen. Zwischen den Straßenbäumen existieren Parkbuchten.)

 

12.3 Hat sich das Bezirksamt vielleicht auch für den zentralen Parkplatz entschieden, weil sich der Bezirk dann die Kosten für das Anlegen von Parkbuchten sparen kann, da ja nun die HOWOGE einen „Ersatzparkplatz“ finanziert?

 

12.4 Im Mai 2016 war die Ruschestraße zwischen Gotlindestraße und Normannenstraße für mehrere Tage wegen einer Teilerneuerung der Fahrbahndecke voll gesperrt, ohne dass es zu gravierenden Einschränkungen im Verkehrsfluss oder gar zu einem Erliegen des Verkehrs in Lichtenberg kam. Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund dieser gesammelten Erfahrungen die Umwandlung der Ruschestraße zwischen Bornitzstraße und Normannenstraße in eine Einbahnstraße, so dass mit vergleichsweise einfachen Mitteln die freiwerdende Fahrbahnhälfte dem Radfahrverkehr gewidmet werden könnte?

 

12.5 Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund dieser gesammelten Erfahrungen die Umwandlung der Ruschestraße zwischen Bornitzstraße und Normannenstraße in eine Fahrradstraße (Kfz-Verkehr frei für Anwohnende), welche diesen weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bietet, ein klares Bekenntnis zu einem ökologisch sinnvollen Verkehrsmittel wäre und den Umstieg auf dieses erleichtern würde?

 

 

13. Angenommen, in der Ruschestraße würde kein Parkplatz benötigt und von den Anwohnenden in den umliegenden Kiezen auch nicht erwartet, noch wäre für das Anlegen einer Radverkehrsanlage an dieser Stelle ein zentraler Parkplatz nötig (ausschlaggebende Gründe für die Entscheidung laut KA/0013/VIII, Antwort 2). Würde das Bezirksamt seinen Beschluss dort einen Parkplatz zu errichten aufheben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, ist das Bezirksamt bereit, einen neuen oder geänderten Beschluss der BVV zur Kenntnis zu geben?

 

 

 

 
 

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