Drucksache - DS/0072/VIII  

 
 
Betreff: Wiederaufnahme der Essensversorgung an der Gutenberg Oberschule und anderen betroffenen Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
21.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
19.11.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Dringliche BE Schule und Sport PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für eine Wiederaufnahme der Essensversorgung an der Gutenberg-Oberschule sowie an folgenden anderen Schulen – der George-Orwell-Oberschule, Mildred-Harnack-Oberschule und der Schule am Rathaus zu sorgen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die erfolgreiche Einrichtung für eine Wiederaufnahme der Essensversorgung ist ein komplexes Zusammenspiel von vielen Akteurinnen und Akteuren. Dabei muss z.B. Folgendes beachtet und mitbetrachtet werden:

 

-          Es müssen sich genügend Schülerinnen und Schüler bereit erklären, regelmäßig an der Essensversorgung teilzunehmen,

-          die Eltern müssen bereit sein, das Essen zu bezahlen,

-          die Schulen müssen den Prozess wollen und aktiv begleiten, dabei ist besonders die Schulleitung gefragt, weil diese positiv auf die Essensversorgung einwirken können,

-          das Schul- und Sportamt muss darüber informiert werden und bei der Suche nach einem geeigneten und interessierten Cateringunternehmen unterstützen und

-          das infrage kommende Cateringunternehmen muss sich mit der Situation in der jeweiligen Schule vor Ort arrangieren und dabei wirtschaftlich agieren.

 

Bei der Gutenberg-Oberschule funktioniert dieses Zusammenspiel seit etwa zwei Jahren erfolgreich, es konnte erfolgreich eine Vereinbarung mit einem Cateringunternehmen getroffen werden. Bei der George-Orwell-Oberschule, Mildred-Harnack-Oberschule und der Schule am Rathaus konnte bisher leider kein Cateringunternehmen dauerhaft gebunden werden.

 

Soll das Essen in der Schule mittels Ausgabeküche angeboten werden, muss erfahrungsgemäß von einer regulären Mindestessensteilnehmerzahl zwischen 80 bis 100 Personen ausgegangen werden, damit die Cateringunternehmen wirtschaftlich agieren können. In besonderen Fällen und nach expliziten Einzelabsprachen kann die Essensversorgung durch Cateringunternehmen testweise auch mit geringeren Teilnehmerzahlen erfolgen.

 

Bei der George-Orwell-Oberschule schwankte die Zahl der interessierten Essensteilnehmer in den letzten Jahren bei gerade mal ca. 20 bis 25 Schülerinnen und Schüler und ist somit schon allein aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus unattraktiv für Cateringunternehmen. Sofern sich die interessierten Essensteilnehmer nicht massiv steigern lassen, wird sich an der fehlenden Essensversorgung nichts ändern können.

 

Bei der Mildred-Harnack-Oberschule wären zwar mehr Schülerinnen und Schüler am Schulessen interessiert, aber die sehr entgegenkommende Mindestteilnehmerforderung eines interessierten Cateringunternehmens von 60 Personen konnte trotz mehrerer Anläufe noch nicht erfüllt werden. Erschwerend kommt an der Mildred-Harnack-Oberschule hinzu, dass gerade ältere Schülerinnen und Schüler die beiden relativ in der Nähe befindlichen Discounter nutzen und somit tendenziell weniger Interessierte in den höheren Jahrgängen zu finden sind.

 

Bei der Schule am Rathaus ist eine Essensversorgung mittels Assietten erfolglos erprobt worden, sodass aufgrund schwindender Essensteilnehmer diese Form des Essensangebots auch bald eingestellt werden musste. Ein Grund für die wenige Essensnachfrage mittels Assietten ist, dass oft der Geschmack von den Essensteilnehmern moniert wird. Hinzukommt, dass Assietten in der Regel nur eine einmalige Nutzung ermöglichen und somit keine gute Umweltbilanz aufweisen. Gerade bei nur einmal verwendbaren Assietten ist ein erhöhter Entsorgungsaufwand mit zu beachten.

 

Das Schul- und Sportamt unterstützt Schulen bei der Aufrechterhaltung und auch bei der Wiederaufnahme der Essensversorgung. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Schul- und Sportamt sind den Schulen bekannt. Das Schul- und Sportamt startet bei Interesse der Schulen hin und wieder neue Anläufe zur Gewinnung eines Cateringunternehmens. So werden z.B. Probeessen mit den Eltern und Schülern organisiert und die Cateringunternehmen bestens mit der Situation vor Ort vertraut gemacht, um eine bessere Kosten-Risiko-Abschätzung zur Einschätzung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Dennoch steht und fällt eine gesicherte Essensversorgung mit der Anzahl der interessierten und regelmäßigen Essensteilnehmenden.

 

 
 

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