Drucksache - DS/0048/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) die Änderung des Titels des Bebauungsplanes 11-61.Der neue Titel lautet:Bebauungsplan 11-61 für das Grundstück Landsberger Allee 296 im Bezirk LichtenbergAnlage 1: Geltungsbereich 11-61b)die Änderung der Planungsziele von Sondergebiet für Fachmärkte mit nichtzentrenrelevantem Hauptsortiment in Gewerbegebiet GE mit Ausschluss von Einzelhandelsnutzungenc)für den Bebauungsplanvorentwurf 11-61 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordernd)mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragene)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2: Begründung zur Titeländerung und Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs 11-61
Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAnlage 1 Abteilung Stadtentwicklung Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11- 61 für das Grundstück Landsberger Allee 296 im Bezirk Lichtenberg
Planungsziel: Gewerbegebiet GE unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen
11-61 - Stand 11/2016
Anlage 2
Begründung zur Titeländerung und Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs 11-61
Titeländerung Im Bereich der Landsberger Allee 358 erfolgt eine Grundstücksteilung und Neunummerierung. Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 11-61 befindliche Grundstück erhielt die Adresse Landsberger Allee 296.
Planzieländerung Der Bereich Landsberger Allee 296 bis 364 soll zu einer übergeordneten Fachmarktagglomeration entwickelt werden.
Der StEP Zentren 3 wurde am 12.04.2011 beschlossen. Es enthält gesamtstädtische Ziele, Leitlinien und Steuerungsgrundsätze sowie ein gesamtstädtisches Zentrenkonzept. Fachmärkte sind gemäß dem StEP Zentren 3 Einzelhandelsbetriebe mit einem nichtzentrenrelevanten Hauptsortiment. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der übergeordneten Fachmarktagglomeration Landsberger Allee. Nordwestlich befindet sich das Ortsteilzentrum Landsberger Allee/ Gensler Straße.
Das Fachmarktkonzept Berlin wurde am 05.11.2013 beschlossen und stellt eine Vertiefung des StEP Zentren 3 dar. Dabei wurde mit dem Fokus auf den großflächigen Einzelhandel mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten (insbesondere Möbel-, Bau- und Gartenmarkt) eine Analyse der Angebots- und Nachfragesituation in Berlin sowie ergänzend im Berliner Umland durchgeführt. Für die Fachmarktagglomeration Landsberger Allee sieht das Konzept die Fortführung und den Ausbau als gesamtstädtisch relevante Fachmarktagglomeration vor, wonach die Grundstücke Landsberger Allee 358 - 364 für die Ansiedlung von Fachmärkten mit nichtzentrenrelevanten Hauptsortimenten genutzt werden können.
Die Bereichsentwicklungsplanung für Alt – Lichtenberg (Stand Juli 2004, aktualisiert Mai 2005) stellt für den Geltungsbereich Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarkt dar. Im südlichen Bereich verläuft eine übergeordnete Grünverbindung.
Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept 2011 (Beschluss der BVV Lichtenberg vom 23.06.2011) legt auf Grundlage des StEP Zentren 3 die zentralen Versorgungsbereiche im Bezirk fest. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs. Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept wurde überarbeitet, die Neufassung ist jedoch noch nicht in Kraft.
Die vertiefende städtebaulich-funktionale Untersuchung zu Einzelhandelsentwicklungen im Raum mittlere Landsberger Allee mit Stand 06/2013 wurde durch die bezirkliche Stadtplanung in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt. Zu dem abgestimmten Ergebnis liegt der Beschluss Nr. 7/190/2013 des Bezirksamts Lichtenberg vom 30.07.2013 vor. Es wurde ein verträgliches Gesamtkontingent der Einzelhandelsflächen sowie dessen Verortung am Standort vorgenommen.
Aufbauend auf diesen planerischen Rahmenbedingungen wurden für den Gesamtstandort der Fachmarktagglomeration die Bebauungsplanverfahren 11-49 VE-1, 11-96, 11-123 und 11-61 eingeleitet. Ziel ist insbesondere die zulässige Verkaufsfläche und die Sortimente festzuschreiben, um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden und die Vereinbarkeit mit den übergeordneten Planungsvorgaben sicherstellen.
Die Krieger Grundstück GmbH hat inzwischen die Grundstücke Landsberger Allee 296 (Bebauungsplanverfahren 11-61), 300, 320 (neue Nummerierung) und 360/362 (Bebauungsplanverfahren 11-123) erworben. Im Bebauungsplan 11-123 wird der Erhalt des Bau- und Gartenfachmarkts als auch der Neubau zweier Möbelhäuser geplant. Die Gesamtverkaufsfläche übersteigt jedoch das zugeordnete Kontingent. Für den Bebauungsplan 11-61, der ebenfalls ein dort verortetes Einzelhandelskontingent vorbereitet, beabsichtigt der Eigentümer laut seinem Schreiben vom 19.08.2016, keine Einzelhandelsnutzung auf der Fläche.
Im Geltungsbereich der beiden Bebauungsplanentwürfe 11-61 und 11-123 sollen bislang Sondergebiete für großflächige Fachmärkte mit nichtzentrenrelevanten Hauptsortimenten festgesetzt werden. Die zentrenrelevanten Randsortimente sind auf maximal 10% der Verkaufsfläche beschränkt. Die verkehrlichen Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz sind zu bewältigen. Die vorhandene Privatstraße, die der Erschließung von Ikea als auch Globus Bau- und Gartenmarkt dient, soll auf Grund der veränderten verkehrlichen Erfordernisse angepasst werden.
Auf Grund der maximal verträglichen Einzelhandelsflächen in der Fachmarktagglomeration und dem Wunsch des Eigentümers, die Kontingente im Bebauungsplanverfahren 11-123 zu konzentrieren, wird das Planungsziel des Bebauungsplans 11-61 geändert. Das Planungsziel Gewerbegebiet GE unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen ermöglicht die Arrondierung der Fachmarktagglomeration beispielsweise mit Bürogebäuden und Gewerbebetrieben. Mit Schreiben vom 19.08.2016 teilt der Eigentümer mit, für den Fall einer durch den Einzelhandelsausschluss verursachten Wertminderung des Grundstücks diesbezüglich keine Entschädigungsansprüche gem. 3§ 39 ff BauGB geltend zu machen.
Verfahren - Mitteilung der geänderten Planungsabsicht Mit Schreiben vom 11.10.2016 wurde gemäß § 17 AGBauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Absicht, eine Baugenehmigung für den Neubau eines Höffner-Möbelhauses auf Grundlage des §34 BauGB zu erteilen, informiert. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass die Absicht besteht, die Planziele des Bebauungsplans 11-61 zu ändern und eine Einzelhandelsnutzung auszuschließen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in ihrem Schreiben vom 24.10.2016 mitgeteilt, dass auf Grund der vorgelegten Unterlagen eine Verträglichkeit des Vorhabens mit gesamtstädtischen Belangen gegeben ist, insofern die Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens 11-61 geändert werden und Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen werden.
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