Drucksache - DS/0037/VIII  

 
 
Betreff: Bereichsentwicklungsplanung Lichtenberg, Fachlicher Teilplan: Bereichsentwicklungsplanung Wohnen (BEP Wohnen),
Auswertung der Beteiligung der Senatsverwaltungen, bezirklichen Fachämter, Nachbarbezirke, Nachbargemeinden und sonstiger TöB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
05.01.2017 
2. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anhang_Stena_SenWiTechForsch  
VzK - Anhang_Stena_SenStadtUm 1 A 12  
VzK - Anhang_Stena_UmNat  
VzK - Anlage_Abwägung TÖB_BEP Wohnen_29_11_2016  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen, der bezirklichen Fachämter, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 AGBauGB im Verfahren der BEP Wohnen.

 

Anlage: Auswertung und Ergebnis 

 

b)entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Verfahren der BEP Wohnen weiterzuführen und die Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

c)mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Unterrichtung über den Stand des laufenden Verfahrens der BEP Wohnen nach Durchführung der Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen, der bezirklichen Fachämter, der Nachbarbezirke, Nachbargemeinden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 AGBauGB

 
 

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