Drucksache - DS/2133/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung: Die geplante Änderung des Einschulungsbereiches der Schule an der Victoriastadt würde bedeuten, dass die einzuschulenden Kinder der Victoriastadt ab dem Schuljahr 2017/18 in eine andere Grundschule als die naheliegendste müssen. Die Schule an der Victoriastadt wird zur Kapazitätserhöhung einen ergänzenden Anbau erhalten. Dieser wurde in der BVV beschlossen und von der Schulverwaltung entsprechend angemeldet. Der Anbau kann für das Schuljahr 2018/19 bereits stehen. Daher würde die Änderung des Einschulungsbereiches nur ein Schuljahr betreffen. Die Kapazitätsgrenze wird im Schuljahr 2017/18 nur mit 0,2 Zügen überschritten. Die Schule und die Elternvertreter/innen empfehlen für dieses eine Jahr keine Änderung des Einschulungsbereiches aus folgenden Gründen: 1. Geschwisterkinder müssten so in unterschiedliche Schulen gehen, was einen Aufwand für die Familie darstellt. Eine Geschwisterregelung gibt es derzeit für Grundschulen nicht, im Gegensatz zu Kita. 2. Der Schulweg verlängert sich bis zu 1,8 Kilometer und ist teilweise nicht grundschulkinderfreundlich, insbesondere die enge Unterquerung der Bahnbrücke. 3. Die soziale Mischung an der Schule wird dadurch gefährdet.
Begründung Dringlichkeit: Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde in den Ausschuss für Schule und Sport zur Beratung überwiesen. Dieser tagt nicht mehr vor der BVV. Da die Anmeldungen für das Schuljahr 2017/18 im November 2016 erfolgen, müssen die Entscheidungen jetzt getroffen werden.
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