Drucksache - DS/2056/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-100 - Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: Alt-Friedrichsfelde 1 bis 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlagen 1 u. 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)        das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-100;

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2 und 3:Auswertung und Ergebnis

 

b)        entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-100 weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-100 für das Gelände zwischen Alt-Friedrichsfelde, östlicher Grenze des Grundstücks Alt-Friedrichsfelde 3 und der Fläche Flur 711 Flurstücke 453 und 278 sowie des Grundstücks Einbecker Straße 49, Einbecker Straße und Rosenfelder Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)        mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans 11-100

für das Gelände zwischen Alt-Friedrichsfelde, östlicher Grenze des Grundstücks

Alt-Friedrichsfelde 3 und der Flächen Flur 711 Flurstücke 453 und 278 sowie

des Grundstücks Einbecker Straße 49,

Einbecker Straße und Rosenfelder Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

ohne Maßstab

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde

und Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im südlichen Teilblock

 

 


Anlage 2

 

 

Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.

 

 

28 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben - Stapl D6 - vom 12.02.2016 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Fachbereich Vermessung, dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt zugesandt.

 

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

-       Handwerkskammer Berlin,

-       Verkehrslenkung Berlin,

-       Senatsverwaltung für Finanzen

-       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II A und

-       Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung IV A 11.

 

 

23 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:

  1. Berliner Stadtreinigungsbetriebe,
  2. IT-Dienstleistungszentrum Berlin,
  3. Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und techn. Sicherheit –LAGetSi-,
  4. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt I B,
  5. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt I E,
  6. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt X F 1/2 und
  7. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Landesdenkmalamt LDA 23.

 

 

Stellungnahmen gaben Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab:

1.Berliner Feuerwehr,

2.Berliner Verkehrsbetriebe –BVG-,

3.Berliner Wasserbetriebe,

4.Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg GL 5,

5.Industrie- und Handelskammer zu Berlin,

6.NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH u. Co. KG,

7.VATTENFALL EUROPE BUSINESS SERVICES GmbH,

8.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IV WBL,

9.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VII B,

10.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VIII D 25,

11.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IX C 31,

12.BA Lichtenberg, Ordnungsamt-Straßenverkehrsbehörde,

13.BA Lichtenberg, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht,

14.BA Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt,

15.BA Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Umwelt,

16.BA Lichtenberg, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung

 

 

 

Ergebnis

 

 

Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-100 wie folgt geändert:

 

 

Erstellen einer Lärmemissionsprognose

            Aufgrund der Einwände der Lärmaktionsplanung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt muss eine Lärmemissionsprognose durch ein Gutachterbüro/ Akustikbüro erstellt werden, die die aktuelle Lärmbelastung vor Ort misst, die Entwicklungstendenz für die Zukunft aufzeigt und Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen unterbreitet. Die Lärmemissionsprognose ist zwischenzeitlich, nach Einholung mehrerer Angebote, beauftragt worden. Anschließend wird das Ergebnis der Lärmemissionsprognose in den Planentwurf sowie in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Des Weiteren werden die gegebenen Hinweise für die Möglichkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen wie gewünscht, auf Seite 16 der Begründung mit eingearbeitet.

 

Ergänzung einer textlichen Festsetzung

            Auf Anregung des Fachbereichs Bau- und Wohnungsaufsicht wird die textliche Festsetzung Nr. 4 zur wasser- und luftdurchlässigen Befestigung von Wegen und Zufahrten am Ende wie folgt ergänzt: „Dies gilt nicht für Feuerwehrzufahrten.“

 

Ergänzungen in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes

            Aufgrund der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VII B, wird eine Korrektur unter Punkt 1.3.4. der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgenommen. Die Rosenfelder Straße ist nun als übergeordnete Straße der Stufe III (örtliche Straßenverbindung) und die Einbecker Straße als Ergänzungsstraße (Straße von besonderer Bedeutung) dargestellt und beschrieben.

            Auf Anregung des Fachbereichs Naturschutz- und Landschaftsplanung wird in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen, dass die sogenannte Skaterlinse an der Weitlingstraße/ Ecke Wönnichstraße kein öffentlicher Spielplatz, sondern eine Stadtplatzfläche ist. Des Weiteren wird der Punkt 1.3.7 der Begründung mit der Aussage, dass „der Landschaftsrahmenplan für den Bereich des Bebauungsplans keine Vorgaben macht“, ergänzt.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägungen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 
 

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