Drucksache - DS/1967/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-116 VE aufzustellen. Das wesentliche Planungsziel ist Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf 11-116 VE die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk Marzahn-Hellersdorf und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-116 VE für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ohne Maßstab
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Das Bezirksamt Lichtenberg hat in seiner Sitzung am 22.12.2015 beschlossen, dem Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte mit Schreiben vom 23.02.2016 mit, dass gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Das Bebauungsplanverfahren berührt dringende Gesamtinteressen Berlins aus folgenden Gründen:
Die Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ist gegeben. Der FNP stellt eine gemischte Baufläche M2 (mittlere Dichte) dar. Es sollten unmittelbar an der Landsberger Allee, auch aus Lärmschutzgründen, andere Nutzungen als Wohnen ermöglicht werden, jedoch kein Einzelhandel.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg äußerte sich mit Schreiben vom 12.02.2016. Die Planungsabsicht lässt zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen.
Der Eigentümer des Grundstücks plant die Errichtung von ca. 190 Wohnungen. Die konkrete bauliche Dichte sowie der zu deckende Bedarf an sozialer und grüner Infrastruktur wird Gegenstand weiterer Abstimmungen zwischen dem Vorhabenträger und dem Bezirk Lichtenberg sein.
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