Drucksache - DS/1915/VII  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit an der Dorfstraße in Wartenberg
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt mit DS/2264/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
26.04.2016 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.10.2016 
1. (konstituierende) Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht für die Zeit der geplanten Bauarbeiten in Malchow an der Kreuzung Dorfstraße/Lindenberger Straße eine Lichtsignalanlage zu installieren. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer im Kreuzungsbereich dauerhaft, auch über die Bauphase hinaus, gewährleistet werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Anliegen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung sowie Stellungnahme gebeten.

 

Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung im Bezirksamt eingegangen. Darin wird mitgeteilt, dass die Forderungen der BVV erst abschließend geprüft werden könne, wenn die Verkehrsführung während der Bauausführung B 2 Dorfstraße und weiterer Baumaßnahmen im Umfeld feststehen würde.

 

Weiter wurde ausgeführt, dass das reguläre Verkehrsgeschehen in Qualität und Quantität nicht die Querungen der zu Fuß Gehenden gefährden würde. Im Verkehrsstrom fänden sich ausreichend Lücken, in denen die Fahrbahnen überschritten werden könnten. Das Querungsaufkommen sei mäßig ausgeprägt, das Unfallgeschehen gering, Fußgänger seien nicht verunglückt.

 

Daher sieht die Verkehrslenkung Berlin dauerhafte verkehrsrechtliche Maßnahmen für nicht  notwendig. Punktuelle, nur auf die Kreuzung bezogene verkehrsrechtliche Maßnahmen für Radfahrende seien nicht sinnvoll, da solche Maßnahmen generell nur im Verbund mit, an der Kreuzung ankommenden, Radverkehrsanlagen betrieben würden. Radfahrende könnten dort ohne Abstriche gemäß den allgemeinen Regeln der StVO die Kreuzung passieren. Unfälle mit Radfahrenden seien nicht aufgetreten.

 

 
 

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