Drucksache - DS/1900/VII  

 
 
Betreff: Allgemeine Kostensteigerungen bei Zuwendungsempfängern
Bezug: DS/1690/VII - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

für die Verwendung der Mittel „Allgemeine Kostensteigerungen bei Zuwendungsempfängern“ eine Bedarfsabfrage bei den Zuwendungsempfängern und Empfängern von Leistungsverträgen vorzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie lange die Träger bereits Zuwendungen bzw. Leistungsverträge vom Bezirk erhalten, ob es bereits in der Vergangenheit finanzielle Anpassung gegeben hat und ob eine Beibehaltung der bisherigen Finanzmittel zu einer Absenkung von Leistungen geführt hat. Auf Grundlage der Abfrage ist der BVV ein Vorschlag für die Verteilung der bei Titel 4500 97101 veranschlagten Mittel vorzulegen (2016 = 66 T€, 2017 = 78 T€).

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei der Ermittlung der in die Verteilung einzubeziehenden Titel wird von folgenden Prämissen ausgegangen:

 

  1. Es werden lediglich „freiwillige soziale Leistungenberücksichtigt.
  2. Es wird im Fachbereich Kultur (Kapitel 3630) der Zuwendungstitel 68610 nicht berücksichtigt, da bei der HH-Planaufstellung bereits eine Erhöhung erfolgte.
  3. Es werden keine Ansätze in den zugrunde gelegten Titeln berücksichtigt, die neu in 2016 sind, da neue Zuwendungen Kostensteigerungen bereits enthalten. Davon betroffen sind anteilig der Titel 3910/68432 mit den drei neuen Projekten „Ehrenamtsfonds“, „Freiwilligenagentur“ und „demenzfreundliche Kommune“ sowie der Titel 4300/68406 – „Umweltbildung und naturnahe Pflege im Landschaftspark Herzberge“.
  4. Es wird im Bereich Amt für Soziales auf eine Aufstockung des Titels 3910/68411 – Kältehilfe verzichtet, da die Ansätze für die bestehenden Bedarfe auskömmlich sind. Des Weiteren sind im Titel 3930/68406 – komm. Seniorenbegegnungsstätten die Ansätze bei der Haushaltsplanaufstellung bedarfsgerecht ausgestattet. Eine Erhöhung erfolgt auch hier nicht. 
  5. Es wird im Bereich Jugendamt wegen der bereits vorliegenden Beschlüsse des JHA zur Berücksichtigung von Kostensteigerungen lediglich der Titel Schulstationen einbezogen (Titel 4010/68466), der bislang nicht berücksichtigt werden konnte. Darüber hinaus werden bei Jugend auch die Ansätze Familienförderung im Kapitel 4040 nicht berücksichtigt, da hier nach Maßgabe der BVV-Beschlüsse zur DS 0396/VII bereits mit den Leistungsverträgen ein deutlich über dem Median liegender Preis je Angebotsstunde vom Bezirk bezahlt wird und die Produkte aus diesem Grunde schon deutlich im Minus sind. Ebenso wurden die Ansätze Erholungsmaßnahmen nicht berücksichtigt, da hier die Abrechnung nach Teilnehmertagen erfolgt.

 

Darüber hinaus wird auf eine Abfrage bei den Zuwendungsempfängern und Empfängern von Leistungsverträgen verzichtet, da das zu verteilende Budget die Bedarfe nur anteilig abzudecken vermag. Das Budget wird anteilig prozentual auf zu berücksichtigende Titel verteilt.

 

Davon ausgenommen wird der Titel 4010/68466, für den gemäß vorliegendem Antrag der Zuwendungsempfänger eine fünfprozentige Kostensteigerung geltend gemacht wird. Die Erhöhung wird daher auf 18.500 € für beide Jahre gedeckelt.

 

Auf Basis vorgenannter Prämissen werden 66.000 €, die in 2016 sowie die 78.000 €, die in 2017 zusätzlich zur Verfügung stehen, wie nachfolgend gelistet verteilt:

 

Prozentuale Aufteilung  der veranschlagten Mittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HH-Jahr 2016

HH-Jahr 2017

OE

Kapitel

Titel

berücksichtigte Ansätze

hinzu treten

hinzu treten

 

 

 

 

 

 

QPK

3350

68432

       54.000,00 €

             2.800,00 €

             3.500,00 €

Soz

3910

68406

     250.000,00 €

           13.000,00 €

           16.300,00 €

SPK

3910

68432

     516.000,00 €

           26.800,00 €

           33.600,00 €

Jug

4010

68466

     365.000,00 €

           18.500,00 €

           18.500,00 €

UmNat

4300

68432

       94.000,00 €

             4.900,00 €

             6.100,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.279.000,00 €

           66.000,00 €

           78.000,00 €

 

Dies entspricht allgemein einer 5,2 prozentigen Erhöhung in 2016 sowie einer 6,5 prozentigen Erhöhung in 2017, mit der Kostensteigerungen abgefangen werden können (Ausnahme Schulstationen: 5 Prozent wie von den Trägern beantragt).

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Zur schnellen Ausreichung der Gelder an die Träger ist die Dringlichkeit geboten.

 

 
 

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