Drucksache - DS/1844/VII  

 
 
Betreff: Antrag über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 2: Begründung

 

 

 


 

              Anlage 1

 

 

Geltungsbereich des Antrages

über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

T:\Stadtplanungsamt\08 Karten, Bilder\Fachkarten\Bilder\Ruth\TIF\LA 315-319.TIF

ohne Maßstab

 

 

 

 


 

              Anlage 2

 

 

Begründung

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319, die Teilflächen des festgesetzten B-Planes XXII-3a sind, ist die Absicht des Grundstückseigentümers, diese seit vielen Jahren brachliegenden Flächen einer anderen Nutzungsart zuzuführen, da das geltende Baurecht bisher nicht ausgenutzt werden konnte.

Seitens des Bezirksamtes Lichtenberg besteht, insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum im Land Berlin und die dadurch bedingte zunehmende Wohnungsnachfrage, ein großes Interesse an der Nutzung langjährig brach liegender Flächen zu Wohnzwecken.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da aufgrund der Festsetzungen als Kerngebiet die geplante Wohnnutzung unzulässig ist.

 

 

Plangebiet

Die 6.528 m² großen Grundstücke liegen im Berliner Bezirk Lichtenberg, im Ortsteil Alt-Hohenschönhausen. Die ursprüngliche Nutzung des Gebiets durch eine gärtnerische Produktionsgenossenschaft wurde zu Beginn der 1990er Jahre aufgegeben. Die Bebauung wurde entfernt. Seitdem werden die Flächen nicht mehr genutzt.

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Heldburger Straße, das Grundstück Landsberger Allee 321 im Osten, die Landsberger Allee im Süden sowie den Arendsweg im Westen.

Nördlich des Plangebietes und der Heldburger Straße grenzen ebenfalls ungenutzte Flächen an. Für diese Flächen wurde mit dem Bebauungsplan XXII-3a „Weiße Taube“ ein Kerngebiet festgesetzt. Nördlich davon schließt ein allgemeines Wohngebiet mit bis zu sechsgeschossigen Gebäuden an. Östlich des Plangebietes wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes XXII-3a auf dem Grundstück Landsberger Allee 321 ein sechsgeschossiges Self-Storage-Gebäude errichtet. Die Bebauung westlich des Arendsweges wird geprägt durch eine Wohnbebauung mit bis zu elfgeschossigen Gebäuden in Zeilenbauweise und durch ein achtzehngeschossiges Punkthochhaus auf dem Grundstück Arendsweg 1. Die östlich gelegenen Flächen bis zur Ferdinand-Schultze-Straße sind ebenfalls seit vielen Jahren ungenutzt. Östlich der Ferdinand-Schultze-Straße befinden sich ein Autohaus mit Werkstatt und daran nördlich anschließend zwischen Ferdinand-Schultze-Straße und Rhinstraße ein bis zur Industriebahntrasse reichendes allgemeines Wohngebiet, das überwiegend mit Einzelhäusern mit bis zu zwei Geschossen bebaut ist.

 

 

Bereichscharakteristik und Planungen

Die Grundstücke des Plangebietes liegen in dem Bereich, für den der Bebauungsplan XXII-3a mit Rechtsverordnung vom 8. Juli 2009, verkündet am 30. Juli 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 326, festgesetzt worden ist. Der Bebauungsplan ist damit an dem Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Maßgeblich für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens ist deshalb § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Festgesetzt wurden allgemeine Wohngebiete, Kerngebiete, Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen und Verkehrsflächen. Die Grundstücke des Plangebietes befinden sich innerhalb der Kerngebiete.

Im Flächennutzungsplan (FNP) von Berlin ist der Bereich des Plangebietes Teil einer entlang der Landsberger Allee dargestellten gemischten Baufläche M2. Nördlich schließt sich eine Wohnbaufläche W2 an.

Im Stadtentwicklungsplan Wohnen ist der Geltungsbereich Bestandteil eines Wohnungsneubaustandortes in Form eines Einzelstandortes mit 500 Wohnungen. Der Realisierungszeitraum wurde mit mittelfristig bis 2020 eingeschätzt.

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen-Süd, die von der Bezirksver­ordnetenversammlung am 25.10.2007 beschlossen wurde, weist den Geltungsbereich als Mischgebiet mit Einzelhandelskonzentration aus.

 

Derzeit wird ein Bereichsentwicklungsplan Wohnen erarbeitet. Der Geltungsbereich soll als Neubaustandort für Wohnen aufgelistet werden.

 

 

Entwicklung der Planungsüberlegungen

Das Plangebiet gehörte ursprünglich zum Areal der gärtnerischen Produktionsgenossenschaft „Weiße Taube“ zwischen Schleizer Straße, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee und Arendsweg. Nach Aufgabe dieser Nutzung wurde für das Gelände 1992 die städtebauliche Rahmenplanung „Weiße Taube“ erarbeitet, welche 1993 in einen so genannten „Konsensplan“ mündete. Ziel war die Umnutzung in einen Wohn- und Bürostandort einschließlich sozialer Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kindertagesstätten) und öffentlicher Grünflächen. Die Eigentümer/Investoren eines Großteils der Grundstücke hatten sich zum Zweck der Bebauung zu einer Investorengemeinschaft und einer Erschließungsgesellschaft zusammengeschlossen. Auf den Flächen zwischen Schleizer Straße, Hofheimer Straße, Sollstedter Straße und Arendsweg wurden der Wohnungsbau einschließlich zweier Kindertagesstätten sowie die öffentlichen Verkehrsflächen und die zentrale öffentliche Parkanlage (mit Spielplätzen) bis 1998 fertig gestellt. Für die festgesetzten Kerngebiete konnte dagegen bis auf das Self-Storage-Gebäude keine wirtschaftlich tragfähige Bebauung umgesetzt werden.

 

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der dadurch bedingten hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen hat der Eigentümer der Grundstücke Landsberger Allee 315/319 beantragt, ein vorhabenbezogenes B-Planverfahren zur Sicherung als Wohnungsstandort einzuleiten.

 

 

Intention des Plans

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Aufgabe, die rechtsverbindliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet herzustellen. Er soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. Aufgrund der Lage des Plangebietes an einem innerstädtischen, gut erschlossenen Standort, seiner Nähe zu baulich dichten Strukturen und insbesondere aufgrund des bereits vorhandenen Erschließungssystems ist im Wesentlichen eine Fortsetzung der Bebauungsstruktur des nördlich bestehenden Wohngebietes Weiße Taube beabsichtigt. Es sollen ca. 190 Wohnungen entstehen.

 

Die konkrete bauliche Dichte sowie der zu deckende Bedarf an sozialer und grüner Infrastruktur wird Gegenstand weiterer Abstimmungen zwischen dem Vorhabenträger und dem Bezirk Lichtenberg sein.

 

Der Vorhabenträger hat die Grundzustimmung zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung abgegeben.

 

 
 

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