Drucksache - DS/1820/VII  

 
 
Betreff: Rahmenkonzept zur Einrichtung einer Freiwilligenagentur im Bezirk Lichtenberg
Bezug: DS/1503/VII - Zielvereinbarung für das Audit Familiengerechte Kommune - und DS/1690/VII - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
13.01.2016 
47. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz (gemeinsam mit dem Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
13.01.2016 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung (gemeinsam mit dem Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz) erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB BA PDF-Dokument
Dringl. VzB BA - Anlage 1 PDF-Dokument
Dringl. VzB BA - Anlage zur Anlage 1  
Dringliche BE RBBV, Soziales PDF-Dokument
Dring. VzK (Zwb.) PDF-Dokument
Dringl. VzK (Zwb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

  • Im März 2017 der BVV einen ersten Bericht zur Arbeit der Freiwilligenagentur vorzulegen.
  • Die Zustimmung der ausgewählten Träger zur Veröffentlichung des Konzepts (nach Abschluss des Verfahrens) zu erfragen.
  • Für die Praxis der Freiwilligenagentur klarzustellen, dass reguläre Beschäftigung nicht durch Freiwilliges Engagement ersetzt werden darf.
  • Dass sich die Mitglieder des Auswahlgremiums durch nichtbefangene (§ 20 BezVG) Ersatz­mitglieder vertreten lassen können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß Nr. 8 des Rahmenkonzeptes hat das Bezirksamt ein Interessenbekundungs- und nachfolgend ein fachlich differenziertes Auswahlverfahren zur Auswahl und Beauftragung eines für den Aufbau einer Freiwilligenagentur geeigneten Trägers durchgeführt. Inhaltlicher Bestandteil der Ausschreibung war, neben verschiedenen fachlichen Anforderungen, auch die von der BVV erbetene Klarstellung des Auftrages, wonach durch die Förderung des Ehrenamtes im Bezirk reguläre Beschäftigung nicht ersetzt werden darf. Ferner wurde die erbetene Vertretungsregelung für die Mitglieder des Auswahlgremiums berücksichtigt und die Zustimmung der Träger zur Veröffentlichung ihrer Konzepte erfragt.

Die gemäß Nr. 8.2 des Rahmenkonzeptes unter aktiver Beteiligung von vier BVV-Fraktionen, des Freiwilligenrates sowie relevanter Fachämter zusammengesetzte Jury unter Vorsitz der Bezirksbürgermeisterin hatte ihre Auswahl aus insgesamt 8 eingesandten Bewerbungen zu treffen. Alle Bewerbungen waren In Bezug auf die formalen Anforderungen und fristgerechte Einreichung zulässig und nahmen damit am Verfahren teil.

Die Träger erhielten zusätzlich zu den eingesandten Konzepten die Gelegenheit zu einer persönlichen Präsentation, die am 09.05. und 12.05.2016 erfolgten. Das jeweilige Konzept ging mit 80%, das Ergebnis der Präsentation ging mit 20% in die Gesamtwertung ein. Die Jury empfahl im Ergebnis des Verfahrens einhellig die Beauftragung der Stiftung Unionhilfswerk Berlin. Das Bezirksamt folgt der Auswahlempfehlung der Jury.

 

1 Anlage

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem bezirklichen Interesse an einer schnellstmöglichen Beauf­tragung des Trägers im Sinne eines raschen Umsetzungsstarts sowie einer frühestmöglichen Information der BVV.

 

 

 
 

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