Drucksache - DS/1399/VII  

 
 
Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord und 1. Fortschreibung des Sanierungsrahmenplans für die drei Sanierungsbereiche im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
08.01.2015 
38. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 3 PDF-Dokument
VzK (Anlage 1)  
VzK (Anlage 2)  
VzK (Anlage 4)  
VzK (Anlage 5)  
VzK (Anlage 6)  
VzK (Anlage 7)  
VzK (Anhang)  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)      die Abwägung des Beteiligungsverfahrens der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord mit Planungsstand 09/2014;

b)      das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord mit Planungsstand 09/2014;

c)      die 1. Fortschreibung des Rahmenplans für die Sanierungsbereiche im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord mit dem Planungsstand 09/2014;

d)      mit der Durchführung dieses Beschlusses das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, zu beauftragen.

 

 

Anlage 1:Integriertes Stadtentwicklungskonzept mit dem Ergebnis der Abwägung der TÖB-Beteiligung Stand 09/2014

Anlage 2:Rahmenplan für die drei Sanierungsbereiche im förmlich festgelegten Gebiet Frankfurter Allee Nord in zeichnerischer Darstellung, Stand 09/2014

Anlage 3:Erläuterungstext zum Rahmenplan für die drei Sanierungsbereiche und dessen 1. Fortschreibung, Stand 09/2014

 


Anlage 3

 

1. Änderung des Rahmenplans für die Sanierungsbereiche im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord

- Erläuterungstext -

Im Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen Frankfurter Allee Nord wurden Teile des Untersuchungsgebiets mit der 12. Rechtsverordnung (RVO) zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten am 15. März 2011 vom Senat als Stadtumbau- und Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Grundlage des Verfahrens im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord war das mit der 12. RVO beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept. Dieses Integrierte Stadtentwicklungskonzept galt so lange als Sanierungsrahmenplan für die drei Bereiche mit dem Status eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, bis durch Fortschreibung eine Aktualisierung erfolgt, was mit der vorliegenden Vorlage geschieht.

Mit BA-Beschluss 168/2013 vom 25.06.2013 wurden für den westlichen Sanierungsbereich an der Normannenstraße zwischen und Rusche- und Magdalenenstraße die Ziele der Sanierung erstmalig fortgeschrieben.

Die zum Zeitpunkt der förmlichen Festlegung für ein Sanierungsgebiet vorliegenden Ziele der städtebaulichen Entwicklung haben keinen statischen Charakter. Erst im Laufe des Stadterneuerungsprozesses verdichten sich die Ziele und Zwecke der Sanierung zunehmend. „Die Ziele und Zwecke der Sanierung sind im Rahmen eines sich verdichtenden Sanierungskonzeptes fortzuentwickeln. Dies kann sowohl in der Form der Fortführung der Ziele und Zwecke durch eine förmliche Bauleitplanung geschehen als auch auf der Grundlage eines nicht förmlichen Sanierungskonzeptes“. Das Sanierungskonzept ist eine die Sanierung begleitende Planung, die dem prozesshaften Charakter des Sanierungsverfahrens sowie der Sanierungsplanung entspricht und über die nach jeweiliger Bedeutung und rechtlicher Wirkung nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der Gemeindeordnungen von den hiernach zuständigen Gemeindeorganen zu entscheiden bzw. zu beschließen ist. Maßgebend ist insoweit das landesrechtliche Kommunalrecht.

Die Verfahrensziele wurden seit förmlicher Festlegung des Stadtumbau- und Sanierungsgebietes für die Sanierungsbereiche fortgeschrieben. Berücksichtigt wurden:

-        redaktionelle Änderungen,

-        Abstimmung der Infrastrukturbedarfe und Standorte mit den zuständigen Fachabteilungen,

-        Fortschreibung der Ziele in Blockkonzepten,

-        veränderte Rahmenbedingungen (Finanzen, öffentliche Förderung, Bevölkerungsentwicklung).

Der Sanierungsrahmenplan ist die Grundlage und die Voraussetzung für die sanierungsrechtlichen Genehmigungen nach § 144 f BauGB. Da dem Sanierungsrahmenplan eine Sicherungswirkung entsprechend der befristeten Zurückstellung von Bauvorhaben nach §15 BauGB zukommt, können nur aktuelle Ziele mit dem sanierungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt gesichert werden. Außerdem dient der Sanierungsrahmenplan als Grundlage für die Sicherung der Sanierungsziele mittels Bebauungsplänen auch über den Sanierungszeitraum hinaus. Momentan ist es erforderlich, eine Änderung des mit der 12. Rechtsverordnung festgelegten Rahmenplans mit dem aktuellen Stand 2014 zu beschließen.

 


Änderungen

1               Westlicher Sanierungsbereich

(Gebiet zwischen Rusche- und Magdalenenstraße)

  • Die Sanierungsziele für den westlichen Sanierungsbereich wurden aus der Fortschreibung mit Stand vom 25.06.2013 übernommen. Sie sind Grundlage für den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 11-80 (Arbeitstitel: MfS-Block) zur Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Büro, Verwaltung, kulturelle und gesundheitliche Zwecke und sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie eines allgemeinen Wohngebietes für die Grundstücke Magdalenenstr. 19 und 21.

2               Östlicher Sanierungsbereich

(Gebiet zwischen Siegfried- und Gudrunstraße)

Für den östlichen Sanierungsbereich an der Siegfried- und Gudrunstraße werden die Sanierungsziele erstmals konkretisiert. Dies betrifft:

Wohnnutzung

  • Sicherung der Bestandsbebauung für Wohnzwecke, Modernisierung, Instandsetzung der Gebäude unter Umsetzung eines Ökologischen Quartierskonzepts;
  • Verträgliche Erhöhung der Nutzungsdichte im Bestand;
  • Ausweisung von Wohnungsneubaupotenzialen auf den Grundstücken Fanningerstraße 39, 41;
  • Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung in den historischen „Siegfriedshöfen“, Siegfriedstraße 204.

Soziale und kulturelle Infrastruktur

  • Reaktivierung des ehemaligen Gemeindeschulstandortes Siegfriedstraße 208, 210 als Filiale der Grundschule auf dem Lichten Berg einschließlich einer Schulfreifläche;
  • Denkmalgerechte Sanierung des Stadtbades Lichtenberg „Hubertusbad“ und Umnutzung für kulturelle bzw. soziale Zwecke;
  • Sicherung des Kita-Standortes Hubertusstr. 5 mit umfassender Sanierung (Erneuerung Freifläche, Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes, Verbesserung der Ausstattung);
  • Sicherung der sozialen Einrichtung Hagenstr. 57 mit Wohnprojekt und weiteren sozialen und kulturellen Angeboten.

Gewerbe

  • Sicherung der gewerblichen Nutzung Schwerpunkt Gesundheitsdienstleistung durch SANA-Klinikum in den Bestandsgebäuden auf dem Grundstück Siegfriedstraße 213;
  • Sicherung der gewerblichen Nutzung in den historischen Gewerbegebäuden Siegfriedhöfe, Siegfriedstraße 204 mit Schwerpunkt Beherbergung, Gastronomie und Geschäfts- und Büroflächen.

Private Freiflächen

  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf den Grundstücksfreiflächen;
  • Erhöhung des Anteils unversiegelter und naturhaushaltswirksamer Flächen.

Öffentlicher Raum

  •    Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Neugestaltung des Bereichs Alte Frankfurter Allee zwischen Hubertus- und Gudrunstraße unter Umsetzung eines Mobilitätskonzepts mit Neuordnung des ruhenden Verkehrs;
  •    Verbesserung der Situation für den Einzelhandel;
  •    Sicherung eines attraktiven Zugangs zum SANA-Klinikum;
  • Verringerung der Beeinträchtigung für die vorhandene Wohnnutzung;
  • Neugestaltung der Gudrunstraße zu einem attraktiven Bindeglied zum Zentralfriedhof unter Einbeziehung von Aussichtsplattformen zum angrenzenden Bahngelände und anderen Elementen im Rahmen des Projektes „Trainspotting“.

 

3nordöstlicher Sanierungsbereich

(Gebiet an der Gotlindestraße und zwischen Hagen- und Dietlindestraße)

Für den nordöstlichen Sanierungsbereich an der Hagen- und Dietlindestraße werden die Sanierungsziele erstmals konkretisiert. Dies betrifft:

Soziale Infrastruktur

  • Sicherung und Qualifizierung des bestehenden Schulstandortes an der Rüdigerstr. 76. incl. Schulsporthalle;
  • Sicherung eines Flächenpotenzials für Schulerweiterung an der Rüdigerstraße / Hagenstraße;
  • Sicherung der Kita-Standorte Rüdigerstr. 76 und Gotlindestraße 37 mit bedarfsgerechter Anpassung;
  • Sicherung der Sporthalle Hagenstraße für Schul- und Vereinssport durch umfassende Modernisierung und Instandsetzung.

Gewerbe

  • Erhalt der Einzelhandelsflächen Rüdigerstr. 75 zur Sicherung der Nahversorgung (WtB) – Aufgabe des Ziels aus dem INSEK / VU Einrichtung eines Nachbarschaftstreffpunktes;
  • Verlagerung des Gewerbes Gotlindestraße 39 (Kfz-Handel) zur Beseitigung der städtebaulichen Konflikte mit der umgebenden Wohnnutzung.

Öffentlicher Raum

  • Herstellung eines Wohngebietsparks mit integriertem öffentlichen Spielplatz zwischen Hagen- und Dietlindestraße;
  • Herstellung einer Grünverbindung zwischen Gotlindestraße und Wohngebietspark unter Nutzung des derzeitigen privaten Garagengrundstückes an der Dietlindestraße (Abbruch der Garagengebäude);
  • Herstellung einer öffentlichen Freifläche als Stadtplatz auf dem ehemaligen Gewerbegrundstück Gotlindestraße 39 nach Betriebsverlagerung.
 
 

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