Drucksache - DS/1398/VII  

 
 
Betreff: Stellungnahme Entwurf Verordnung Landschaftsschutzgebiet (LSG) Herzberge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Stellungnahme Entwurf Verordnung Landschaftsschutzgebiet (LSG) Herzberge

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat mit dem Beschluss der Vorlage 197/08 Ausweisung Landschaftspark Herzberge als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vom 29.07.2008 die Senatsverwaltung aufgefordert, ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Die Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 19.09.2013 das Bezirksamt aufgefordert, für einen Entwurf einer Schutzgebietsverordnung LSG Herzberge eine Stellungnahme abzugeben.

 

Durch die Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Umweltentlastungsprogramm UEP ist die rechtliche Verpflichtung entstanden, das Landschaftsschutzgebiet mindestens auf den Flächen auszuweisen, auf denen Fördermittel zum Einsatz kamen oder noch kommen sollen.

 

Der Entwurf wurde umfassend mit den Fachämtern, der Polizei, der Feuerwehr, dem Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege Lichtenberg sowie dem Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge und den Pächtern von Flächen abgestimmt.

 

Die schriftlichen Stellungnahmen wurden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Sie sind in die Stellungnahme des Bezirksamtes eingeflossen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nur eine Übersichtskarte mit den Änderungen beigefügt.

 

Da der Nutzungsdruck und Anforderungen Dritter an das Gebiet immer größer werden, ist die Ausweisung des LSG dringlich, da ansonsten auch im Falle der Nichtausweisung Rückzahlungsforderungen seitens des Fördermittelgebers erhoben werden.

 

 

Anlage 1: Vorschlag Verordnungstext

Anlage 2: geänderte Schutzgebietsgrenzen

Anlage 3: Abwägung der Stellungnahmen der Fachämter / Serviceeinheiten

Anlage 4: Änderungen in der Karte Schutzgebietsgrenzen

 

 

 
 

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