Drucksache - DS/1363/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob die Einbahnstraßen in der Rathausstraße zwischen Normannenstraße und Rudolf-Reusch-Straße und dem Archibaldweg zwischen Stadthausstraße und Nöldnerplatz für Radfahrende auch in den Gegenrichtungen frei gegeben werden können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat das Ersuchen der BVV geprüft und ein Anhörungsverfahren eingeleitet.
Archibaldweg Voraussetzung für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen ist lt. Verwaltungsvorschrift zum § 41 (Vorschriftzeichen, hier Vz. 220 „Einbahnstraße“) der StVO, dass die lichte Fahrbahnbreite einer Einbahnstraße mit Linienverkehr (hier Bus 396) mindestens 3,50 m betragen muss. Dies trifft für den Archibaldweg nicht zu. Die Fahrbahnbreite beträgt an der engsten Stelle nur 3,40 Meter. Außerdem muss ein Schutzraum für Radfahrende vorhanden sein. Die Verkehrsführung im Archibaldweg gestaltet sich durch die Kurvenführung unübersichtlich. Für Radfahrende ist an dieser Stelle kein Schutzraum aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite vorhanden.
Rathausstraße Die zunächst im Fachausschuss der BVV geäußerte Annahme, dass das Anliegen hier zustimmungsfähig sei, muss korrigiert werden. Im durchgeführten Anhörungsverfahren des Bezirksamtes äußerten die Vertreter der Verkehrslenkung Berlin und des Verkehrsdienstes der Polizei erhebliche Bedenken gegenüber der angestrebten Verkehrsführung und verwehrten ihre Zustimmung. Begründet wird das mit der Parkordnung längs (linke Seite) und quer zur Fahrbahn (rechte Seite). Das Ausparken von Kfz. vorwärts müsste ohne direkte Sichtbeziehung (Fahrer sitzt links) zum ggf. entgegenkommenden Radfahrer erfolgen. Auch beim rückwärts Ausparken könne es durch den Schwenkradius bei der 45° Aufstellung im Schwenkbereich zu Konfliktsituationen kommen.
Das Bezirksamt kann daher dem Anliegen weder im Archibaldweg noch in der Rathausstraße entsprechen. |
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