Drucksache - DS/1134/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt stellt auf ein begründetes Ersuchen der BVV die besondere öffentliche Bedeutung eines Bauvorhabens fest.
In diesem Fall wird das Bezirksamt ersucht möglichst früh den Kontakt zu betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie zu Akteuren vor Ort zu suchen. Diese müssen kontinuierlich und transparent über die laufende Entwicklung des jeweiligen Projekts informiert werden. Etwaige Einwendungen gegen das jeweilige Vorhaben sind dem Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung sowie ggf. weiteren Ausschüssen frühzeitig bekanntzugeben.
Für den Fall, dass ein Vorhabenträger für ein Projekt gegenüber dem Bezirksamt Zusagen macht, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen, wird das Bezirksamt ersucht diese Zusagen dem betreffenden Ausschuss schriftlich zur Kenntnis zu geben.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg informiert sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitglieder des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung kontinuierlich und transparent über die laufende Entwicklung wichtiger privater und öffentlicher Bauprojekte. Regelmäßig und fortlaufend wird u.a. über Pressemitteilungen, Einwohner- und Bürgerversammlungen oder im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung über aktuelle Bau- und Planungsvorhaben berichtet. Ist das Bezirksamt Lichtenberg selbst Bauherr, erfolgt die Information im Rahmen der zuständigen BVV- Ausschüsse und nach Maßgabe des Erfordernisses vor Ort gegenüber den Betroffenen.
Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat die Möglichkeit, private Bauvorhabenträger einzuladen und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Das Bezirksamt Lichtenberg stellt hier auch gern weiterhin den Kontakt her und bittet Bauvorhabenträger der Einladung zu folgen. Auch Bürgerinnen und Bürger können in den öffentlichen Ausschusssitzungen Fragen und Kritiken zu konkreten Vorhaben oder allgemeiner Art äußern.
Bei Bauvorhaben Privater, des Landes Berlin oder landeseigener Unternehmen, bei denen das Bezirksamt Lichtenberg nicht selbst Bauherr ist, werden die verantwortlichen Bauherren durch das zuständige Bezirksamtsmitglied um eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit gebeten. Diese kann z.B. im Rahmen der Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung oder durch eine Informationsveranstaltung für die betroffene Anwohnerschaft und Interessierte vor Ort erfolgen. In der Regel folgen die Vorhabenträger der Bitte des zuständigen Bezirksamtsmitglieds.
Bei privaten Bauverfahren nach den §§ 34 und 35 BauGB ist die Einflussnahme der Öffentlichkeit auf die Gestaltung der Vorhaben nur im Einvernehmen mit den Bauherren möglich, da in diesen Fällen im vorgegebenen Rahmen Baurecht besteht. Das Bezirksamt kann Zusagen, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen und somit auch nicht Bestandteil von Anträgen oder Verträgen geworden sind, nicht einklagen.
Der Öffentlichkeit steht bei der Aufstellung eines Bebauungsplans das Recht zu, Einwände und Anregungen vorzubringen, die im Verfahren berücksichtigt und abgewogen werden müssen; dafür gibt es ein gesetzlich festgelegtes Vorgehen, welches u.a. im § 3 BauGB geregelt ist.
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