Drucksache - DS/1117/VII  

 
 
Betreff: Mindestlohn für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
Verfasser:Brechel, BlashkaBrechel, Blashka
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfrage SPD, Blashka Brechel PDF-Dokument

Das Landesmindestlohngesetz v

Das Landesmindestlohngesetz v. 18.12.2013 wurde im Gesetz- u Verordnungsblatt NR. 38 v. 28.12.2013 veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.

Laut Aussage des Geschäftsführers des Jobcenters Berlin Lichtenberg am 22.01.2014 im Integrationsausschuss soll der Mindestlohn v. 8,50 Euro für Maßnahmen, die am 01.01.2014

beginnen und nicht für die angefangenen und laufenden Maßnahmen von vergangenen Jahren gelten. Dies betrifft vor allem das Programm Förderung von Arbeitsverhältnissen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Stimmt die Aussage des Geschäftsführers des Jobcenters Berlin Lichtenberg, dass das Zuwendungsrecht für die laufenden Maßnahmen nicht die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zulässt?

 

2. Gibt es andere Möglichkeiten, wie sich freie Träger die nötigen finanziellen Mittel für die Anhebung des Mindestlohnes ihrer Beschäftigten  beschaffen können?

 

 
 

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