Drucksache - DS/1095/VII  

 
 
Betreff: Standortentwicklung für Schule und KITA prüfen - Freie Trägerschaft unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
05.06.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
05.03.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖStadt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit der derzeit im Gewerbegebiet befindliche Standort Bornitzstraße 102 als Schul- und/oder KITA-Standort entwickelt werden könnte.

 

Dazu sollten:

-          eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an diesem Standort für einen Schul- bzw. KITA-Standort erfolgen

-          eine Bedarfsprüfung hinsichtlich eines KITA- und/oder Schulstandortes erfolgen,

-          Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstücks hinsichtlich der Standortplanung aufgenommen werden und

-          eine Darstellung hinsichtlich der Zeithorizonte, falls ein Antrag auf Nutzung mit dem entsprechenden Verfahren unterstützt würde, erfolgen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg freut sich angesichts des enorm hohen Bedarfs an Schul- und Kitaplätzen immer über konkrete Standortvorschläge. Der Standort Bornitzstraße 102 kann jedoch aktuell aus zwei Hauptgründen nicht als Schul- und/oder KITA-Standort entwickelt werden:

 

Zum einen befindet sich das Objekt zurzeit in der Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge. Die Verträge mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bestehen für 5 Jahre und könnten bei gegenseitigem Einverständnis unter gewissen Umständen auch verlängert werden. Somit ist eine kurzfristige „Umnutzung“ des Standortes allein aus diesem Grunde schon nicht möglich.

 

Zum anderen verhindert das Ziel des Bebauungsplanverfahrens „11-83 - Arbeitstitel: Bornitzstraße 102“ für die Grundstücke Bornitzstraße 102/108 und Siegfriedstraße 183 eine kulturelle Nutzung jedweder Art, um das dort ansässige Gewerbe zu schützen und nicht in Nutzungskonflikte zu geraten. Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Festsetzung in diesem Bereich wird als notwendig erachtet, weil im Gegensatz zum Mischgebiet an dieser Stelle keine sensiblen Nutzungen wie Wohnen, soziale und gesundheitliche Anlagen zulässig sein sollen. Diese würden ein Schutzerfordernis gegenüber der gewerblich, emittierenden Anlagen/Nutzungen auslösen. Daher wird eine mögliche Nutzung als Schul- und/oder KITA-Standort fachamtlicherseits sehr kritisch gesehen, da unter anderem der Immissionsschutz nur schwer bis gar nicht in der Bornitzstraße 102 realisiert werden könnte.

Es ist in diesem Zusammenhang darauf abzustellen, das die Grundstücke nördlich der Bornitzstraße Bestandteil der Kulisse (EpB-Gebiet 32) des „Stadtentwicklungsplanes Industrie und Gewerbe – Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (StEP Industrie und Gewerbe)“ sind. Dieses EpB-Gebiet unterliegt einer besonderen Sicherung und ist auf ein klar abgegrenztes Spektrum von produktionsgeprägten gewerblichen Nutzungen ausgerichtet.

Auf diesen Flächen haben sich bereits Gewerbebetriebe, u.a. die Fa. Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH, die im 3-Schichtsystem (Arbeitszeit von Sonntag 22.00 Uhr bis Sams-tag 12.00 Uhr) arbeitet, angesiedelt. Östlich der Siegfriedstraße befindet sich der BVB Betriebshof, der eine nicht zu vernachlässigende Lärmquelle darstellt. Im südlichen Bereich des Geltungsberei-ches findet man Betriebe des Beherbergungsgewerbes und mehrere Lebensmittelmärkte vor.

 

In der Nähe liegende Flächen kommen ebenfalls nicht in Betracht, da diese entweder bereits bebaut, in Privatbesitz oder den Planungen des StEP Industrie und Gewerbe zuwider laufen würden. Unabhängig davon sagt das Bezirksamt Lichtenberg zu, auch weiterhin konkrete Standortvorschläge für die Realisierbarkeit von Schulen und Kitas in Lichtenberg zu prüfen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ablauf der Wahlperiode

 
 

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