Drucksache - DS/1080/VII  

 
 
Betreff: Federführung (Zuständigkeit) von Themen, die die Stadtteilzentren betreffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales, Menschen mit Behinderungen und MieterschutzSoziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE SozMiet PDF-Dokument

Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Der federführende Ausschuss bei Überweisung von Themen, die die Stadtteilzentren betreffen, soll durch die BVV nach dem jeweiligen Antragsgegenstand von Fall zu Fall entschieden werden.

In Bezug auf die Aufstellung des Bezirkshaushaltes ist der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz zuständig.

 

Begründung:

Die Zuwendungsmittel der Stadtteilzentren sind  beim Amt für Soziales eingestellt. Die Idee über die Entstehung der Stadtteilzentren ist im Zusammenwirken mit dem Sozialamt und mit Freien Trägern im Rahmen des Sozialausschusses im Stadtbezirk Lichtenberg initiiert worden. Über die Jahre begründet nehmen Mitarbeiter der Stadtteilzentren regelmäßig an den Sitzungen des Ausschusses Soziales teil. Sie bringen sich auch aktiv in die Diskussion ein.

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz hat deshalb die Kompetenz und die notwendigen Erfahrungen über die Arbeit der Stadtteilzentren. Da die Stadtteilzentren aber eine vielfältige Aufgabenstruktur haben und somit eine Überschneidung mit den Themen verschiedener anderer BVV-Ausschüsse möglich ist, sollte in solchen Fällen

die Federführung der jeweiligen Thematik folgen.

 

Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0

 

 

 
 

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