Drucksache - DS/0984/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob das angeordnete eingeschränkte Haltverbot in der Werneuchener Straße 31 aufgehoben werden kann.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt hat das eingeschränkte Haltverbot Zeichen 286 StVO mit Zusatzzeichen 1042-33 (Mo‑Sa. 05:00-17:30 Uhr) inklusive der dazugehörigen Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) in der Werneuchener Straße 31 nach gründlicher Prüfung abgeordnet, da die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist.
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