Drucksache - DS/0924/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-31 - Festsetzung; Arbeitstitel: Südöstlich Lichtenberger Brücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-31 vom 10. Dezember 2008 mit Deckblatt vom 27. September 2011 für das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Rosenfelder Straße und Einbecker Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg als Rechtsverordnung.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-31 in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20. September 2012 zur Drucksache Nr. DS/0351/VII den Bebauungsplan 11-31 vom 10. Dezember 2008 mit Deckblatt vom 27. September 2011 für das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Rosenfelder Straße und Einbecker Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-31 entschieden.

 

Mit Schreiben vom 06. August 2013 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mitgeteilt, dass der Bebauungsplan nicht zu beanstanden ist. Die Hinweise führten zu einer Ergänzung/Korrektur des Bebauungsplanes, der Begründung und der Rechtsverordnung.

 

(siehe Anlage 2: Vermerk Stapl D vom 23. August 2013)

 

Diese Ergänzungen und Korrekturen erfolgten aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

 

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans 11-31

für das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Rosenfelder Straße

und Einbecker Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

             

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Sicherung eines Mischgebietes an der Frankfurter Allee

und eines allgemeinen Wohngebietes an der Einbecker Straße

sowie Sicherung der Erschließung

 


              Anlage 2

 

Vermerk Stapl D vom 23. August 2013

 

Mit Schreiben vom 06. August 2013 teilte die für die rechtliche Prüfung des B-Planes 11-31 zuständige Senatsverwaltung mit, dass der B-Plan nicht zu beanstanden ist.

 

Folgende Hinweise sind zu beachten:

 

  1. Zu Seite 37 unten der Begründung: Es trifft nicht zu, dass nach einschlägiger Rechtsprechung offen bleibt, ob Bordelle gewerbliche Betriebe oder Vergnügungsstätten sind. (Siehe hierzu Schreiben SenStadtUm vom 14.01.2011, Hinweis c).

 

  1. Auf Seite 56 der Begründung empfiehlt die Senatsverwaltung, unter Punkt IV.9 aufzunehmen, dass in der Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen wurde.

 

  1. Auf Grund von Gesetzesänderungen sind die Zitate des BauGB und der BauNVO zu aktualisieren. Bezüglich der Änderungen der BauNVO empfiehlt die Senatsverwaltung, auf die Überleitungsvorschriften zu verweisen, da davon auszugehen ist, dass das Bezirksamt davon Gebrauch machen wird.

 

 

Die Hinweise wurden wie folgt berücksichtigt:

 

zu a.              Der Hinweis c aus dem Schreiben vom 14.01.2011 wurde auf der Seite 37 der Begründung eingefügt.

 

zu b.              Auf Seite 56 der Begründung wird auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung hingewiesen.

 

zu c.              Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches wurden die Zitierungen in der Begründung und in der Rechtsverordnung korrigiert.

In der Begründung wurde ebenfalls ergänzt, dass mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 die Baunutzungsverordnung geändert wurde. Gemäß Artikel 2 dieses Gesetztes wird in Anwendung des neuen § 25d von den Überleitungsvorschriften Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass die Baunutzungsverordnung in der bis zum 20. September 2013 geltenden Fassung auf den Bebauungsplan anzuwenden ist, da der Bebauungsplan vor dem 20. September 2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen hat.

 

Die Begründung zum B-Plan wurde darüber hinaus um die nach der öffentlichen Auslegung durchgeführten Verfahrensschritte vervollständigt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen