Drucksache - DS/0840/VII  

 
 
Betreff: Genehmigung von 4 Bauvorhaben (Flurstücke 619, 622, 623 und 624, Flur 308) gemäß § 33 BauGB (Planreife) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ für das Gelände zw. Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) u. Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße u. der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlagen 1 und 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

- 2 -

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung,  Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 619 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat diehere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.

 

b)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 622 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat diehere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.

 

c)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 623 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat diehere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.

 

d)

Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 624 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat diehere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.

 

Ein Ordner mit den Bauantragsunterlagen sowie den Anerkennungsschreiben der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVII-50aa der Bauantragssteller liegt während der Bezirksverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

Anlage 1:              Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst", Blatt 1 (unmaßstäblich)

Anlage 2:              Übersichtsplan zur Lage der oben aufgeführten Bauvorhaben sowie die dazugehörigen Bauantragsunterlagen

 

 

 
 

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