Drucksache - DS/0788/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-40 - Grundstück Wartiner Straße 6 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK (+ Anlage 2) PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      der ehemalige Schulstandort auf dem Grundstück Wartiner Straße 6 soll abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans 11-40 reaktiviert werden (B-Plan siehe Anlage 1)
 

b)      die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung siehe Anlage 2

 


Anlage 2

 

Begründung

 

Das 4. Wohngebiet der Großsiedlung Hohenschönhausen südlich der Falkenberger Chaussee entstand Mitte der 1980er Jahre. In Randlage - zwischen den Wohngebäuden an der Wartiner und Biesenbrower Straße und der Falkenberger Chaussee - wurden eine Kindertagesstätte und zwei Schulen mit dazugehörigen Sporthallen errichtet.

 

In Abhängigkeit von der demografischen Entwicklung ergaben sich in den Jahren nach 2000 erhebliche Veränderungen der baulichen Struktur der Großsiedlung. Die vorhandene Infrastruktur (Kitas, Schulen) erwies sich auch bei optimistischen Prognosen als überdimensioniert. In der Planung wird daher in Bezug auf diese Gemeinbedarfseinrichtungen zwischen unbedingt notwendigen Standorten, Reservestandorten (für den Fall wieder ansteigender Kinder-/ Schülerzahlen) und nicht mehr benötigten Standorten unterschieden.

 

Im vorliegenden Fall waren basierend auf der Grundlage des damaligen bezirklichen Schulentwicklungsplanes alle drei Einrichtungen nicht mehr erforderlich - obwohl die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) 2004 noch vom Erhalt einer Schule ausging. Es wurde eingeschätzt, dass die Standorte durch ihre Randlage auch künftig nicht optimal sind, um sie bei Bedarf wieder der bisherigen Nutzung zuzuführen.

 

Im Zuge des vom Bund aufgelegten Förderprogrammes "Stadtumbau Ost" erfolgte daher der Abriss vieler, dauerhaft nicht mehr benötigter Gemeinbedarfseinrichtungen innerhalb der Großsiedlungen im Osten Berlins. Die Schulgebäude Wartiner Straße 1/3 sind 2008 abgetragen worden und auch der Schulstandort Wartiner Straße 6 sollte beräumt werden.

 

Für das Gelände zwischen Falkenberger Chaussee, Landschaftsschutzgebiet "Falkenberger Krugwiesen", Feldmark-Grundschule, den Wohngebäuden an der Wartiner und Biesenbrower Straße sowie Welsestraße wurde daher im Jahre 2007 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung der freiwerdenden Randlage des Wohngebietes sicherzustellen. Dieser B-Plan 11-40 wurde mit BA-Beschluss 6/048/2010 vom 23.02.2010BVV-Beschluss DS/35/VI vom 26.11.2009 beschlossen und mit Rechtsverordnung vom 23.02.2010 (veröffentlicht im GVBl Nr. 7 vom 05.03.2010 S.112) festgesetzt.

 

Der ursprünglich im Rahmen des Förderprogramms "Stadtumbau Ost" vorgesehene Abriss der Gebäude am Schulstandort Wartiner Str. 6 ist jedoch nicht mehr vollzogen worden.

 

Durch Einwohnerzuwachs aufgrund von Zuzug und stark gestiegener Unterbringung von Flüchtlingsfamilien, erhöhten Geburtenraten und verstärktem Neubau von Wohnraum erhöhte sich auch der Bedarf an Kita- und Schulplätze im Bezirk Lichtenberg erheblich. Dies bewirkt einen noch weiteren Mehrbedarf an Grundschulplätzen über alle Prognoseräume hinweg. Das Defizit an Schülerplätzen  im Grundschulbereich erreicht aktuell eine Größenordnung von 13,3 bis 20,4 Zügen. Hinzu kommt ein zusätzlicher Kapazitätsbedarf aufgrund des Wohnungsneubaus von insgesamt 6,5 Zügen. Der Bezirk muss sich also auf einen Mehrbedarf von mindestens 6 Grundschulen einstellen.[1]

 

Um einer zu erwartenden dramatischen Unterversorgung im Grundschulbereich entgegen zu wirken und aufgrund begrenzter Ressourcen wurde durch die Abt. Bildung, Kultur, Soziales und Sport die Reaktivierung des ehemaligen Schulstandortes Wartiner Str. 6 in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vom 24.03.2011 aufgenommen (s. Information zum aktuellen Stand der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vom 24.03.2011, BVV-DS/2057/VI und Information zum Lichtenberger Schulnetz vom 28.06.2012 BVV-DS/0283/VII). 

In der vom Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Anmeldung zur Investitionsplanung für den Zeitraum 2013-2017 (BA-Beschluss 7/154/2012 vom 04.12.2012/ BVV-Beschluss DS/0557/VII vom 21.02.2013) ist die Grundinstandsetzung des Grundschulstandortes Wartiner Str. 6 einschließlich Außenanlagen enthalten, die durch gezielte Zuweisungen abgedeckt werden soll.

 

Bei der Wartiner Str. 6 handelt es sich um eine landeseigene Fläche in der Verfügung der Abt. Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien/ Serviceeinheit Facility Management. Mit der vorgesehenen Inbetriebnahme der Schule ergibt sich jedoch ein Widerspruch zur Bauleitplanung, die auf diesem Standort ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Baukörperfestsetzung für 5-geschossige Wohngebäude - vorwiegend in Blockrandbebauung, Flächen für Stellplatzanlagen und Abpflanzungen vorsieht.

 

In Anbetracht der Dringlichkeit der Versorgung mit Grundschulplätzen, des nach wie vor existierenden Bestandes an Schulgebäuden auf dem landeseigenen Grundstück Wartiner Str. 6 und der Tatsache, dass seit Einstellung des Schulbetriebs zum 01.08.2006 kein Interessent für die Entwicklung des Geländes an das Bezirksamt herangetreten ist, soll von den Festsetzungen des Bebauungsplans 11-40 abgewichen werden.

 

 


[1] Quelle: Anmeldung zur Investitionsplanung für den Zeitraum 2013-2017

 
 

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